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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09 (https://dejure.org/2009,12099)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2009 - 2 S 33.09 (https://dejure.org/2009,12099)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2009 - 2 S 33.09 (https://dejure.org/2009,12099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser auf Nachbargrundstücken; Ausnahmefall einer nachbarschützenden Funktion von Erschließungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser auf Nachbargrundstücken; Ausnahmefall einer nachbarschützenden Funktion von Erschließungsvorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz durch Erschließungspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dnk.de (Leitsatz)

    Schutzzweck von Erschließungsvorschriften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen der gesicherten Erschließung sind nicht nachbarschützend! (IBR 2009, 678)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1782
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 S 53.08

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung und Erweiterung eines Wochenendhauses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09
    Zwar kann die bodenrechtliche Situation der Grundstücke im nicht beplanten Gebiet auch durch die Bebauung in einem angrenzenden beplanten Gebiet mit geprägt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 23. Juli 2008 - OVG 2 S 53.08 -).
  • BVerwG, 12.04.2002 - 3 B 55.02

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Bayerischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09
    Dass andere Grundstückseigentümer durch die Genehmigung eines Vorhabens, dessen Erschließung nicht gesichert ist, in schutzwürdigen Rechten verletzt werden, wäre allenfalls unter der Voraussetzung denkbar, dass die fehlende Erschließung zu besonderen individuellen Beeinträchtigungen gerade dieser Grundstückseigentümer führt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Mai 2002 - 3 B 55/02 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 2 S 75.07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidungsmaßstab; Auswirkungen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09
    Völlig zu Recht hat das Verwaltungsgericht daher bei der Frage, welches Interesse überwiegt, vorrangig auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Verfahren zur Hauptsache abgestellt (vgl. zum Entscheidungsmaßstab auch Beschluss des Senats vom 8. Februar 2008 - OVG 2 S 75.07 - NJOZ 2008, 2514 f.).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09
    Der Nachbarschutz eines außerhalb der Grenzen des Plangebiets belegenen Grundstückseigentümers bestimmt sich bundesrechtlich (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 - BauR 2008, 793).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09
    Ob eine Verletzung des in § 34 Abs. 1 BauGB verankerten Gebots der Rücksichtnahme in Betracht kommt, hängt maßgebend von der konkreten Grundstückssituation ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 B 8.07 - BRS 71 Nr. 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem

    Im Übrigen dient das Erfordernis einer gesicherten Erschließung allein dem Allgemeininteresse und ist daher grundsätzlich nicht nachbarschützend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2009 - 2 S 33.09 -, juris, Rn. 3; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 30 Rn. 56).
  • OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Erschließung sei nicht gesichert, da es sich bei dem Grundstück des Beigeladenen um ein sogenanntes "Hinterliegergrundstück" handele, welches nicht mit Fahrzeugen über eine öffentliche Straße erreicht werden könne, verkennt sie, dass die Erschließungsvorschriften allein dem Allgemeininteresse zu dienen bestimmt und daher grundsätzlich nicht nachbarschützend sind.(Vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. August 2009 - OVG 2 S 33.09 - (juris)) Allerdings können sich nachbarliche Abwehrrechte im Zusammenhang mit einer fehlenden oder unzureichenden Erschließung eines Baugrundstücks unmittelbar aus der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG ergeben, wenn die trotz des Erschließungsmangels erteilte Baugenehmigung die Belastung des Nachbargrundstücks mit einem Notwegerecht zugunsten des vorgesehenen Baugrundstücks nach sich zieht.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 27.10.1995 - 2 W 42/95 - und Urteil vom 20.10.1992 - 2 R 5/91 - (jeweils bei juris)) Entsprechendes könnte für die hier zu beantwortende Frage gelten, ob ein nachbarlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde besteht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2019 - 8 B 11411/18

    Eilantrag gegen Teilbaugenehmigung für Gefahrgutlager in Grünstadt erfolglos

    Dieses Erschließungserfordernis dient allerdings nur dem Wohl der Allgemeinheit und ist daher grundsätzlich nicht nachbarschützend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2009 - OVG 2 S 33.09 -, juris, Rn. 3; Söfker, a.a.O., § 30, Rn. 56).
  • VGH Bayern, 11.04.2012 - 14 CS 12.294

    Rücksichtnahmegebot; Schutzwürdigkeit; "Pflegeanstalt"

