Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 31.03.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89   

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VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89 (https://dejure.org/1990,8017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.1990 - 2 S 62/89 (https://dejure.org/1990,8017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 1990 - 2 S 62/89 (https://dejure.org/1990,8017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Haftung für Gewerbesteuer bei Unternehmensübereignung - Einwendungen des neuen Eigentümers gegen Gewerbesteuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78

    Klage gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer - Ausschluss von Einwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Im Anfechtungsverfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid selbst, sind Einwendungen gegen den Gewerbesteuermeßbescheid ausgeschlossen (so BVerwG, Urteil vom 17.1.1980 -- 7 C 56.78 -- Buchholz aaO Nr. 3).
  • BFH, 16.03.1982 - VII R 105/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens des Steuerschuldners in dessen Eigentum stehende bewegliche Sachen oder Grundstücke, so müssen diese zur Erfüllung der haftungsbegründenden Voraussetzungen des § 116 RAO nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs an den Erwerber übereignet werden (BFH, Urteil vom 16.3.1982, BFHE 135, 239).
  • BFH, 25.07.1986 - VI R 216/83

    Lohnsteuer-Haftungsbescheid - Aufhebung eines Bescheids - Ersatzlose Aufhebung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Es ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, anerkannt, daß die Finanzbehörde grundsätzlich befugt ist, an die Stelle eines Haftungsbescheids, den sie wegen Fehlerhaftigkeit im Einspruchsverfahren aufgehoben hat, einen neuen fehlerfreien Haftungsbescheid zu setzen (so BFH, Urteil vom 25.7.1986, BFHE 147, 215, 217).
  • BFH, 06.08.1985 - VII R 189/82

    Übereignung eines Unternehmens im Ganzen - Wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob und wann die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind, ist grundsätzlich derjenige der Übereignung (vgl. BFH, Urteil vom 6.8.1985, BFHE 144, 204).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Der Inhalt des Aufhebungsbescheids vom 20.9.1985 ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) danach auszulegen, wie bei objektiver Würdigung der Empfänger die Erklärung der Behörde verstehen konnte und verstehen mußte, wobei Unklarheiten zu Lasten der erklärenden Behörde gehen.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 85.87

    Vermögensübernahme - Haftung - Gewerbesteuerschuld - Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Denn diese bezieht sich auf die materiellen Haftungsvorschriften, nicht auch auf die verfahrensrechtliche Befugnis zum Erlaß von Haftungsbescheiden (so BVerwG, Urteil vom 7.7.1989 -- 8 C 85.87 --, NJW 1990. S. 590).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83

    Auslegung einer sogenannten "freiwilligen Vorausleistung" in voller Höhe der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Der Inhalt des Aufhebungsbescheids vom 20.9.1985 ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) danach auszulegen, wie bei objektiver Würdigung der Empfänger die Erklärung der Behörde verstehen konnte und verstehen mußte, wobei Unklarheiten zu Lasten der erklärenden Behörde gehen.
  • BVerwG, 15.07.1975 - VII C 33.73

    Beurteilung eines Erstattungsanspruchs wegen Rechtsunwirksamkeit der gegen den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
    Über die materielle Gewerbesteuerschuldnerschaft ist daher nicht im Verwaltungsstreitverfahren, sondern im finanzgerichtlichen Verfahren zu entscheiden (so BVerwG, Urteil vom 15.7.1975 -- VII C 33.73 --, Buchholz 401.5 § 5 GewStG, Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 2 S 2429/99

    Umfang des Einwendungsausschlusses für Haftungsschuldner

    Die davon abweichende frühere Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.3.1990 - 2 S 62/89 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.3.1993, NJW 1993, 2453) wird nicht aufrechterhalten.
  • VG Karlsruhe, 04.04.2022 - 1 K 4494/21

    Gewerbesteuer; Steuerschuld; Haftungsschuld; Grundsatz der Akzessorietät;

    Nachdem die Gewerbesteuerschuld der ... am 31.12.2003 entstanden ist, noch bevor sie erstmals festgesetzt worden ist, ist die akzessorische Steuerschuld als Voraussetzung der Haftung existent und kann der Haftungsinanspruchnahme der Kläger zugrunde gelegt werden; unabhängig davon, ob eine wirksame Festsetzung dieser Abgabe gegenüber der Steuerschuldnerin (hier der ...) erfolgt ist (BVerwG, Urteil vom 16.09.1997 - 8 B 143.97 -, juris Rn 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.1990 - 2 S 62/89 -, juris Rn. 41; VG Stade, Urteil vom 02.04.2014 - 3 A 1404/12 -, juris Rn. 27).
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