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   VGH Baden-Württemberg, 26.02.1987 - 2 S 327/85   

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VGH Baden-Württemberg, 26.02.1987 - 2 S 327/85 (https://dejure.org/1987,7030)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.1987 - 2 S 327/85 (https://dejure.org/1987,7030)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 2 S 327/85 (https://dejure.org/1987,7030)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Es bestehen deshalb in aller Regel keine Bedenken dagegen, daß der für einen repräsentativen Teil des örtlichen Kanalnetzes ermittelte Straßenentwässerungskostenanteil auch von den Kosten der Haupt- und Zuleitungssammler sowie der Regenüberlaufbecken abgesetzt wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --, VBlBW 1987, 429; Urteil vom 15.9.1988 -- 2 S 1671/87 --; Urteil vom 15.9.1988 -- 2 S 2201/87 --).

    Wie der erk. Senat wiederholt entschieden hat, darf ein pauschaler Straßenentwässerungskostenanteil von 5% bei den reinen Klärwerkskosten als hinreichend gesicherter Erfahrungswert gelten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.3.1982 -- 2 S 1679/80 --, BWGZ 1983, 438; Urteil vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --; Urteil vom 2.4.1987 -- 2 S 875/84 --; Normenkontrollbeschluß vom 27.1.1988 -- 2 S 176/85 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 2 S 1540/92

    Geschoßfläche als Verteilungsmaßstab in einer Beitragssatzung - fehlende Angaben

    Der Senat hat deshalb wiederholt empfohlen, in der Globalberechnung auch die Geschoßzahlen aufzunehmen, wobei aus der Flächenzusammenstellung hervorgehen sollte, welche Flächen in den Geltungsbereich von Bebauungsplänen fallen, welche Flächen nicht zum nichtbeplanten Innenbereich gehören, welche Flächen lediglich im Flächennutzungsplan dargestellt sind und -- soweit erforderlich -- welche Flächen für einen Anschluß jenseits des Planungszeitraums des Flächennutzungsplans in Frage kommen (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.3.1986 -- 2 S 1651/84 --; Urteil vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --).

    Der Senat hält nach Überprüfung an der Rechtsprechung nicht mehr fest, daß das Fehlen der Geschoß zahl in Fällen der vorliegenden Art, in denen maßgeblicher Bemessungsfaktor die zulässige Geschoßfläche ist, zwingend zur Fehlerhaftigkeit der vom Gemeinderat zu treffenden Ermessensentscheidung führt (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --; vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --; vom 31.1.1991 -- 2 S 884/89 --; vom 7.12.1991 -- 2 S 1438/89 --; Beschluß vom 7.12.1987 -- 2 S 2763/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer

    Durch sie hätte sich nämlich der damalige Bürgermeister verpflichtet, keine Erschließungsbeitragsbescheide gegen die Klägerin zu erlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86

    Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff

    Da die unterschiedlichen Berechnungsmethoden zu unterschiedlich hohen Straßenentwässerungskostenanteilen mit Auswirkungen auf die Höhe des Beitragssatzes führen können, setzt eine ermessensfehlerfreie Ermittlung des Straßenentwässerungskostenanteils bei den Kanälen voraus, dass dem Gemeinderat eine Entscheidung auch über die anzuwendende Berechnungsmethode ermöglicht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.2.1987 - 2 S 327/85 - Urteil vom 2.4.1987 - 2 S 885/84 - Normenkontrollbeschluss vom 14.1.1988 - 2 S 3179/85 -).
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