    Von dem hier nicht gegebenen Sonderfall abgesehen, dass ein Bebauungsplan selbst entsprechende, abwehrfähige Rechtspositionen konstituiert, erkennt die Rechtsprechung einen "gebietsübergreifenden" Gebietserhaltungsanspruch nicht an (BVerwG vom 18.12.2007 Az. 4 B 55/07 RdNrn. 5 - 7; BayVGH vom 24.3.2009 Az. 14 CS 08.3017 RdNrn. 28/29; OVG B-B vom 3.8.2009 Az. OVG 2 S 33.09 RdNr. 5; OVG R-P vom 24.2.2011 Az. 1 C 10610/10 RdNr. 31; BayVGH vom 11.4.2011 Az. 9 N 10.1373 RdNrn. 54/55).
  • VG Darmstadt, 02.02.2012 - 7 L 966/11

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Fehlen eines Flächennutzungsplans

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn infolge drohender übermäßiger Belastung der vorhandenen Erschließungsanlagen gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2009 - OVG 2 S 33.09 -, juris; Dürr / Hinkel, Baurecht Hessen, 1. Aufl. 2005, Rdnr. 278 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 2 S 8.16

    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Traglufthalle;

    Soweit sich die Antragsteller auf den bauplanungsrechtlichen Gebietserhaltungs- bzw. -gewährleistungsanspruch stützen, hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass dieser Anspruch nicht gebietsübergreifend besteht, sondern sich der Schutz außerhalb des Baugebiets gelegener Grundstücke allein nach dem Gebot der Rücksichtnahme bestimmt (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 3. August 2009 - OVG 2 S 33.09 -, juris Rn. 5, und vom 2. Juni 2015 - OVG 2 S 3.15 -, juris Rn. 3).
  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

    Es dient allein dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und begründet deshalb keinen Abwehranspruch der Antragstellerin gegen das Vorhaben der Beigeladenen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.1993 - 8 S 1739/93 - Rn 21, 22; VGH München, Beschl. v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.08.2009 - 2 S 33.09 -, Rn. 3; EZBK/Söfker, 146. EL April 2022, BauGB § 30 Rn. 56).
  • VG Berlin, 23.07.2013 - 19 L 179.13

    Unzulässigkeit der Errichtung der Leitzentrale eines Krankentransportunternehmens

    Der Eigentümer eines Grundstücks in einem "faktischen" Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB kann sich danach gegen jedes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung unzulässige Vorhaben und damit gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebietes durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr setzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 15 CS 12.23 - juris, Rn. 20 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2009 - OVG 2 S 33.09 - juris, Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2013 - 5 L 1451/12

    Rücksichtnahmegebot, TA Lärm, Immissionsschutzgutachten

    vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2010 - 4 B 19.10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. August 2009 - OVG 2 S 33.09 -, jeweils zit. nach juris.
  • VG München, 13.05.2015 - M 9 K 14.3081

    Rechtmäßiger Bauvorbescheid - Keine Verletzung nachbarschützender Vorschriften

    Die Vorschriften über die Erschließung - und damit insoweit auch der hier einschlägige § 34 Abs. 1 BauGB - dienen nur dem Allgemeininteresse (vgl. OVG Berlin, B.v. 03.08.2009 - OVG 2 S 33.09 - juris Rn. 3).
  • VG München, 15.04.2015 - M 9 K 15.1605

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 S 33/09   

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https://dejure.org/2009,27937
LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,27937)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 15.12.2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,27937)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,27937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Rechtsanwaltshonorars für eine Vertretung als Verzugsschaden gegen den getrennt lebenden Ehepartner durch den Rechtsanwalt des anderen Ehepartners; Eintritt von Verzug auch durch Übergabe einer Unterhaltsberechnung von dem einen an den anderen ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1015
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06

    Unterhaltsanspruch: Geltungsdauer einer Aufforderung zur Auskunftserteilung;

    Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 S 33/09
    Hinzu kommt auch, dass, wovon beide Parteien unstreitig ausgehen, im Unterhaltsrecht gemäß § 1361 Abs. 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3 und 1613 Abs. 1 BGB der Unterhaltsverpflichtete bereits durch ein Auskunftsverlangen bezüglich seiner Einkommensverhältnisse mit der Unterhaltsleistung in Verzug kommt (so auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 872).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 27.10.2009 - 2 S 33/09   

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https://dejure.org/2009,42005
LG Koblenz, 27.10.2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,42005)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27.10.2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,42005)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,42005)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 26.08.2009 - 2 S 33/09   

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LG Frankenthal, 26.08.2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,45855)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 26.08.2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,45855)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 26. August 2009 - 2 S 33/09 (https://dejure.org/2009,45855)
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Kurzfassungen/Presse

  • pfalzgas.de PDF (Pressemitteilung)

    Gaspreisanpassung von Pfalzgas

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