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   LG München II, 28.11.2006 - 2 S 4550/06   

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https://dejure.org/2006,18354
LG München II, 28.11.2006 - 2 S 4550/06 (https://dejure.org/2006,18354)
LG München II, Entscheidung vom 28.11.2006 - 2 S 4550/06 (https://dejure.org/2006,18354)
LG München II, Entscheidung vom 28. November 2006 - 2 S 4550/06 (https://dejure.org/2006,18354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Sichtfahrgebot bei schwer erkennbaren Hindernissen - Haftung bei Reifenverlust

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regennasse Straße - nicht immer grobe Fahrlässigkeit bei Unfall!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Spät erkennbare Hindernisse auf der Autobahn

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Spät erkennbare Hindernisse auf der Autobahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dunkelheit: Fahrer haftet nicht bei spät erkennbaren Hindernissen - Landgericht München II zum "Fahren auf Sicht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem auf der Autobahn liegenden Reifen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 13.10.1998 - 1 U 2812/98

    Unfall wegen Reifenteilen auf der Autobahn

    Auszug aus LG München II, 28.11.2006 - 2 S 4550/06
    Die hier vertretene Ansicht wird auch vom OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 13.10.1998 (1 U 2812/98) geteilt.
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus LG München II, 28.11.2006 - 2 S 4550/06
    Zu Recht ist das Amtsgericht Dachau auch davon ausgegangen, dass zwar auch auf Autobahnen bei Dunkelheit die "Goldene Regel" des Sichtfahrgebots gilt, hier aber, weil das Hindernis ungewöhnlich schwer erkennbar war, die Haftung der Klagepartei aus Betriebsgefahr hinter dem Verschulden des Fahrers des Beklagtenfahrzeugs zurücktritt (so auch BGH, Urteil vom 15.5.84, VersR 1984, 741-742 und OLG Nürnberg vom 13.10.98).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, für ein Verschulden des Fahrers spreche ein Anscheinsbeweis, wenn das Fahrzeug während der Fahrt einen Reifen verliert und ein nachfolgendes Fahrzeug bei Dunkelheit auf den auf der Straße liegenden Reifen auffährt (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1962, 53; OLG Bamberg, VersR 1976, 889; LG München, ZfS 2007, 76; LG Aschaffenburg, Schaden-Praxis 1995, 69; Diehl, ZfS 2007, 78).
  • LG Hildesheim, 17.12.2008 - 4 O 407/07

    Zum Sichtfahrgebot und zu einem Unfall durch Verlust einer schlecht sichtbaren

    So handelt es sich beispielsweise bei einem auf der geteerten Fahrbahn liegenden Omnibusreifen um ein solches außergewöhnlich schwer zu erkennendes Hindernis, weshalb eine Haftung aus Betriebsgefahr des auf den Reifen auffahrenden Fahrzeuges hinter dem Verschulden des Führers des Fahrzeuges, welches den Reifen während der Fahrt verloren hat, vollständig zurücktritt (LG München II vom 28.11.2006, Az.: 2 S 4550/06, zitiert nach Juris, LS 1, 3).
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