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   OVG Berlin, 08.10.1991 - 2 S 6.91   

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https://dejure.org/1991,5961
OVG Berlin, 08.10.1991 - 2 S 6.91 (https://dejure.org/1991,5961)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.10.1991 - 2 S 6.91 (https://dejure.org/1991,5961)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 2 S 6.91 (https://dejure.org/1991,5961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Treuhandanstalt; Verwaltungsrechtsweg; Parteivermögen; Zustimmungsvorbehalt; Verstoß gegen Verfassungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 687 (Ls.)
  • DVBl 1992, 280
  • DÖV 1992, 223
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 13/15

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Genehmigung der Befreiung von den

    Sofern es sich - wie hier - um einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt handelt, ist eine Rücknahme gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW allerdings nur unter den sich aus den Absätzen 2 bis 4 ergebenden Einschränkungen möglich, wobei Absatz 2 die Rücknahme eines auf eine staatliche Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts regelt (VG Köln, Beschl. v. 22.04.2010, 1 K 62707/09, juris Rn. 50, 52; OVG Berlin, Beschl. v. 08.10.1991, 2 S 6.91, juris Rn. 60; Kopp/Ramsauer, a.a.O. § 48 Rn. 86; Meyer in Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl., § 48 Rn. 90) und dabei auch das Verschontbleiben vor einer finanziellen Belastung umfasst (BVerwG, Urt. v. 18.04.1997, 3 C 3/95, BeckRS 1997, 21954, Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

    Eine Beschränkung des Zustimmungsvorbehalts auf das von Gesetzes wegen treuhänderischer Verwaltung unterliegende Altvermögen hätte zur Folge, daß die Parteien und verbundenen Organisationen mangels einer präventiven Kontrolle seitens der Treuhandanstalt selbst darüber zu befinden hätten, ob im Einzelfall ein Vermögensgegenstand der treuhänderischen Verwaltung unterliegt oder nicht (vgl. OVG Berlin, DVBl. 1992, 280 (282)).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, daß es sich bei dem genannten Kriterium um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der dem Normzweck und der Eigenart der zu erfassenden Lebenssachverhalte Rechnung trägt (vgl. auch OVG Berlin, DVBl. 1992, 280 (283)).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92

    Anstiftung zu Veruntreuung von Parteigeldern (PDS) - Unrechtmäßige Beschränkung

    Damit will der Gesetzgeber zugleich verhindern, daß Parteien der ehemaligen DDR, insbesondere die PDS, am demokratischen Willensbildungsprozeß unter Einsatz von Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (BVerwG DVBl. 1993, 849, 850 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; OVG Berlin DVBl. 1992, 280 und 1305).

    Soweit von der Verfügungsbeschränkung nach § 20 b Abs. 1 PartG-DDR vorübergehend auch unbelastetes "Alt- und Neuvermögen" betroffen ist, erweist sich diese Regelung angesichts der Absicht des Gesetzgebers, rechtsstaatswidrig erlangtes Vermögen zu sichern und an die Berechtigten zurückzugeben bzw. gemeinnützigen Zwecken zuzuführen und damit Chancengleichheit unter den Parteien herzustellen, als eine verhältnismäßige und damit zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG DVBl. 1993, 849, 852 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; so auch OVG Berlin DVBl. 1992, 280, 1305).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 3 N 6.14

    SED-Parteivermögen; verbundene juristische Person; Vermögensverwaltung;

    Es soll zum einen verhindert werden, dass Parteien der ehemaligen DDR - insbesondere in Nachfolge der SED - am demokratischen Willensbildungsprozess mit Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15/92 -, juris Rn. 26; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 2 S 6.91 -, juris Rn. 40).

    Bei § 20b PartG DDR handelt es sich um eine auf den politischen Verhältnissen in der ehemaligen DDR beruhende parteien- und verbandsrechtliche Spezialregelung, die insbesondere der Chancengleichheit der an der politischen Willensbildung mitwirkenden Parteien dient (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 2 S 6.91 -, juris Rn. 40) und die treuhänderische Verwaltung von Vermögenswerten der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen regelt.

  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2003 - 1 E 4921/02

    Referenzmengenübertragung; Rückforderung; öffentlich rechtliche

    Nicht anzuwenden ist § 48 Abs. 2 S. 1 VwVfG des Bundes auf Verwaltungsakte, die Vermögensvorteile ermöglichen, ohne dass eine Behörde Leistungen erbringt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 48, Rn. 74; Knack, VwVfG, § 48, Rn. 86; ferner OVG Berlin, Beschl. v. 08.10.1991, DVBl. 1992, S. 280, 285).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92

    Parteirecht, DDR-Partei, verbundene Organisation, treuhänderische Verwaltung

    Die erforderlichen Maßnahmen brauchen deshalb nicht im einzelnen vereinbart, sondern können durch Verwaltungsakt aufgegeben werden (ebenso BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 7 f.; OVG Berlin, Beschl. v. 8.10.1991, LKV 1992, 133, 134).
  • VG Berlin, 08.02.2007 - 29 A 10.06

    Berechnung des Altvermögens einer Gesellschaft der DDR; Entlassung des

    Steht nämlich der Erwerb nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen fest, so gebietet es schon der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das jeweilige Vermögensobjekt der betroffenen Partei oder Organisation umgehend wieder zur Verfügung zu stellen (OVG Berlin, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 2 S 6.91 - DVBl. 1992, 280 ).
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