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   VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02   

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VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02 (https://dejure.org/2003,3205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 (https://dejure.org/2003,3205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 (https://dejure.org/2003,3205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Errichtung eines Erschließungsbeitrages bei einem nach dem Bebauungsplan nicht zur Bebauung freigegebenen Grundstück; Die Bebaubarkeit ausschließende positive Festsetzung eine Bebauungsplans; Heranziehung des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff im ...

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; BauGB § 130 Abs. 2; ; BauNVO § 23 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag: einzelne Erschließungsanlage, Abschnittsbildung, frühere Beitragserhebung, Bestandskraft, Vertrauensschutz, Verwirkung, Erschlossensein eines Grundstück, Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht, Stichstraße, Privatstraße, selbständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Verlauf der Stichstraße, ihrer Länge, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke und dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, zu (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.9.1998 - 8 C 9.97 -, NVwZ 1999, 997).

    Danach ist im Erschließungsbeitragsrecht ebenso wie im Baurecht regelmäßig von dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (st.Rspr., vgl. u.a. Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420; Urteil vom 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1; Urteil vom 16.9.1998 - 8 C 8.97 -, NVwZ 1999, 997).

    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt danach bei Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs einzig dann ein, wenn sie dazu führt, dass ein (sog. Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muss, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urteil vom 15.1.1988, aaO; Urteil vom 16.9.1998, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.1.1989 - 3 A 922/87 -, NWVBl. 1990, 304).

    Vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalls hat es das Bundesverwaltungsgericht - für die Beurteilung öffentlicher Stichstraßen - als maßgebliche Regel bezeichnet, dass eine von der Anbaustraße abzweigende befahrbare Sackgasse dann als selbständig zu qualifizieren ist, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (BVerwG, Urteil vom 16.9.1998 - 8 C 8.97 -, DVBl. 1999, 395; Urteil vom 23.6.1996 - 8 C 30.93 -, BVerwGE 99, 23).

    Im Falle des Privatwegs Flst.Nr. 221/7 spricht entscheidend für diese Annahme bereits seine Länge von lediglich ca. 65 m; diese Länge unterscheidet sich ganz wesentlich von der vom Bundesverwaltungsgericht für öffentliche Stichstraßen vorgegebene Regellänge von 100 m. Die vorliegende Konstellation ist auch nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen bislang beim Vorliegen massiver Bebauung und der Annahme eines erheblichen Ziel- und Quellverkehrs schon eine Straßenlänge von 90 m (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1998, aaO), bzw. beim Vorliegen massiver Reihenhausbebauung schon eine Straßenlänge von 80 m (BVerwG, Urteil vom 23.6.1995, aaO) zur Begründung der Selbständigkeit als ausreichend erachtet wurde.

    Auch in der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.1995 (aaO) war eine Stichstraße zu beurteilten, die zwar nach etwa 30 m nach ihrer Abzweigung von der Einmündung in die Hauptstraße rechtwinklig sich fortsetzte; insgesamt betrug aber die Gesamtlänge der Stichstraße 120 m. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.9.1998 (aaO), in der ebenfalls maßgeblich darauf abgestellt wurde, dass die Stichstraße nach etwa 30 bis 35 m rechtwinklig abknicke, betrug die Gesamtlänge insgesamt 90 m und lag damit nur knapp unter der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Regellänge von 100 m; hinzu kam eine besonders massive Bebauung mit einem Hotel und einer Vielzahl von Ferienhäusern und damit ein erheblicher Ziel- und Quellverkehr.

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    a) Die hier einschlägigen Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts - hier also die §§ 127 ff. BBauG - ordnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass die Gemeinden einen entstandenen Beitragsanspruch bis zu dessen Erlöschen in vollem Umfang ausschöpfen müssen (grundlegend: BVerwG, Urteile vom 18.3.1988 - 8 C 115.86, 8 C 63.87, 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; ferner BVerwG, Beschluss vom 24.8.1989 - 8 B 107.89 - Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, ZMR 1996, 398; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.1975 - IV C 77.74 -, BVerwGE 48, 87) voraus, dass im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Abwägung der Interessen die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 92.87 -, aaO).

    Daran scheitert letztendlich die Annahme, der Grundsatz des Vertrauensschutzes könne der nochmaligen Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 92.87 -, aaO; Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, aaO im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.1994 - 2 S 1854/92 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 - 2 S 710/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90

    Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Zuständig für die Entscheidung über eine Abschnittsbildung ist der Gemeinderat (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.5.1985 - 2 S 336/84 -, NVwZ 1986, 139 und vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -), die Entscheidung darf nicht etwa der Gemeindeverwaltung überlassen werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.1.1983 - 2 S 2130/82 - Urteil vom 6.11.1986 - 2 S 570/85 -).

    Gleiches gilt für einen Gemeinderatsbeschluss, der sich nur mit der technischen Durchführung des Straßenbaus oder mit der Herstellung von Teilstrecken befasst, ohne die abrechnungsmäßige Verselbständigung für Zwecke des Erschließungsbeitragsrechts festzustellen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.12.1970 - II 876/68 - Urteil vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    a) Die hier einschlägigen Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts - hier also die §§ 127 ff. BBauG - ordnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass die Gemeinden einen entstandenen Beitragsanspruch bis zu dessen Erlöschen in vollem Umfang ausschöpfen müssen (grundlegend: BVerwG, Urteile vom 18.3.1988 - 8 C 115.86, 8 C 63.87, 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; ferner BVerwG, Beschluss vom 24.8.1989 - 8 B 107.89 - Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, ZMR 1996, 398; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -).

    Daran scheitert letztendlich die Annahme, der Grundsatz des Vertrauensschutzes könne der nochmaligen Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 92.87 -, aaO; Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, aaO im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.1994 - 2 S 1854/92 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 - 2 S 710/88 -).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Maßgebend für die Beurteilung, ob eine private Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig ist, ist der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29.8.2000 - 11 B 48.00 -, NVwZ-RR 2001, 180).

    Vor diesem Hintergrund können die Eigentümer der übrigen von der beitragsfähigen Anbaustraße erschlossenen Grundstücke vernünftigerweise erwarten, dass Grundstücke, die an der Privatstraße liegen, zu ihren Gunsten - beitragsmindernd - an der Verteilung des Aufwands für die öffentliche Erschließungsanlage zu beteiligen sind (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 29.8.2000, aaO).

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Danach ist im Erschließungsbeitragsrecht ebenso wie im Baurecht regelmäßig von dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (st.Rspr., vgl. u.a. Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420; Urteil vom 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1; Urteil vom 16.9.1998 - 8 C 8.97 -, NVwZ 1999, 997).

    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt danach bei Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs einzig dann ein, wenn sie dazu führt, dass ein (sog. Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muss, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urteil vom 15.1.1988, aaO; Urteil vom 16.9.1998, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.1.1989 - 3 A 922/87 -, NWVBl. 1990, 304).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Auch der weitere Ausbau der Straße Zum Saibling in östlicher Richtung, beginnend beim Flurstück Nr. 537/4 in Richtung der Straße Zum Salm, der im Jahre 1968 oder kurz danach erfolgt ist, spricht - unabhängig von der Frage der Qualität dieses Ausbaus - nicht für ein endgültiges Ende der Ausbauarbeiten bereits im Jahre 1963 (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.2.1994, BVerwGE 95, 176).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall wesentlich vom Sachverhalt im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.2.1994 (BVerwGE 95, 176), in dem das Bundesverwaltungsgericht - nachdem die Straßenanlage über 15 Jahre lang unberührt geblieben war - eine beitragsfähige Erschließungsanlage angenommen hatte, obwohl der ursprüngliche Ausbau in der Länge um ca. 20 m hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans zurückgeblieben war.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 36/90

    Erschlossensein eines Grundstücks - Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Auf einem Grundstück, für das der Bebauungsplan eine private Grünfläche (Gartenfläche) festsetzt, kann ein Stellplatzvorhaben oder Garagenvorhaben auch nicht auf Grund des § 23 Abs. 5 BauNVO zugelassen werden (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 -).

    § 23 Abs. 5 BauNVO gestattet dennoch nicht, die genannten Anlagen auf einer im Bebauungsplan festgesetzten privaten (oder öffentlichen) Grünfläche zuzulassen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 -).

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, die Beitragspflicht eines Grundstücks werde bereits ausgelöst, wenn es mit einer Garage bebaut werden könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1977 - 4 C 71.74 -, DVBl. 78, 301).

