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OVG Berlin, 12.12.2002 - 2 S 47.02 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02
Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der L ... GmbH & Co. KG, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert Meier, Dagobertstraße 23-29, 50668 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 44.02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Oktober 2002 - VG 10 A 353.02 -, und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2. der R ... oHG, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert Meier, Dagobertstraße 23-29, 50668 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. November 2002 - VG 10 A 355.02 -, und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 3. der W ... oHG, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert Meier, Dagobertstraße 23-29, 50668 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 41.02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2002 - VG 10 A 354.02 -, und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:. - OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03
Dosenpfand III
Dementsprechend haben die Klägerinnen gegen diese für sofort vollziehbar erklärte Bekanntgabe bereits Anträge gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt, wobei sie jedoch in erster und zweiter Instanz unterlegen waren (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 2002 in den Verfahren OVG 2 S 41.02, OVG 2 S 44.02 und OVG 2 S 47.02). - OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 69.04
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einführung einer …
Ob dies bereits deswegen gilt, weil - wie der Senat in früheren Beschlüssen im Einzelnen näher ausgeführt hat (B. vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 - und vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 ) - selbst ein Verstoß der Regelungen der Verpackungsverordnung gegen Gemeinschaftsrecht aufgrund des unmittelbar geltenden Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalen Recht nicht zur Nichtigkeit der deutschen Regelung, sondern nur zu deren Unanwendbarkeit auf Getränkeverpackungen aus anderen Mitgliedstaaten führt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
- OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 71.04
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einführung einer …
Ob dies bereits deswegen gilt, weil - wie der Senat in früheren Beschlüssen im Einzelnen näher ausgeführt hat (B. vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 -und vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 ) - selbst ein Verstoß der Regelungen der Verpackungsverordnung gegen Gemeinschaftsrecht aufgrund des unmittelbar geltenden Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalen Recht nicht zur Nichtigkeit der deutschen Regelung, sondern nur zu deren Unanwendbarkeit auf Getränkeverpackungen aus anderen Mitgliedstaaten führt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. - OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04
Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Getränkepfand auf …
Ob dies bereits deswegen gilt, weil - wie der Senat in früheren Beschlüssen im Einzelnen näher ausgeführt hat (Beschluss vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 - und vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 ) - selbst ein Verstoß der Regelungen der Verpackungsverordnung gegen Gemeinschaftsrecht aufgrund des unmittelbar geltenden Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalen Recht nicht zur Nichtigkeit der deutschen Regelung, sondern nur zu deren Unanwendbarkeit auf Getränkeverpackungen aus anderen Mitgliedstaaten führt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. - VG Berlin, 10.06.2003 - 10 A 713.00 I 6 097, 6130 Nr. 11), bestehen aus den von der Kammer im Beschluss vom 5. November 2002 - VG 10 A 355.02 - (bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 ) dargelegten Gründen erhebliche Bedenken, ob der Schutzbereich des Art. 28 EGV vorliegend überhaupt berührt ist.