Rechtsprechung
LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage; Porsche Panamera als Ersatzfahrzeug für einen Porsche Cayenne
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand der Fraunhofer-Liste i.R.e. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Ersatzfahrzeug für Porsche
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
..ein älteres Urteil des LG München -> Die Klägerin verlangt in der Berufung insgesamt Mietwagenkosten... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Schadenminderungspflicht; sonstiges; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Rechtmäßigkeit der Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand der Fraunhofer-Liste i.R.e. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Porsche Cayenne bei Unfall beschädigt - Haftpflichtversicherer muss nicht die Mietwagenkosten für Ersatz-Porsche übernehmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ersatzfähige Mietwagenkosten können anhand der Fraunhofer-Liste geschätzt werden
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Mietwagenkosten bei Luxusautos
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Kostengünstigerer Mietwagen nach Unfall kann zumutbar sein
Verfahrensgang
- AG Miesbach, 17.08.2011 - 1 C 440/11
- LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
- LG München II, 21.06.2012 - 2 S 4044/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1970
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65
Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für …
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Urt. v. 02.03.1982, Az.: VI ZR 35/80, Rn. 11; BGH, Urt. v. 02.12.1966, Az.: VI ZR 72/65.Mangels Vermögenswerts dieser "Nachteile", hat der Geschädigte darauf jedoch genauso wenig Anspruch wie etwa auf den "look" eines Fahrzeugs, vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1982, Az.: VI ZR 35/801, Rn. 10; BGH, Urt. v. 17.03.1970, Az.: VI ZR 108/68, Rn. 12; BGH, Urt. v. 02.12.1966, Az.: VI ZR 72/65.
- BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68
Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines …
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Mangels Vermögenswerts dieser "Nachteile", hat der Geschädigte darauf jedoch genauso wenig Anspruch wie etwa auf den "look" eines Fahrzeugs, vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1982, Az.: VI ZR 35/801, Rn. 10; BGH, Urt. v. 17.03.1970, Az.: VI ZR 108/68, Rn. 12; BGH, Urt. v. 02.12.1966, Az.: VI ZR 72/65.Genauso scheidet die Notwendigkeit der Verrichtung geschäftlicher Tätigkeiten etwa während langer Dienstfahrten, vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 17.03.1970, Az.: VI ZR 108/68, Rn. 12 , der nach der Verkehrsauffassung ebenfalls Vermögenswert zukommen könnte, aus.
- BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80
Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Urt. v. 02.03.1982, Az.: VI ZR 35/80, Rn. 11; BGH, Urt. v. 02.12.1966, Az.: VI ZR 72/65.Nachdem der Geschädigte das Fahrzeug ausschließlich privat nutzt (…vgl. Schriftsatz der Klägerin vom 01.07.2011, S. 3) kommt ein geschäftliches Repräsentationsbedürfnis, welchem u. U. Vermögenswert zukommen könnte, vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 02.03.1982, Az: VI ZR 35/80, Rn. 12, Rn. 11, nicht in Betracht.
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Soweit die Klägerin damit argumentiert, dass dem Geschädigten ein günstigeres Angebot nicht zugänglich gewesen sei, ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Geschädigten ist, darzulegen und zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war, vgl. BGH, Urt. v. 12 04.2011, Az.: VI ZR 300/09, Rn. 10. Die Klägerin hat konkrete Bemühungen des Geschädigten um ein günstigeres Angebot nicht vorgetragen.Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf, was bedeutet, dass der Geschädigte nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen hat, vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2011, Az.: VI ZR 300/09, Rn. 10.
- BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Für die Schätzung kann, soweit es sich um notwendige Mietwagenkosten in angemessener Höhe handelt, nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urt. v, 17.05.2011, Az.: VI ZR 142/10, Rn. 7 m. w. N., der Rückgriff auf Listenwerke zulässig sein Die Art der Schätzungsgrundlage gibt § 287 ZPO nicht vor.Die Eignung der Liste oder Tabelle, die bei der Schadensschätzung Verwendung findet, bedarf allerdings dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich speziell auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken, vgl. BGH, Urt v. 17.05.2011, Az.: VI ZR 142/10, Rn. 8 m. w. N. .
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2012, Az.: VI ZR 143/11 , sieht die Kammer in der Verfolgung des klageweise geltend gemachten Anspruchs aus abgetretenem Recht keine verbotene, sondern eine nach § 5 Abs. 1 S. 1 RDG grundsätzlich erlaubte Rechtsdienstleistung, da allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist Die Abtretung ist folglich wirksam und die Klägerin aktivlegitimiert. - OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten
Auszug aus LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
Dieser Gewinn an Objektivität kann auch nach Meinung der Kammer die Nachteile, wie die geringere Datenbasis dieses Spiegels, zurücktreten lassen, vgl. OLG München, Urt. v. 25.07.2008, Az.: 10 U 2539/08.
- OLG Celle, 25.11.2020 - 14 U 93/20
Umfang der Verpflichtung zum Ersatz der Mietwagenkosten bei Beschädigung eines …
Deshalb kann ein Geschädigter gehalten sein, sich für eine kurze Zeit mit einem weniger komfortablen Wagentyp zu begnügen, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete zu haben ist [BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 35/80 -, Rn. 11 m. w. N.; LG München II, Urteil vom 8. Mai 2012 - 2 S 4044/11 -, Rn. 14; beide zitiert nach juris]. - KG, 11.07.2019 - 22 U 160/17
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten für ein …
Die von dem Landgericht für seine abweichende Ansicht zu Unrecht zitierte Entscheidung (LG München II, Urteil vom 08. Mai 2012 - 2 S 4044/11 -, juris Rn. 15) führt aus, dass nicht am konkreten Fahrzeugtyp (Limousine gegenüber einem beschädigten SUV) festzuhalten sei. - LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 224/17
Mietwagenkosten, Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste, Mittel
Da dieser Grundsatz es dem Geschädigten zudem nicht verwehrt, ein markengleiches Ersatzfahrzeug anzumieten (vgl. dazu LG München II NJW 2012, 1970f.), geht auch der Hinweis der Beklagten auf die - zwischen den Parteien streitige - Möglichkeit der Kundin T zur Anmietung eines Pkw N fehl.
Rechtsprechung
LG München II, 21.06.2012 - 2 S 4044/11 |
Verfahrensgang
- AG Miesbach, 17.08.2011 - 1 C 440/11
- LG München II, 08.05.2012 - 2 S 4044/11
- LG München II, 21.06.2012 - 2 S 4044/11