Weitere Entscheidung unten: LG Regensburg, 15.02.2005

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04   

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https://dejure.org/2004,5136
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04 (https://dejure.org/2004,5136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2004 - 2 S 340/04 (https://dejure.org/2004,5136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2004 - 2 S 340/04 (https://dejure.org/2004,5136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Voraussetzungen der aufschiebenden Wirkung gegen einen Gebührenbescheid; Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1
    Aufschiebende Wirkung: Verwaltungskostenbescheid, Rechtsbehelf Aufschiebende Wirkung, Kosten Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 200
  • VBlBW 2004, 352
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1987 - 13 S 3263/86

    Rechtliches Gehör im Widerspruchsverfahren bei fehlender Fristsetzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Auch dann, wenn Gegenstand eines Vorverfahrens ein Verpflichtungsbegehren ist, entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage gegen die der Sachentscheidung beigefügte Verwaltungskostenentscheidung, da mit den für die Sachentscheidung angesetzten Verwaltungsgebühren (öffentlich-rechtliche) Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angefordert sind (a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.5.1987, NVwZ 1987, 1087 = VBlBW 1988, 19).

    Der erkennende Gerichtshof hat dazu - wie vom Verwaltungsgericht dargestellt - entschieden, dass die Kostenentscheidung in einem Widerspruchsentscheid auch im Zusammenwirken mit der (eigenständigen) Gebührenfestsetzung keine Anforderung von "Kosten" im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darstellt (VGH BW, Beschluss vom 4.5.1987, NVwZ 1987, 1087 = VBlBW 1988, 19 m.w.N.).

    An der vom Verwaltungsgericht herangezogenen, im Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 4.5.1987, a.a.O., vertretenen Ansicht wird für den anhängigen Fall eines sog. Verpflichtungswiderspruchs nicht festgehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 9 B 1517/02

    Aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage ; Anforderung von öffentlichen Abgaben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - ungeachtet eines nicht einheitlichen Begründungsansatzes - dementsprechend auch allgemein anerkannt, dass die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage immer dann entfällt, wenn auch der Rechtsbehelf gegen die Hauptsacheentscheidung keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. dazu die oben Genannten und auch J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. A., § 80 RdNr. 23; P. Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, § 80 RdNr. 25; ferner OVG NW, Beschluss vom 15.5.2003, DÖV 2003, 864; HessVGH, Beschluss vom 13.3.1997, NVwZ-RR 1998, 463, vgl. auch die Nachweise bei Emrich a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1975 - II B 615/75
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Es entspreche einer vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, solche Verwaltungsgebühren, die einem an einem (förmlichen) Verwaltungsverfahren oder Vorverfahren i. S. d. § 68 VwGO Beteiligten auferlegt werden (nicht den öffentlichen Abgaben, sondern), den öffentlichen Kosten i. S. d. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzurechnen, jedoch Rechtsmitteln gegen die Anforderung solcher Geldleistungen in Anwendung der letztgenannten Bestimmung nur dann den Wegfall der aufschiebenden Wirkung zuzuerkennen, wenn es sich um isolierte, selbständige Kostenansprüche handele und nicht um solche, die auf Grund einer mit der Sachentscheidung in dem jeweiligen Verwaltungs- oder Vorverfahren im Zusammenhang stehenden Kostenentscheidung verlangt werden, und die daher nicht noch von deren rechtlichem Schicksal abhängen (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26.3.1984 - 14 S 2640/83 -, ESVGH 34, 222 = VBlBW 1984, 245 = NVwZ 1985, 202, unter Hinweis auf die Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. v. 1.7.1971 - V 176/71 - KStZ 1972, 59, v. 14.2.1979 - XI 4241/78 -und v. 17.12.1981 - 2 S 1938/81 - ferner: OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.2.1974, OVGE 30, 382; OVG NW, Beschluss v. 29.8.1975, OVGE 31, 193, 195; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 80 RdNr. 19; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 80 RdNr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Solche Zweifel sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg ist, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. etwa Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Letzteres ist deshalb gerechtfertigt, weil der Verfahrensausgang die gebotene Interessenabwägung dann nicht steuern kann, während andererseits die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung in § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die sofortige Vollziehung trägt (dazu auch BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - ungeachtet eines nicht einheitlichen Begründungsansatzes - dementsprechend auch allgemein anerkannt, dass die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage immer dann entfällt, wenn auch der Rechtsbehelf gegen die Hauptsacheentscheidung keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. dazu die oben Genannten und auch J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. A., § 80 RdNr. 23; P. Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, § 80 RdNr. 25; ferner OVG NW, Beschluss vom 15.5.2003, DÖV 2003, 864; HessVGH, Beschluss vom 13.3.1997, NVwZ-RR 1998, 463, vgl. auch die Nachweise bei Emrich a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 10 S 2674/90

