Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigungsbedürftigkeit von Lagerplätzen i. S. d. § 55 Abs. 10 Nr. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bei einer Größe der Grundfläche von 200 m²; Durchsetzung der Nutzungsuntersagung durch eine nachträgliche Duldungsverfügung gegen den Nutzer
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 3; ; BbgBO § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; BbgBO § 55 Abs. 10 Nr. 4; ; BbgBO § 73 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigungsbedürftigkeit von Lagerplätzen i. S. d. § 55 Abs. 10 Nr. 4 Brandenburgische Bauordnung ( BbgBO ) bei einer Größe der Grundfläche von 200 m²; Durchsetzung der Nutzungsuntersagung durch eine nachträgliche Duldungsverfügung gegen den Nutzer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 08.02.2008 - 16 A 104.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 98
- BauR 2008, 1445
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 04.07.1989 - 3 ObOWi 90/89
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08
Ein anderer Nutzungszusammenhang, der eine eigenständige und nach Grundstücken bzw. Flurstücken getrennte Zuordnung der Lagerflächen erlauben würde, ist nicht ersichtlich, so dass auf den Umfang der Gesamtanlage abzustellen ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Juli 1989, BayVBl. 1989, 730).Maßgebend für die Eigenschaft als Lagerplatz ist die heutige Nutzung in ihrem konkreten Umfang, ohne dass die Gesamtanlage dafür besonders ausgebaut und angelegt sein müsste (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Juli 1989, a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68
Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08
Dennoch sind aufgrund spezifischer baurechtlicher Erwägungen auch Modifikationen denkbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970, BRS 23 Nr. 45). - VG Freiburg, 17.01.2008 - 4 K 624/07
Anspruch auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahmebeiträgen für die Förderung in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08
Der angefochtene Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 624/07 gegen die Nutzungsuntersagungsverfügung des Antragsgegners vom 5. Januar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. März 2007 abgelehnt hat, ist nicht aus den von der Antragstellerin dargelegten Gründen, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, zu beanstanden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - 2 A 22.08
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Abwägungsausfall; …
Nach § 20 Abs. 2 BauNVO i.V.m. § 19 Abs. 3 BauNVO ist räumliche Bezugsgröße für die Geschossfläche das Baugrundstück, welches grundsätzlich identisch ist mit dem Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2000 - 4 BN 57.00 -, juris; Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 -, BVerwGE 88, 24; Beschluss des Senats vom 16. Juni 2008 - OVG 2 S 34.08 - m.w.N., juris).Für die Annahme einer solchen Ausnahme könnte hier sprechen, dass die beiden Buchgrundstücke demselben Eigentümer gehören, dass sie wegen der bei Festsetzung des Bebauungsplans bereits realisierten Bebauung mit nur einem Gebäude (Hochhaus an der Ecke S./E. Straße), welches die Grundfläche beider Grundstücke überdeckt, eine wirtschaftliche Einheit bilden und dass eine künftige Trennung bei gewöhnlichem Lauf der Dinge als ausgeschlossen erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juni 2008 - OVG 2 S 34.08 - m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
Abschlusserklärung nach § 163 BauGB
So kann etwa dann, wenn mehrere in einer Hand befindliche Grundstücke aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts, ihrer Zweckbestimmung und ihrer Lage zueinander eine wirtschaftliche Einheit bilden, auch eine andere Sichtweise in Betracht kommen, wenn eine künftige Trennung bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge ausgeschlossen erscheint (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 16.06.2008 - 2 S 34.08 -, BauR 2008, 1445;… SaarlOVG, Urt. v. 29.09.1977 - II R 61/77 -, BRS 32 Nr. 150). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 20.09
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiete; Sportanlagen; Freibad; öffentliche …
Dies gilt insbesondere dort, wo das Wort (Bau)Grundstück verwendet wird, so dass grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Begriff des Buchgrundstücks auszugehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juni 2008 - OVG 2 S 34.08 -, NVwZ-RR 2009, 98; Urteil des Senats vom 30. September 2010 - OVG 2 A 22.08 -, juris, m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09
Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans
Dies gilt insbesondere dort, wo das Wort (Bau)Grundstück verwendet wird, so dass grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Begriff des Buchgrundstücks auszugehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Juni 2008 - OVG 2 S 34.08 -, NVwZ-RR 2009, 98; Urteil des Senats vom 30. September 2010 - OVG 2 A 22.08 -, juris, m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17
Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …
So kann insbesondere dann, wenn mehrere, in einer Hand befindliche Grundstücke aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts, ihrer Zweckbestimmung und ihrer Lage zueinander eine (wirtschaftliche) Einheit bilden, auch eine andere Sichtweise in Betracht kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2008 - OVG 2 S 34.08 -, juris [Rn. 6 ] m.w.N.). - VG Frankfurt/Oder, 01.10.2020 - 7 L 365/20
Nutzungsuntersagung Ferienwohnung - Antrag auf Wiederherstellung der …
Hierzu ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung auch darin liegt, zu verhindern, dass durch die formell rechtswidrige Nutzung baulicher Anlagen die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage errichtet oder nutzt, aus diesem Verhalten zeitliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 -, EA S. 3 m. w. N.; Beschluss vom 16. Juni 2008 - 2 S 34.08 -, BRS 73 Nr. 144, zit. n. juris, Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 2 A 23.15
Normenkontrollantrag gegen den Textbebauungsplan Birkenwerder
Ausnahmen sind nur dort geboten, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entsteht, dass der Sinn einer bestimmten bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. November 2000 - 4 BN 57.00 - juris, Rz. 6; BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 - juris, Rz. 26; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2008 - OVG 2 S 34.08 -, NVwZ-RR 2009, 98; Urteil vom 30. September 2010 - OVG 2 A 22.08 -, juris, m.w.N.). - VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen …
All dies rechtfertigt, den mehr als 200 m 2 großen Lagerplatz als bauliche Anlage insgesamt in den Blick zu nehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 2 S 34.08 -, BauR 2008, 1445; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 4 L 165/07 -). - VG Potsdam, 02.03.2023 - 3 L 10/23 Er kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn - wie es im Waffenrecht unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr der Fall sein kann - die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. März 2002 - 11 MB 102/02 - juris Rn. 17 f.;… Schoch, in: ders./Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 80 Rn. 209 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2008 - OVG 2 S 34.08 -, juris Rn. 4).
- VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro; …
Ihm steht aber die Möglichkeit zu, als Hauptmieter und Vermieter der Gewerbeeinheit im Rahmen seiner zivilrechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Untermieter bzw. Benutzer darauf einzuwirken, dass die - von ihm mitveranlasste - illegale Nutzung unterbleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - OVG 2 S 34.08 -, NVwZ-RR 2009, 98 ; VG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VG 19 L 325.16 -, S. 7 f. d. amtl. Abdr.). - VG Potsdam, 08.02.2023 - 3 L 58/23
- VG Frankfurt/Oder, 22.12.2022 - 7 L 366/22
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen …