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LG Mönchengladbach, 11.07.1997 - 2 S 49/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1567 (Ls.)
- NJW-RR 1998, 501
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05
Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages
Die Vernehmung der einen Partei zwingt nicht schon aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zur Vernehmung auch der anderen Partei (LG Mönchengladbach Urt. v. 11.7.1997 - 2 S 49/97 - NJW-RR 1998, 501). - LAG Köln, 17.08.2001 - 11 (7) Sa 484/00
Verdachtskündigung; Betriebsgeheimnisse; Parteivernehmung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Hausverbot in Lebensmittelmarkt: Entgangener Gewinn in Höhe ausgelobter Beträge …
Die im Urteil des EuGH vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 - Dombo Beheer B.V../.Niederlande) im Hinblick auf die "Waffengleichheit" der Parteien im Prozeß aufgestellten Grundsätze greifen hier - unabhängig von der Frage, ob die Besonderheiten des niederländischen Zivilprozeßrechts auf das deutsche Recht überhaupt übertragbar sind (dazu kritisch: OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; LG Mönchengladbach NJW-RR 1998, 501, 502) - nicht. - AG Aachen, 10.05.2005 - 10 C 623/04 In diesem Zusammenhang darf nämlich auch nicht übersehen werden, dass der Sinn und Zweck des § 448 ZPO nicht darin zu sehen ist, einer - wie hier - beweisbelasteten Partei aus ihrer Beweisnot zu helfen (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 958 (959 f.(; LG Mönchengladbach NJW-RR 1998, 501 (502(;… Zöller/Greger a. a. O., § 448 Rn. 2 a, m. w. N.).