    Überprüfbarkeit einer Verwaltungsgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Eine Akzessorietät zwischen Sachentscheidung und dem ihr gegenüber eigenständigen Verwaltungskostenentscheid (vgl. dazu Eschenbach/Koch, KStZ 1998, 21; ferner VGH BW, Urteil vom 8.2.1991, VBlBW 1991, 303, 304) ist (nur) gegeben mit Blick auf dessen materiell-rechtliche Voraussetzung: er muss im Zusammenhang mit einer Amtshandlung ergehen, die kraft Gesetzes gebührenpflichtig vorgenommen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 14 S 2640/83

    Kosten für die Anwendung unmittelbaren Zwangs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
    Es entspreche einer vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, solche Verwaltungsgebühren, die einem an einem (förmlichen) Verwaltungsverfahren oder Vorverfahren i. S. d. § 68 VwGO Beteiligten auferlegt werden (nicht den öffentlichen Abgaben, sondern), den öffentlichen Kosten i. S. d. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzurechnen, jedoch Rechtsmitteln gegen die Anforderung solcher Geldleistungen in Anwendung der letztgenannten Bestimmung nur dann den Wegfall der aufschiebenden Wirkung zuzuerkennen, wenn es sich um isolierte, selbständige Kostenansprüche handele und nicht um solche, die auf Grund einer mit der Sachentscheidung in dem jeweiligen Verwaltungs- oder Vorverfahren im Zusammenhang stehenden Kostenentscheidung verlangt werden, und die daher nicht noch von deren rechtlichem Schicksal abhängen (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26.3.1984 - 14 S 2640/83 -, ESVGH 34, 222 = VBlBW 1984, 245 = NVwZ 1985, 202, unter Hinweis auf die Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. v. 1.7.1971 - V 176/71 - KStZ 1972, 59, v. 14.2.1979 - XI 4241/78 -und v. 17.12.1981 - 2 S 1938/81 - ferner: OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.2.1974, OVGE 30, 382; OVG NW, Beschluss v. 29.8.1975, OVGE 31, 193, 195; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 80 RdNr. 19; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 80 RdNr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Eine "Akzessorietät" zwischen der Amtshandlung (Sachentscheidung) und der ihr gegenüber eigenständigen Festsetzung einer Verwaltungsgebühr ist materiell-rechtlich nur insoweit gegeben, als Voraussetzung für eine Gebührenfestsetzung die Vornahme einer gebührenpflichtigen Amtshandlung ist, die wirksam ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.04.2004 - 2 S 340/04 - VBlBW 2004, 352).
  • VG Karlsruhe, 10.05.2004 - 11 K 160/04

    Vorläufig weiter Wettvermittlung nach England

    Die Festsetzung von Gebühren nach § 3 LGebG und Kosten der Zwangsvollstreckung ist gemäß § 80 Abs. 2 5.1 Nr. 1 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.04.2004 - 2 S 340/04 -).

    Bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die eigenständige Verwaltungskostenentscheidung, ist zwar nach der neueren Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg wegen des summarischen Charakters des Verfahrens die rechtliche Prüfung auf die Wirksamkeit der Amtshandlung zu beschränken und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung zu erstrecken (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.,).

  • VG Karlsruhe, 25.06.2020 - 6 K 2060/20

    Zugang zu Informationen in Baden-Württemberg; Festsetzung einer prohibitiven

    Ist hingegen wie vorliegend gegen die Sachentscheidung zutreffend eine Verpflichtungsklage erhoben worden, der keine aufschiebende Wirkung zukommen kann, erübrigt sich diese Frage, nicht aber die Möglichkeit des Betroffenen, gegen die mit der Klage zugleich - und vorliegend explizit - angefochtene Gebührenentscheidung einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu begehren (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.04.2004 - 2 S 340/04 -, m.w.N., Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2011 - 2 S 247/11

    Sofortige Vollziehbarkeit der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Der Senat sieht - ebenso wie die inzwischen herrschende Meinung in der Rechtsprechung - keinen Anlass dafür, im Falle einer mit einer Sachentscheidung verbundenen Kostenentscheidung die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO dahingehend eng auszulegen, dass sich die eventuelle aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Sachentscheidung auch auf die Kostenentscheidung erstreckt (ebenso etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 22.9.2010 - 4 B 214/10 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - VBlBW 2004, 352; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.6.2003 - 12 B 10792/03 - NVwZ-RR 2004, 157; Thür.OVG; Beschluss vom 18.11.2003 - 3 EO 381/02 - NVwZ-RR 2004, 393; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 - Juris; Hess.VGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01, 8 TG 1430/07 - Juris; ebenso: Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61; a.A. Schoch in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80 Rn. 119 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.5.1987 - 14 S 795/87 - NVwZ 1987, 1087).
  • OVG Sachsen, 22.09.2010 - 4 B 214/10

