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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03   

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https://dejure.org/2003,2564
VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Einhaltung der Einkommensgrenze für die Rundfunkgebührenbefreiung

  • Judicialis

    BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 7
    Sonstige Abgaben - Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung, Einkommensgrenze, Behinderung, Antrag, Glaubhaftmachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1683 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 260
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Zum Befreiungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BefrVO und dem Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller (Rundfunk-)Nutzer (vgl. u.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966).

    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob weitergehend aus Gründen der Prozessökonomie (dazu das o.a. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.2000) ein Schriftsatz, der an das Verwaltungsgericht gerichtet ist, ein Leistungsbegehren enthalten und einen hierauf gerichteten Antrag umfassen kann (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 16.92 -, NVwZ 1995, 75 und Urteil vom 4.8.1993 - 11 C 15/92 -, a.a.O. S. 76, allerdings zur bundesrechtlichen Bestimmung in § 15 BAföG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der von einer Rechtsvorschrift geforderte Antrag vor der Klageerhebung bei der Behörde zu stellen ist, und bei der Verpflichtungsklage, um die es hier geht, das Stellen dieses Antrags als Klagevoraussetzung im Klageverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (allg. M; vgl. §§ 68 Abs. 2, 75 Satz 1 VwGO; ferner BVerwGE 99, 158, 160 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.2000, NVwZ 2001, 101, 102 je m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der von einer Rechtsvorschrift geforderte Antrag vor der Klageerhebung bei der Behörde zu stellen ist, und bei der Verpflichtungsklage, um die es hier geht, das Stellen dieses Antrags als Klagevoraussetzung im Klageverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (allg. M; vgl. §§ 68 Abs. 2, 75 Satz 1 VwGO; ferner BVerwGE 99, 158, 160 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.2000, NVwZ 2001, 101, 102 je m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob weitergehend aus Gründen der Prozessökonomie (dazu das o.a. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.2000) ein Schriftsatz, der an das Verwaltungsgericht gerichtet ist, ein Leistungsbegehren enthalten und einen hierauf gerichteten Antrag umfassen kann (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 16.92 -, NVwZ 1995, 75 und Urteil vom 4.8.1993 - 11 C 15/92 -, a.a.O. S. 76, allerdings zur bundesrechtlichen Bestimmung in § 15 BAföG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 2 S 1075/95

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob dem Verwaltungsgericht darin zu folgen ist, dass durch die Vorgabe des Satzes 4 des § 5 Abs. 1 BefrVO schon im Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht vorliegen müssen (a.A. für die Glaubhaftmachung der Senat in seinem Urteil vom 5.12.1996 - 2 S 1075/95 -), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 2 S 3062/92

    Rundfunkgebührenbefreiung: vorzeitiger Wegfall der Befreiungsvoraussetzung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).
  • LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05

    Merkzeichen RF nach Schwerbehindertenrecht als Voraussetzung für eine Befreiung

    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten des Klägers herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05

    Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht

    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten der Klägerin herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • VG Gelsenkirchen, 26.10.2006 - 14 K 1491/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Befreiung

    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Saarlouis, 25.11.2008 - 3 K 635/08

    Voraussetzungen für ausnahmsweise Rundfunkgebührenbefreiung bei Schwerbehinderung

    (Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 6 RfGebStV Rdnr. 63; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 -, zitiert nach JURIS; ders., Urteil vom 29.06.1993 - 2 S 3062/92 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 23.12.2005 - AN 5 K 05.02957 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 17.03.2008 - Au 7 K 07.1273 -, zitiert nach JURIS),.
  • VG Aachen, 13.12.2006 - 8 K 2445/05

    Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aufgrund einer

    Dem Beklagten ist zwar im Grundsatz einzuräumen, dass mit Blick auf die Regelung des § 6 Abs. 1, 2 und 3 RGebStV, der - ähnlich wie die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 1 und 4 BefrVO - einen Antrag und den Nachweis der Voraussetzungen für eine aus verschiedenen Gründen zulässige Befreiung durch Vorlage des entsprechenden Bescheides fordert, grundsätzlich für jeden der in Anspruch genommenen Gründe von dem Betroffenen ein - jedenfalls materiell-rechtlich - eigenständiger Antrag zu stellen ist, vgl. hierzu und im Folgenden: Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH BW), Urteil vom 29.9.2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260 (zu § 5 BefrVO).
  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2006 - 14 K 1251/06

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren betreffend die

    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2006 - 27 K 4554/05
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der der vom Beklagten zitierten Entscheidung des VGH Baden- Württemberg (Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -) zugrunde lag.
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2006 - 14 K 1168/06

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren betreffend die

    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist - hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2006 - 14 K 983/06
    Selbst wenn man entgegen der zur Befreiungsverordnung ergangenen Rechtsprechung, vgl. VGH BW, Urteil vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 -, NVwZ-RR 2004, 260, annehmen wollte, dass es jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen sachdienlich wäre, über einen ggf. erstmals im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gestellten Härtefallantrag in der Sache zu befinden - wofür immerhin sprechen könnte, dass, anders als nach der alten Rechtslage, vom Beklagten über beide Anträge zu entscheiden wäre/ist -, hätte die Klage keine Aussicht auf Erfolg.
  • VG Saarlouis, 13.02.2009 - 3 K 617/08

    Befreiung von Rundfunkgebühren - Bescheidgebundenheit

    (Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 6 RfGebStV Rdnr. 63; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 -, zitiert nach JURIS; ders., Urteil vom 29.06.1993 - 2 S 3062/92 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 23.12.2005 - AN 5 K 05.02957 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 17.03.2008 - Au 7 K 07.1273 -, zitiert nach JURIS),.
  • VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 2082/05
  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2006 - 14 K 144/06
  • VG Würzburg, 01.07.2009 - W 3 K 09.446

    Rundfunkgebührenbefreiung; zeitweiser Bezug von Wohngeld; Leistungen nach SGB II,

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