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   LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08   

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LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08 (https://dejure.org/2009,11870)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.01.2009 - 2 S 33/08 (https://dejure.org/2009,11870)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 2 S 33/08 (https://dejure.org/2009,11870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beauftragung eines eigenen Anwalts durch Versicherungsnehmer - Rechtsanwaltskosten - Regulierungsermessen des Haftpflichtversicherers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 969
  • NZV 2009, 461
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 129/80

    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer im

    Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
    Allerdings begründet die bloße Beauftragung eines eigenes Rechtsanwaltes noch keine Obliegenheitsverletzung (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AGB, Rn. 60; offen gelassen von BGH NJW 1981, 1952).
  • KG, 22.02.2008 - 6 U 133/07

    Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für den Vermieter gegen den

    Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
    Dies würde voraussetzen, dass der Beklagte seinen Prozessbevollmächtigten zumindest teilweise mit der Verwaltung des Versicherungsvertrages betraut hätte (vgl. hierzu Rixecker, Anm. zu KG Berlin zfs 2008, 342 ff.).
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
    Aus § 10 Abs. 4 AKB ergibt sich eine uneingeschränkte Vollmacht des Versicherers nach außen zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen mit bindender Wirkung auch gegenüber dem Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW-RR 2009, 382; NJW 2007, 69 zu den AHB).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
    Aus § 10 Abs. 4 AKB ergibt sich eine uneingeschränkte Vollmacht des Versicherers nach außen zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen mit bindender Wirkung auch gegenüber dem Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW-RR 2009, 382; NJW 2007, 69 zu den AHB).
  • LG Bochum, 05.06.1991 - 11 T 44/91
    Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
    Die Erklärung des Versicherers, im Falle einer Klagerücknahme keinen Kostenantrag zu stellen, hatte daher bindende Wirkung auch für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen (LG Bochum RuS 1991, 363).
  • AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11

    Haftpflichtversicherung: Prozessführung des Versicherers und Rechtsanwaltskosten

    Insbesondere hat der Kläger mit der Prozessführung auch keine Interessen der Beklagten durchkreuzt (vergleiche zu einer derartigen Konstellation LG Dortmund, NJW-RR 2009, 969).
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   LG Koblenz, 12.02.2009 - 2 S 33/08   

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LG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 S 33/08 (https://dejure.org/2009,51929)
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