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   LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08   

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https://dejure.org/2009,22354
LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08 (https://dejure.org/2009,22354)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2009 - 2 S 52/08 (https://dejure.org/2009,22354)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 2 S 52/08 (https://dejure.org/2009,22354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierende Instandsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau eines Blockheizkraftwerks: Weder Instandsetzung noch Modernisierung! (IMR 2009, 283)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 108; NZM 1998, 338; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 (38), OLG Hamm ZMR 2007, 131).

    Es handelt sich damit nicht in Bezug auf eine ansonsten anstehende Heizungssanierung um eine technische Verbesserung, sondern um eine Neuerung im Sinn einer erstmaligen Anschaffung (vgl. BayObLG ZWE 2005, 346 zum vergleichbaren Problemkreis des Einbaus einer Solaranlage).

  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 108; NZM 1998, 338; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 (38), OLG Hamm ZMR 2007, 131).

    Zulässig sind Maßnahmen, wenn sie dem derzeitigen Stand der Technik Rechnung tragen und die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzen (vgl. OLG Hamm DWE 1992, 126 (128); BayObLG NZM 1998, 338).

  • OLG Celle, 22.11.1992 - 4 W 47/92

    Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Voraussetzung für eine sogenannte modernisierende Instandsetzung in Abgrenzung zu Maßnahmen der Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG ist ein vorhandener oder absehbarer Instandsetzungsbedarf, wobei dieser schon dann anzunehmen sein wird, wenn ein Ausfall oder eine zumindest partielle Funktionsunfähigkeit zu befürchten ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (273); ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89).

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass sich Erdgas seit langen Jahren auch für Zentralheizungen vorliegender Art als ein dem Heizöl zumindest gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, so dass die Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse gar nicht notwendig ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (274); BayObLG ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89 (91)), ergibt sich aus der eingereichten Amortisationsrechnung (Bl. 14 d. A. = Anlage K 3 zum Klageschriftsatz vom 19. August 2008), dass bei einem jährlichen Energiebedarf von 70.718 Liter Heizöl zu geschätzten 59.893,82 Kubikmeter Erdgas angesichts der seit den 1960er-Jahren bestehenden Ölpreisbindung des Erdgases der Einbau eines Gas-Brennwertkessels mehr als wirtschaftlich sinnvoll und notwendig erscheint.

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Voraussetzung für eine sogenannte modernisierende Instandsetzung in Abgrenzung zu Maßnahmen der Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG ist ein vorhandener oder absehbarer Instandsetzungsbedarf, wobei dieser schon dann anzunehmen sein wird, wenn ein Ausfall oder eine zumindest partielle Funktionsunfähigkeit zu befürchten ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (273); ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89).

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass sich Erdgas seit langen Jahren auch für Zentralheizungen vorliegender Art als ein dem Heizöl zumindest gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, so dass die Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse gar nicht notwendig ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (274); BayObLG ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89 (91)), ergibt sich aus der eingereichten Amortisationsrechnung (Bl. 14 d. A. = Anlage K 3 zum Klageschriftsatz vom 19. August 2008), dass bei einem jährlichen Energiebedarf von 70.718 Liter Heizöl zu geschätzten 59.893,82 Kubikmeter Erdgas angesichts der seit den 1960er-Jahren bestehenden Ölpreisbindung des Erdgases der Einbau eines Gas-Brennwertkessels mehr als wirtschaftlich sinnvoll und notwendig erscheint.

  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Voraussetzung für eine sogenannte modernisierende Instandsetzung in Abgrenzung zu Maßnahmen der Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG ist ein vorhandener oder absehbarer Instandsetzungsbedarf, wobei dieser schon dann anzunehmen sein wird, wenn ein Ausfall oder eine zumindest partielle Funktionsunfähigkeit zu befürchten ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (273); ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89).

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass sich Erdgas seit langen Jahren auch für Zentralheizungen vorliegender Art als ein dem Heizöl zumindest gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, so dass die Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse gar nicht notwendig ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (274); BayObLG ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89 (91)), ergibt sich aus der eingereichten Amortisationsrechnung (Bl. 14 d. A. = Anlage K 3 zum Klageschriftsatz vom 19. August 2008), dass bei einem jährlichen Energiebedarf von 70.718 Liter Heizöl zu geschätzten 59.893,82 Kubikmeter Erdgas angesichts der seit den 1960er-Jahren bestehenden Ölpreisbindung des Erdgases der Einbau eines Gas-Brennwertkessels mehr als wirtschaftlich sinnvoll und notwendig erscheint.

  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 108; NZM 1998, 338; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 (38), OLG Hamm ZMR 2007, 131).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Eine Modernisierung kann als sogenannte "modernisierende Instandsetzung" im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung oder Instandsetzung über die bloße Reparatur oder Wiederherstellung des früheren Zustandes hinausgehen, wenn die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt (vgl. KG WE 1994, 335 (336); NJW-RR 1994, 1358; WuM 1996, 300 (301); BayOblG NZM 2002, 75).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07 - DStR 2009, 745) davon auszugehen sein wird, dass durch den Einbau des geplanten Blockheizkraftwerkes für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Unternehmereigenschaft begründet wird, so dass unabhängig davon, ob durch eine eventuell zu berücksichtigende "Kleinunternehmerregelung" im Rahmen der Besteuerung eventueller Einkünfte aus dem Stromverkauf es nicht völlig unrealistisch erscheint, dass die regelmäßige bzw. begleitende Beauftragung eines Steuerberaters notwendig wird, so dass hierdurch weitere nicht unerhebliche Kosten entstehen könnten.
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Das Auftreten der hier klärungsbedürftige Fragen nach der Einordnung der Ersetzung einer bisherigen konventionellen Heizung einer Wohnungseigentumsanlage durch ein zuschaltbares Blockheizkraftwerk als Maßnahme, welche über die bloße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht, ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten und berührt deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2002, 2957; 2003, 65; 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08
    Das Auftreten der hier klärungsbedürftige Fragen nach der Einordnung der Ersetzung einer bisherigen konventionellen Heizung einer Wohnungseigentumsanlage durch ein zuschaltbares Blockheizkraftwerk als Maßnahme, welche über die bloße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht, ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten und berührt deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts (vgl. BGHZ 151, 221; NJW 2002, 2957; 2003, 65; 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

  • KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93

    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Eine Instandsetzung ist modernisierend, wenn sie im Interesse der Werterhaltung des Wohnungseigentums und der Gewährleistung eines zeitgemäßen technischen Standards, zwischenzeitlich eingetretene technische Entwicklungen berücksichtigt und nicht nur den Ursprungszustand, sondern einen besseren herstellt (Hamm ZMR 2007, 131; LG Hamburg ZMR 2011, 580; LG Koblenz ZWE 2009, 282).
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