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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19   

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https://dejure.org/2019,33648
OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19 (https://dejure.org/2019,33648)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2019 - 2 S 60.19 (https://dejure.org/2019,33648)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 2 S 60.19 (https://dejure.org/2019,33648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 1 S 2 BauO BB, § 80 Abs 5 VwGO
    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung zwecks Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 1 S 2 BO BB
    Abstell- und Lagerplatz für LKW, Anhänger, Baumaschinen und Container; formelle Illegalität; Bestandsschutz; öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung; Ordnungsfunktion des formellen Baurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Potsdam - 4 L 46/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2019 - 10 B 157/19

    Rechtmäßige Untersagung des Hotelbetriebs in ehemaligen Gästehäusern;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16 und vom 3. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16 und vom 3. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 B 1126/18

    Untersagung der Nutzung von Räumen eines Gebäudes als Versammlungsstätte wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16 und vom 3. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12

    Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16 und vom 3. September 2018 - 10 B 1126/18 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 2 S 48.16

    Vorhalten von Einrichtungsgegenständen als Nutzungsausübung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19
    Auch der Senat hat in der Durchsetzung der formellen Ordnungsfunktion des Baurechts und der Abwehr der negativen Vorbildwirkung eines sich darüber hinwegsetzenden Verhaltens regelmäßig einen hinreichenden Grund für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität erlassenen Nutzungsuntersagung gesehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris Rn. 7, und vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 55.12 -).
  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität;

    Die Anordnung einer Nutzungsuntersagung ist vor diesem Hintergrund regelmäßig schon bei formeller Illegalität ermessensgerecht (st. Rspr. vgl. Nds. OVG, Beschl., v 11.5.2015 - 1 ME 31/15, juris Rn. 15; Beschl. v. 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, NVwZ 1989, 170; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.10.2019 - 2 S 60/19 -, juris Rn. 21 sowie die Nachweise bei Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 14 ff.).

    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (Nds. OVG, Beschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 27.5.2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.10.2019 - OVG 2 S 60.19 -, juris Rn. 21).

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22

    Keine Containerparks in Treptow-Köpenick

    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 S 60.19 - juris Rn. 21).
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität erlassenen Nutzungsuntersagung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht, ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert und die Nutzungsuntersagung auch ohne Substanzbeeinträchtigung durchgeführt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, juris, Rn. 10; vom 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, juris; vgl. auch OVG BB, Beschluss vom 9.10.2019 - OVG 2 S 60.19 -, juris, Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 27.5.2019 - 10 B 157/19 -, juris, Rn. 16; OVG LSA, Beschluss vom 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris, Rn. 13, m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 234.22

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen: Fiktionsfrist bei

    All dies stellt bereits einen hinreichenden Grund für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität erlassenen Nutzungsuntersagung dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - OVG 2 S 60.19 -, juris Rn. 21).
  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität erlassenen Nutzungsuntersagung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht, ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert und die Nutzungsuntersagung auch ohne Substanzbeeinträchtigung durchgeführt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, juris, Rn. 10; vom 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, juris; vgl. auch OVG BB, Beschluss vom 9.10.2019 - OVG 2 S 60.19 -, juris, Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 27.5.2019 - 10 B 157/19 -, juris, Rn. 16; OVG LSA, Beschluss vom 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, juris, Rn. 13, m.w.N.).
  • VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität erlassenen Nutzungsuntersagung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Rechtstreue der Bevölkerung untergrabende Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht, ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert und die Nutzungsuntersagung auch ohne Substanzbeeinträchtigung durchgeführt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 11.05.2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 10; OVG Berlin, Beschl. vom 09.10.2019 - OVG 2 S 60.19 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschl. vom 27.05.2019 - 10 B 157/19 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anh., Beschl. vom.
  • VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 S 60.19 - juris Rn. 21).
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