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung

    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u.a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach [...]; ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 B 240/16

    Verwaltungskosten; Widerspruchsbescheid; aufschiebende Wirkung

    Im Anwendungsbereich des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes besteht kein Anlass dafür, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift nicht auf die Fälle der mit einer Sachentscheidung in einem Widerspruchsbescheid verbundenen unselbstständigen Kostenentscheidung anwendbar ist, zumal § 23 SächsVwKG - anders als vergleichbare Vorschriften etwa des Bundesrechts - keine Regelung des Inhalts enthält, dass die Kostenentscheidung hinsichtlich ihrer Vollziehbarkeit das Schicksal der Hauptsachenentscheidung teilt (so auch SächsOVG, Beschl. v. 19. April 2012 - 5 B 177/12 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 22. September 2010 - 4 B 214/10 -, NVwZ-RR 2011, 225; ebenso für das dortige Landesgebührenrecht VGH BW, Beschl. v. 19. April 2004, VBlBW 2004, 352; anders etwa W.-R. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 80 Rn. 62 m. W. N.).
  • OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12

    Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung

    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris; ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.)." Der Vortrag des Antragstellers, der Antragsgegner habe nicht über die Kosten des 14 Widerspruchsverfahrens entscheiden dürfen, weil er gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage erhoben habe, vermag der Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • OVG Sachsen, 25.09.2010 - 4 B 214/10
    Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris; ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 07.07.2021 - 1 K 2163/21

    Widerruf der Beauftragung zur Durchführung von Belehrungen nach dem

    Hinsichtlich Ziffer 3 folgt die Statthaftigkeit des Antrags aus § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, da es sich bei der festgesetzten Verwaltungsgebühr um öffentlich-rechtliche Kosten handelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.04.2004 - 2 S 340/04 -, juris Rn. 4 ff.).
  • VG Stuttgart, 20.08.2018 - 2 K 8117/18

    Keine aufschiebende Wirkung der Verpflichtungsklage gegenüber Verwaltungsgebühr

    Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass diese Ansicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung ohnehin nicht geteilt wird: Sie geht davon aus, dass die Verwaltungsgebühr in einem Widerspruchsbescheid zur "Anforderung von Kosten" im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO gehört und gegenüber ihrer Anforderung somit selbst eine Anfechtungsklage gegen die Sachentscheidung, der aufschiebende Wirkung zukommt, keine aufschiebende Wirkung zu entfalten vermag (vgl. insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.04.2011 - 2 S 247/11 - VBlBW 2012, 116; Beschl. v. 19.04.2004 - 2 S 340/04 - VBlBW 2004, 352; OVG Sachsen, Beschl. v. 22.09.2010 - 4 B 214/10 - Juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2003 - 9 B 1517/02 - DÖV 2003, 864 - so auch Saurenhaus/Buchheister in: Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 80 Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05

    Powerline für den Internetzugang; Anordnung zur Vermeidung von Funkstörungen

  • VG Freiburg, 02.11.2018 - 4 K 5561/18

    Aussetzungsantrag gegen Gebührenfestsetzung - Frist für Bestimmung des

  • VG Ansbach, 25.08.2016 - AN 11 S 16.01316

    Unstatthafter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei

  • VG Stuttgart, 13.11.2007 - 9 K 5138/07

    Begründen einer Unzumutbarkeit von Ersatzwohnraum i.S.d. § 182 Abs. 2 S. 1

  • VG München, 08.01.2007 - M 18 S 06.4166
  • VG Leipzig, 17.01.2014 - 4 L 372/13

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

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Rechtsprechung
   LG Regensburg, 15.02.2005 - 2 S 340/04   

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https://dejure.org/2005,33385
LG Regensburg, 15.02.2005 - 2 S 340/04 (https://dejure.org/2005,33385)
LG Regensburg, Entscheidung vom 15.02.2005 - 2 S 340/04 (https://dejure.org/2005,33385)
LG Regensburg, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 2 S 340/04 (https://dejure.org/2005,33385)
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Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Abmahnkosten bei «Sponsored Links» auf verbotenes Online-Glücksspiel

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Regensburg, 15.02.2005 - 2 S 340/04
    Ein solches i.S.d. § 1 UWG a.F. liegt vor, wenn ein objektiv als Wettbewerbshandlung zu beurteilendes Verhalten in der Absicht erfolgt, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurück tritt (BGH MDR 2004, 1432, 1433).
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