    Denn Grundstücke, die mit einer Garage oder mit einem anderen dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs dienenden Gebäude bebaut werden dürfen, sind - bezogen auf die Erschließung durch eine Verkehrsanlage - nicht unterwertig bebaubar (BVerwG, Urteil vom 16.9.1977, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1986 - 2 S 570/85

    Erschließungsbeitrag - fehlerhaft gebildete und bezeichnete Erschließungseinheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
    Zuständig für die Entscheidung über eine Abschnittsbildung ist der Gemeinderat (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.5.1985 - 2 S 336/84 -, NVwZ 1986, 139 und vom 1.6.1992 - 2 S 3058/90 -), die Entscheidung darf nicht etwa der Gemeindeverwaltung überlassen werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.1.1983 - 2 S 2130/82 - Urteil vom 6.11.1986 - 2 S 570/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 2 S 2097/89

    Beitrag; Kostenschätzung und genaue Ermittlung; Nacherhebung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1987 - 2 S 2502/86

    Erschließungsbeiträge - Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks

  • BVerwG, 26.03.1965 - IV C 123.63
  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66

    Rücknahme belastender Verwaltungsakte

  • BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1987 - 2 S 1318/85

    Berechnung eines Erschließungsbeitrags

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsanspruch - 6-Jahres-Frist -

  • BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 107.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1989 - 3 A 922/87

    Erschließung; Hinterliegergrundstück; Grundstück; Zufahrt; Anlieger; Straße

  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69

    Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1987 - 2 S 1246/87

    Erschließungsbeiträge: Verteilungsregelung bei mehrfach erschlossenen

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 2603/97

    Erschließungsbeitrag: Straße als einzelne Erschließungsanlage

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 33.83

    Erstattung - Fördermittel - Zinsanspruch - Rückzahlungsvorbehalt -

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1985 - 2 S 336/84

    Wirksamkeit zusammengefaßter Abgabenbescheide - Bildung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1982 - 2 S 1120/82

    Erschließungsbeitrag; Verjährung und Verwirkung bei verzögerter Widmung

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 63.87
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1979 - II 1314/78
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1981 - II 579/79

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsregelung; Bestimmtheit; Grundstücksbegriff

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits

  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97

    Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen; Fehlbelegungsabgabe; verfassungskonforme

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Der Fläche, die die Baufenster umgibt, fehlt im vorliegenden Fall auch nicht aufgrund anderweitiger Festsetzungen - etwa nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB - die Qualität als Fläche für bauliche Anlagen ("Bebaubarkeit des Grundstücks", vgl. Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2018, § 23 BauNVO Rn. 2), was andernfalls die ausgesprochene Befreiung von der seitlichen Baugrenze hätte ins Leere laufen lassen oder jedenfalls unter Umständen bei der Auslegung der Befreiung weitere Fragen aufwerfen können (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 11.04.2017 - 4 B 11.17 -, BRS 85 Nr. 67 = juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.03.1990 - 2 S 36/90 -, juris Rn. 4; Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 10.09.1986 - 2 R 313/85 -, BRS 46, Nr. 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Ein Gemeinderatsbeschluss, in dem lediglich die (technische oder endgültige) Herstellung eines Straßenstücks festgestellt und die Widmung ausgesprochen wird, ist grundsätzlich nicht - auch nicht konkludent - als Beschluss über die Bildung eines Abschnitts zu werten (Bestätigung von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris).

    Gleiches gilt für einen Gemeinderatsbeschluss, der sich nur mit der technischen Durchführung des Straßenbaus oder mit der Herstellung von Teilstrecken befasst, ohne die abrechnungsmäßige Verselbständigung für Zwecke des Erschließungsbeitragsrechts festzustellen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Gleiches galt für einen Gemeinderatsbeschluss, der sich nur mit der technischen Durchführung des Straßenbaus oder mit der Herstellung von Teilstrecken befasste, ohne die abrechnungsmäßige Verselbständigung für Zwecke des Erschließungsbeitragsrechts festzustellen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27.09.1982 - 8 C 145/81 - juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 38; zu § 130 Abs. 2 BauGB zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 82 f.; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 14 Rn. 15 mwN).

    Abschnitte durften auch unter der Geltung des § 130 Abs. 2 BBauG nicht willkürlich - etwa nach der mehr oder weniger zufälligen Ausbaulänge einer Straße - gebildet werden, sondern mussten durch äußerlich erkennbare Markierungen begrenzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - juris Rn. 23; Urteil vom 15.9.1978 - IV C 50.76 - juris Rn. 17; Urteil vom 03.05.1974 - IV C 16.72 - juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 40; Urteil vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris Rn. 26).

