Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87   

Volltextveröffentlichungen

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Beschluß Gemeinderat; Gemeinderatsbeschluß; Mischwasserkanal

Kurzfassungen/Presse

  • Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)

    § 128 Abs 1 Nr 2 BBauG, § 130 Abs 2 S 2 BBauG, § 131 Abs 1 BBauG, § 133 Abs 1 BBauG, § 180 Abs 2 BBauG
    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit; historische Ortsstraße; Erschließungskosten für ein Hinterliegergrundstück, dessen Verbindungsweg in zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage einmündet; Ermittlung der Straßenentwässerungskosten im Falle des nicht abgemagerten Mischsystems

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 13.11.1986 - 11 K 3890/85
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1988, 305



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Wird zitiert von ... (16)  

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89  

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

    Hierunter ist nämlich nach der Rechtsprechung des Senats im württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen,deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 -- m.w.N.).

    Hieraus folgt, daß unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange die Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urteil vom 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

    Nach § 9 Abs. 1 ES 1976 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, "wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht" ... Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 18.7.1987, KStZ 1987, 211), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92  

    Anweisung der Rechtsaufsichtsbehörde an die Gemeinde, Erschließungsbeiträge zu

    Hierunter ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts im württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustandes für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305 m.w.N.).

    Das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße hängt maßgeblich von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion ab, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Erschließungsfunktion vermittelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 -, insoweit nicht abgedruckt in VBlBW 1988, 305).

    Nach Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung konnten Ortsstraßen nur noch aufgrund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes vom 18.8.1948 (RegBl. S. 127) erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88  

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, sind im Falle einer sog. abgemagerten Mischkanalisation, die zur Aufnahme des Straßenoberflächenwassers und des Grundstücksschmutzwassers, nicht dagegen auch zur Aufnahme des Grundstücksoberflächenwassers bestimmt ist, die Straßenentwässerungskosten des Kanalnetzes in der Weise zu ermitteln, daß im wesentlichen die fiktiven Kosten eines Straßenentwässerungskanals den fiktiven Kosten eines Grundstücksentwässerungskanals einander gegenübergestellt werden und hieraus die entsprechenden Kostenanteile errechnet werden; auf die Ermittlung getrennter Kostenmassen für die allein der Straßenentwässerung und allein der Grundstücksentwässerung dienenden Bestandteile der Anlage kann in der Regel verzichtet werden, weil diese Kostenmassen sich weitgehend gegenseitig aufheben (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 -- 8 C 112.82 --, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.6.1985 -- 8 C 30.83 --, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 2272/85 --, ESVGH 37, 29 ff.; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

    Diese Ansicht beruht auf der Erwägung, daß zum einen die Aufspaltung der Grundstücksentwässerungskosten hinsichtlich des Oberflächenwassers und des Schmutzabwassers bundesrechtlich nicht geboten ist und es zum anderen im planerischen Ermessen der Gemeinde steht, für welches Entwässerungssystem sie sich entscheidet und auf welches andere sie gewissermaßen verzichtet (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

mehr
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95  
    Im Ergebnis ebenso VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 3. September 1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305 (307 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89  

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 14.8.1987, KStZ 1987, 211 = NVwZ 1988, 361), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.

    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 47.89 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09  

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urt. v. 11.5.1993 - 1 S 2302/92 - VBlBW 1993, 338; Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305) ist im ehemals württembergischen Landesteil unter einer solchen Straße eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02  

    Verwaltungsverfahren - Bemessung der Abwassergebühr nach Menge des Frischwassers

    Nach der Senatsrechtsprechung steht den Kommunen diese Methode alternativ zur Zwei-Kanal-Methode zur Verfügung, nach der das Verhältnis der Kosten eines fiktiven Schmutzwasserkanals zu denen eines fiktiven (einheitlichen) Niederschlagswasserkanals, der derartiges Wasser unabhängig von seiner Herkunft erfasst, festgestellt wird (Urteil vom 3.9.1987 - 2 S 6/87 - und vom 19.5.1988, BWGZ 1989, 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 3629/98  
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. September 1998 - 15 A 7653/95 -, GemH 2000, 183, sowie vom 3. November 2000 - 15 A 2340/97 -, ZKF 2001, 110; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. September 1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305; offen gelassen in den Senatsbeschlüssen vom 23. Juni 1997 - 3 B 1423/96 - und vom 15. Oktober 1999 - 3 B 1225/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7644/95  
    Im Ergebnis ebenso VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 3. September 1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305 (307 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89  

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei offenem Verfahrensausgang

    Das Verwaltungsgericht hat im einzelnen zutreffend dargelegt, daß es sich bei der F. Straße entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht um eine sog. historische Ortsstraße handeln dürfte, d.h. um eine fertige Ortsstraße, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen gewesen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3762/98  
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88  

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91  

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3767/98  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 4 L 41/11  

    Übernahme eines auf der Grundlage des § 23 Abs. 5 S. 1 StrG LSA vereinbarten

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90  

    Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine

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