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   VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90   

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VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90 (https://dejure.org/1992,9117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.1992 - 2 S 3058/90 (https://dejure.org/1992,9117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 1992 - 2 S 3058/90 (https://dejure.org/1992,9117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine erschließungsbeitragsrechtliche Abschnittsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1992, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist als historische Ortsstraße im (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 3.9.1987 - 2 S 6/87 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 1702/84

    Fragen der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90
    Der Senat sieht angesichts dieses Sachverhalts keine Veranlassung, in die Prüfung einzutreten, ob die vom Verwaltungsgericht beanstandete Regelung in § 11 Abs. 1 EBS 1987 nicht doch - da in Übereinstimmung mit einer im Ergebnis vergleichbaren Fallgestaltung, wie sie dem Urteil des Senats vom 2.10.1986, 2 S 1702/84, zugrundegelegen hat - rechtmäßig gewesen ist.
  • BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 24.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmal "innerhalb der Baugebiete", Vorausleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90
    Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid der Beklagten ist § 133 Abs. 1 S. 1 des am 1.7.1987 in Kraft getretenen Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8.12.1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1992 - 8 C 24.90 - m.w.N.) in Verbindung mit § 15 der Satzung der Beklagten über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 23.9.1987 - EBS 87 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Zuständig für die Entscheidung über eine Abschnittsbildung ist der Gemeinderat (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.5.1985 - 2 S 336/84 -, NVwZ 1986, 139 und vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -), die Entscheidung darf nicht etwa der Gemeindeverwaltung überlassen werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.1.1983 - 2 S 2130/82 - Urteil vom 6.11.1986 - 2 S 570/85 -).

    Gleiches gilt für einen Gemeinderatsbeschluss, der sich nur mit der technischen Durchführung des Straßenbaus oder mit der Herstellung von Teilstrecken befasst, ohne die abrechnungsmäßige Verselbständigung für Zwecke des Erschließungsbeitragsrechts festzustellen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.12.1970 - II 876/68 - Urteil vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -).

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist als historische Ortsstraße im - hier - (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1872 (RegBl. S. 305) am 1. Januar 1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. Juni 1992 - 2 S 3058/90 - juris, Rn 17, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 30, vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 42, vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 59, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 47, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17).
  • VG Sigmaringen, 04.06.2002 - 7 K 1165/01

    Erschließungsbeitrag bei teilweise landwirtschaftlich genutztem Grundstück

    Unter einer sog. historische Ortsstraße ist nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der sich die Kammer insoweit anschließt, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 06.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustandes für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. m.w.N. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.06.1992 - 2 S 3058/90 - VBlBW 1992, 478; Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber Aussetzungszinsen - keine

    Daß entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eine Vorausleistung festsetzenden Bescheids der Antragsgegnerin vom 15.1.1988 nicht bestehen, ergibt sich aus den Gründen des Urteils des Senats vom heutigen Tag (2 S 3058/90), mit dem auf die Berufung der Antragsgegnerin hin das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.10.1990 (5 K 1550/90) geändert worden ist.
  • VG Sigmaringen, 17.12.2012 - 4 K 3851/10

    Fehlerhafte Erschließungsbeitragsvorausleistungsbescheide; unrichtige Bestimmung

    Denn im Beschluss, nur eine Teilstrecke einer Straße weiter ausbauen und fertigstellen zu lassen, ist regelmäßig nicht - auch nicht konkludent - ein Beschluss über die erschließungsbeitragsrechtliche Bildung eines Abschnitts zu sehen (vgl. zu § 130 Abs. 2 BauGB: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -, Juris).
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