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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07   

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https://dejure.org/2007,19123
OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07 (https://dejure.org/2007,19123)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2007 - 2 S 61.07 (https://dejure.org/2007,19123)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2007 - 2 S 61.07 (https://dejure.org/2007,19123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs; Erteilung eines Aufenthaltstitels nach unanfechtbarer Ablehnung eines Asylantrages

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; AufenthG § ... 10; ; AufenthG § 10 Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 10 Abs. 3 Satz 3; ; AufenthG § 27 Abs. 1; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 60 a; ; AufenthV § 39 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2006 - 11 N 77.05

    Antrag auf Zulassung der Berufung ; Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07
    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensbindung auf Null genügt nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2006 - 11 N 77.05 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 S 2523/05 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 mit Hinweisen auf Gegenmeinung hins. Ermessensreduktion - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07
    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensbindung auf Null genügt nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2006 - 11 N 77.05 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 S 2523/05 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 mit Hinweisen auf Gegenmeinung hins. Ermessensreduktion - zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 4 M 41/01

    Vorliegen eines zwingenden Abschiebungshindernisses durch familiäre Bindungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07
    In der Beschwerdebegründung werden schließlich auch keine Gründe dargelegt, die Zweifel daran rechtfertigen, dass die Wiedereinreise des Antragstellers zügig erfolgen kann und eine nachhaltige, längerfristige Unterbrechung des familiären Zusammenlebens vermieden wird (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 4 M 41/01 - zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 2523/05

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs 3 S 3

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07
    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensbindung auf Null genügt nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2006 - 11 N 77.05 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 S 2523/05 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 mit Hinweisen auf Gegenmeinung hins. Ermessensreduktion - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2011 - 11 S 51.10

    Türkische Staatsangehöriger; Asylantrag in Frankreich; unerlaubte Weiterreise

    Bei der dabei vorausgesetzten Aussetzung der Abschiebung muss es sich allerdings um eine solche handeln, die unabhängig von der Eheschließung ein Abschiebungshindernis begründete (so zu Recht Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. August 2007 und vom 16. Januar 2008 - 2 S 61.07 und 2 S 4.08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 7 N 63.13

    Zulassungsbegehren; Aufenthaltsgenehmigung; Ehegattennachzug; Heirat mit

    Denn insoweit liegen nur Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu der Vorschrift vor, die fordern, dass der Ausländer noch im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Antrag geduldet sein müsse, um in den Genuss der verfahrensrechtlichen Privilegierung zu kommen, die Antragstellung außerhalb des Visumverfahrens im Bundesgebiet vornehmen zu dürfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. August 2011 - OVG 3 S 87.11 -, juris; vom 16. Januar 2008 - OVG 2 S 4.08 - und vom 22. August 2007 - OVG 2 S 61.07 -, jeweils veröffentlicht in juris), und darüber hinaus verlangen, dass die Aussetzung der Abschiebung aus anderen Gründen erfolgen müsse als für den Zweck, die Eheschließung zu ermöglichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2011, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    In der Literatur wird indes überwiegend vertreten, dass § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG einen im Rahmen des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG beachtlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vermittelt, sofern nicht ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Februar 2008, Rn. 171, 61 zu § 10 AufenthG; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, Rn. 37 zu § 25 AufenthG; Welte in: Jakober u.a., Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, Rn. 31 zu § 25 AufenthG; dazu neigend auch VGH München, Beschluss vom 29. September 2005 - 10 CE 05.2067 - zitiert nach Juris; ebenso - zu § 25 Abs. 3 AufenthG - Dienelt, ZAR 2005, 120, 122; soweit von Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, Rn. 16 zu § 10 AufenthG, und Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage 2005, § 2 Rn. 111 f., darüber hinausgehend sogar ein Anspruch infolge einer Ermessensreduzierung im Einzelfall für ausreichend gehalten wird, dürfte dies allerdings abzulehnen sein, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2007 - OVG 2 S 61.07 -, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 11 S 6.12

    Türke; langjähriger illegaler Aufenthalt; Eheschließung mit deutscher

    Bei der dabei vorausgesetzten Aussetzung der Abschiebung muss es sich somit um eine solche handeln, die unabhängig von der Eheschließung ein Abschiebungshindernis begründete (so zu Recht Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. August 2007 und vom 16. Januar 2008 - 2 S 61.07 und 2 S 4.08 -, juris).
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