Rechtsprechung
   LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26388
LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10 (https://dejure.org/2010,26388)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 S 34/10 (https://dejure.org/2010,26388)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 S 34/10 (https://dejure.org/2010,26388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sollvorschüsse in der Nebenkostenabrechnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Abrechnungsfehler nach Ablauf der Abrechnungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung mit "verdeckten" Soll-Vorauszahlungen (IMR 2012, 1146)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10
    Legt er eine Abrechnung schuldhaft nicht rechtzeitig vor, ist er nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZM 2005, 373 unter II.5.c. - Rdn. 27 bei Juris) mit Nachforderungen ausgeschlossen, er kann aber - soweit vom Mieter noch nicht gezahlt - Betriebskosten bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen verlangen, maximal aber den Betrag der auf den Mieter entfallenden Betriebskosten für dieses Jahr.

    Auf der anderen Seite kann der Vermieter trotz des Nachforderungsausschlusses die Betriebskosten bis maximal zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen auch noch nach Ablauf der Abrechnungsfrist verlangen (BGH NZM 2005, 373 unter II.5.c. - Rdn. 27 bei Juris).

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10
    Andernfalls würde ein wesentliches Element einer jeden Betriebskostenrechnung, nämlich die Verrechnung der auf den Mieter entfallenden Kosten mit den Vorauszahlungen (vgl. dazu BGH NJW 1982, 573), fehlen und es würde ausreichen, wenn dem Mieter mitgeteilt würde, welchen Anteil der Gesamtbetriebskosten des Hauses er zu tragen hat, ohne einen Saldo mit den geleisteten Vorauszahlungen zu bilden.
  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10
    In diesem Fall widerstreiten nämlich zwei gegenläufige Prinzipien: Einmal das Nachforderungsverbot, das nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZM 2008, 204; BGH NZM 2005, 13) bedeutet, dass eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist weder hinsichtlich der Einzelpositionen noch hinsichtlich des Gesamtsaldos zum Nachteil des Mieters geändert werden darf, weil der Mieter sich nach Ablauf der Abrechnungsfrist darauf einrichten können soll, welches Guthaben ihm zusteht bzw. welche Nachzahlung er maximal zu leisten hat.
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06

    Begriff der Nachforderung von Mietnebenkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10
    In diesem Fall widerstreiten nämlich zwei gegenläufige Prinzipien: Einmal das Nachforderungsverbot, das nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZM 2008, 204; BGH NZM 2005, 13) bedeutet, dass eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist weder hinsichtlich der Einzelpositionen noch hinsichtlich des Gesamtsaldos zum Nachteil des Mieters geändert werden darf, weil der Mieter sich nach Ablauf der Abrechnungsfrist darauf einrichten können soll, welches Guthaben ihm zusteht bzw. welche Nachzahlung er maximal zu leisten hat.
  • LG München I, 02.06.2016 - 31 S 1387/16

    Einwendungsausschluss umfasst auch zu gering eingestellte

    Dieser sehr weitgehende Einwendungsausschluss umfasst nicht nur die einzelnen Betriebskostenposten, sondern auch die in der Abrechnung eingestellten Vorauszahlungen des Mieters (vgl. LG Krefeld, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 S 34/10; Lützenkirchen, NJW 2015, 3078, 3081).
  • LG Aachen, 10.03.2016 - 2 S 245/15

    Vorschüsse abgerechnet: Kein Anspruch auf nicht geleistete Vorauszahlungen!

    In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung schließt sich die Kammer - wie auch das Amtsgericht - jedenfalls für den hier vorliegenden Fall der im Vordringen befindlichen Auffassung an, dass der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keinen Anspruch auf die nicht geleisteten Vorauszahlungen hat, wenn er - wie hier - in die Betriebskostenabrechnung statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse die Sollvorauszahlungen einstellt, ohne dies deutlich zu machen (ebenso KG, Hinweisbeschluss vom 16.06.2014, 8 U 29/14, zit. nach juris; LG Bonn, Urteil vom 16.01.2014, 6 S 43/13, zit. nach NZM 2014, 387; LG Krefeld, Beschluss vom 10.11.2010, 2 S 34/10, zit. nach juris; Schmidt-Futterer/ Langenberg , Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 556 S2.473; Langenberg/ Langenberg , Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Auflage 2014, J Betriebskostenprozess S2.47).
  • AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Mit einer Weiterverfolgung des ursprünglichen Zahlungsanspruchs bei Abrechnung nach Sollzahlungen hat das nichts zu tun (LG Krefeld WuM 2011, 368 [LG Krefeld 10.11.2010 - 2 S 34/10] ; Lützenkirchen in Lützenkirchen/Dickersbach Mietrecht Kommentar, 1. Aufl. 2013, § 566 Rn. 634; umfassend zu der Entscheidung Zehelein Noch einmal: Die Einstellung von Sollzahlungen in die Betriebskostenabrechnung, WuM 2014, 3 (8).
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