Rechtsprechung
   LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15   

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LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15 (https://dejure.org/2016,22025)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.07.2016 - 2 S 51/15 (https://dejure.org/2016,22025)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 2 S 51/15 (https://dejure.org/2016,22025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fahrzeugführers gegen seine private Haftpflichtversicherung auf Erstattung von Reparaturkosten für einen Diesel-Pkw wegen einer Falschbetankung mit Super E 10-Kraftstoff; Einstandspflicht einer privaten Haftpflichtversicherung für von der ...

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Privat-Haftpflichtversicherung - Falschbetankung fremdes Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Falschbetankung eines Pkw kein Haftpflichtschaden aufgrund wirksamer "Benzinklausel"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87

    Umfang des Risikoausschlusses in der Kraftfahrtversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
    Die "Benzinklausel" gelangt deshalb nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich unter Beteiligung eines Kraftfahrzeuges ein Risiko verwirklicht, dass sich bei verständiger Betrachtung nicht als Gebrauchtsrisiko des Fahrzeugs darstellt und deshalb auch in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung überhaupt nicht versichert werden konnte (BGH IV a ZR 161/87, Urteil vom 14.12.1988 = Versicherungsrecht 1989, 243).

    Zum Deckungsbereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und nicht der Privathaftpflichtversicherung zählen demnach diejenigen Schadensfälle, die mit dem Fahrzeuggebrauch in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH IV a ZR 161/87, Urteil vom 14.12.1988 = Versicherungsrecht 1989, 243).

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH IV ZR 120/05 - Urteil vom 13.12.2006, Rd. 8).

    Entscheidend ist aus der Sicht des verständigen Versicherungsnehmer vielmehr, dass der Anwendungsbereich der Klausel dann und nur dann eröffnet sein soll, wenn sich Gebrauchsrisiko gerade des Kraftfahrzeuges verwirklicht und zu einem Schaden geführt hat (BGH IV ZR 120/05, Urteil vom 13.12.2006 Rd. 9).

  • KG, 02.12.2011 - 6 U 13/11

    Privathaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei falscher Betankung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
    Die Wahl des falschen Kraftstoffs erweist sich daher als Bedienungsfehler, der gleich nach dem Neustart die Beschädigung der Motorteile herbeigeführt hat (BGH IV ZR 322/02, Urteil vom 25.06.2003, Rd. 12, BGH IV ZR 243/92, Urteil vom 27.10.1993 = Versicherungsrecht 1994, 83, KG Berlin 6 U 13/11, Urteil vom 02.12.2011 Rd. 12, Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungshandbuch 3. Auflage 2015 § 24 Rd. 102 a, Prölss/Martin, 29. Auflage, 220, Ziffer 3 BBPHV Rd. 12).
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
    Die Wahl des falschen Kraftstoffs erweist sich daher als Bedienungsfehler, der gleich nach dem Neustart die Beschädigung der Motorteile herbeigeführt hat (BGH IV ZR 322/02, Urteil vom 25.06.2003, Rd. 12, BGH IV ZR 243/92, Urteil vom 27.10.1993 = Versicherungsrecht 1994, 83, KG Berlin 6 U 13/11, Urteil vom 02.12.2011 Rd. 12, Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungshandbuch 3. Auflage 2015 § 24 Rd. 102 a, Prölss/Martin, 29. Auflage, 220, Ziffer 3 BBPHV Rd. 12).
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 322/02

    Schäden durch Wahl des falschen Kraftstoffs in der Fahrzeugversicherung; Begriff

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
    Die Wahl des falschen Kraftstoffs erweist sich daher als Bedienungsfehler, der gleich nach dem Neustart die Beschädigung der Motorteile herbeigeführt hat (BGH IV ZR 322/02, Urteil vom 25.06.2003, Rd. 12, BGH IV ZR 243/92, Urteil vom 27.10.1993 = Versicherungsrecht 1994, 83, KG Berlin 6 U 13/11, Urteil vom 02.12.2011 Rd. 12, Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungshandbuch 3. Auflage 2015 § 24 Rd. 102 a, Prölss/Martin, 29. Auflage, 220, Ziffer 3 BBPHV Rd. 12).
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15
    Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes ist nämlich missverstanden, wenn ein der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (BGH, IV ZR 257/90, Urteil vom 16.10.1991 = Versicherungsrecht 1992, 47).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 2 S 51.15   

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https://dejure.org/2015,29253
OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 2 S 51.15 (https://dejure.org/2015,29253)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 2 S 51.15 (https://dejure.org/2015,29253)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 2 S 51.15 (https://dejure.org/2015,29253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 36 Abs 2 AufenthG 2004
    Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer zur Visumserteilung verpflichtenden einstweiligen Anordnung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 36 Abs 2 AufenthG
    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Visum; Indonesien; Kind; Nachzug zu Großmutter und Stiefgroßvater; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsgrund; Anordnungsanspruch; außergewöhnliche Härte