    Als solche äußerlich erkennbaren Markierungen (vgl. § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 37 Abs. 2 Satz 2 KAG: "örtlich erkennbare Merkmale") kommen z. B. Einmündungen von Querstraßen, Brücken, Plätze, Wasserläufe, Bahnübergänge oder das Ende einer fortlaufenden Bebauung in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 40; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 14 Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11, vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 14, vom 24. März 1976 - IV C 16.74 und 17.74 -, juris Rn. 17, sowie Urteil vom 30. Januar 1970- IV C 151.68 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 -, juris Rn. 26 (zum Straßenbaubeitragsrecht); Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 59.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, sowie Urteile vom 16. September 1998 - 8 C 8.97 -, juris Rn. 38 f., vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 16, und vom 23. März 1984- 8 C 65.82 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 -, juris Rn. 22 (zum Straßenbaubeitragsrecht); Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 59; zur Qualifikation eines öffentlichen Stichwegs als (un)selbstständig vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 12 f.; OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 2016 - 15 A 1006/14 -, juris Rn. 41 (zum Straßenbaubeitragsrecht).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Es konnte nach der Übereignung an ... auch nicht unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit mit dem verbleibenden Grundstück Flst.-Nr. 5206/9 (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 46.15 -, juris; Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 -, juris, vom 25.11.2004 - 2 S 730/04 -, juris und vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 -, juris) in Anspruch genommen werden, weil es an der hierfür notwendigen Eigentümeridentität bezüglich beider Grundstücke fehlte.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Das in der Widerspruchsbegründung zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, denn in diesem Fall sei es um eine private, nicht im Eigentum der Gemeinde stehende Zufahrt gegangen, die wegen ihrer Länge von nur 65 Metern als eine nicht selbständige Stichstraße durch das Gericht eingeschätzt worden sei, weshalb die durch diese private Stich- bzw. Zufahrtstraße erschlossenen Grundstücke in die Beitragsberechnung der Haupterschließungsanlage hätte aufgenommen werden müssen.
  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige

    Gleiches galt für einen Gemeinderatsbeschluss, der sich nur mit der technischen Durchführung des Straßenbaus oder mit der Herstellung von Teilstrecken befasste, ohne die abrechnungsmäßige Verselbständigung für Zwecke des Erschließungsbeitragsrechts festzustellen (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 83, und vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 - juris, Rn. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 10 S 1252/16

    Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs; Grundstück im

    Ein nach Inhalt und Sinn der bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsregelung "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt danach bei Anwendung des bürgerlich-rechtlichen (Buch-)Grundstücksbegriffs grundsätzlich nur dann ein, wenn sie dazu führt, dass ein Grundstück nur deshalb keine relevante maßnahmenbedingte Erhöhung des Verkehrswerts erfährt, weil es für sich allein gesehen wegen seiner Größe, Form oder Lage wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar, insbesondere nicht bebaubar ist, obwohl es zusammen mit einem oder mehreren anderen Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres für eine solche Nutzung offen steht, weshalb erst für die Gesamtheit der einheitlich genutzten Grundstücke die maßnahmenbedingte Wertsteigerung entsteht, die der bodenschutzrechtliche Wertausgleich abschöpfen will (sog. wirtschaftliche Grundstückseinheit vgl. Bickel a. a. O. Rn. 5; Guttenberger a. a. O. S. 265 f.; zum Beitragsrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris; SächsOVG, Urteil vom 14.03.2018 a. a. O.; Driehaus/Raden a. a. O. § 17 Rn. 6 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2007 - 9 LC 54/05

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Die Herstellung und Unterhaltung des selbstständigen Privatwegs durch die Anlieger wird dadurch "honoriert", dass diese zur nächstgelegenen öffentlichen Straße nicht beitragspflichtig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.5.2003 - 2 S 446/02 - zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 25.06.2003 - 2 K 5128/01

    Erschließungsbeitragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer unselbständigen

    Insbesondere darf sie, wenn sie selbständig sein soll, bei einem unbefangenen Betrachter nicht den Eindruck eines "Anhängsels der Anbaustraße" erwecken (z. B. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, NVwZ 1985, 753; vgl. auch VGH Bad.-Württ. Urt. v. 22.05.2003 - 2 S 446/02).

    Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann ausnahmsweise auf den Begriff der "wirtschaftlichen Grundstückseinheit" zurückgegriffen werden, der darauf abstellt, ob zusammenhängende Flächen - unabhängig von ihrer katastermäßigen Einheit - ein einheitliches wirtschaftliches Ganzes bilden und demselben Eigentümer gehören (BVerwG, Urt. v. 02.07.1982 - 8 C 28.81 -, BVerwGE 66, 69; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.05.2003, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 2 K 12.884

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; unselbständige

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 2 K 12.886

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; unselbständige

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1686/15

    Klärung der Selbstständigkeit einer Stichstraße im vorläufigen

  • VG Stuttgart, 25.06.2008 - 2 K 4539/06

    Beitragserhebung für die endgültige Herstellung einer Grünanlage

  • VG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 K 3164/08

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück im Außenbereich;

  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2013 - 18 K 5261/11
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