  • Wolters Kluwer

    Begehren des Erlasses einer zur Visumserteilung verpflichtenden einstweiligen Anordnung ; Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit des Abwartens auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 36 Abs. 2
    Begehren des Erlasses einer zur Visumserteilung verpflichtenden einstweiligen Anordnung; Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit des Abwartens auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Berlin, 02.02.2021 - 5 L 14.21

    Visa zur gemeinsamen Einreise

    Hierdurch würde der mit dem Visumsverfahren verfolgte Zweck, die Einreisevoraussetzungen im Interesse einer effektiven Kontrolle der Zuwanderung bereits vorher zu überprüfen, obsolet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 S 51.15 - Rn. 3, juris).
  • VG Berlin, 02.12.2015 - 19 L 323.15

    Erteilung eines Visums im Eilverfahren; Anspruch auf Visumserteilung eines

    Die Erteilung eines Visums im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar (vgl. dazu sowie zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 -, juris Rn. 3, und vom 29. Oktober 2013 - OVG 2 S 80.13/OVG 2 M 48.13 -, S. 2 d. Abdr.).
  • VG Berlin, 24.06.2021 - 31 L 106.21
    Hierdurch würde der mit dem Visumsverfahren verfolgte Zweck, die Einreisevoraussetzungen im Interesse einer effektiven Kontrolle der Zuwanderung bereits vorher zu überprüfen, obsolet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 S 51.15 - juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 21.08.2023 - 12 L 275.23
    Hierdurch würde jedenfalls die mit dem Visum erteilte Einreiseerlaubnis vorweggenommen und so der mit dem Visumsverfahren verfolgte Zweck, die Einreisevoraussetzungen im Interesse einer effektiven Kontrolle der Zuwanderung bereits vorher zu überprüfen, obsolet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.01.2021 - 8 L 18.21
    Die Erteilung eines Visums im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar (vgl. dazu sowie zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 - juris, Rn. 3, und vom 29. Oktober 2013 - OVG 2 S 80.13/OVG 2 M 48.13 - amtl. EA, S. 2).
  • VG Berlin, 29.12.2022 - 8 L 613.22
    Zudem kann eine Vorwegnahme der Hauptsache in der fortschreitenden Ausnutzung des durch das Visum eingeräumten Aufenthaltsrechts gesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Berlin, 11.02.2016 - 19 L 38.16

    Anspruch eines unbegleiteten minderjährigen (anerkannten) Flüchtlings auf

    Die Erteilung eines Visums im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar (vgl. dazu sowie zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 -, juris Rn. 3, und vom 29. Oktober 2013 - OVG 2 S 80.13/OVG 2 M 48.13 -, S. 2 d. Abdr.).
  • VG Berlin, 07.07.2021 - 6 L 218.21
    Die Erteilung eines Visums im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar, da hierdurch zum einen die mit dem Visum verbundene Einreiseerlaubnis endgültig vorweggenommen und der mit dem Visumsverfahren verfolgte Zweck einer effektiven vorherigen Einreisekontrolle hinfällig werden würde und zum anderen die Vorwegnahme der Hauptsache zu einer fortschreitenden Ausnutzung des durch das Visum eingeräumten Aufenthaltsrechts führen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 22.08.2019 - 35 L 291.19

    Ablehnung eines Visumantrags durch die Botschaft

    Mit einer solchen Erteilung wird jedenfalls die in dem Visum enthaltene Einreiseerlaubnis endgültig vorweggenommen, wenn der Betroffene von dieser bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren Gebrauch macht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 - BeckRS 2015, 53668, Rn. 3, und 6. Februar 2019 - OVG 3 S 101.18 - BeckRS 2019, 1615, Rn. 5 f., jeweils m. w. N.).
  • VG Berlin, 25.08.2023 - 8 L 261.23
    Zudem kann eine Vorwegnahme der Hauptsache in der fortschreitenden Ausnutzung des durch das Visum eingeräumten Aufenthaltsrechts gesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.08.2023 - 19 L 272.23

    Einstweilige Anordnung für ein Visum zum Familiennachzug

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Rechtsprechung
   LG Waldshut-Tiengen, 17.05.2016 - 2 S 51/15   

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https://dejure.org/2016,71392
LG Waldshut-Tiengen, 17.05.2016 - 2 S 51/15 (https://dejure.org/2016,71392)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 17.05.2016 - 2 S 51/15 (https://dejure.org/2016,71392)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 2 S 51/15 (https://dejure.org/2016,71392)
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