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   VGH Baden-Württemberg, 19.03.1998 - 2 S 669/94   

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VGH Baden-Württemberg, 19.03.1998 - 2 S 669/94 (https://dejure.org/1998,24502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 (https://dejure.org/1998,24502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 1998 - 2 S 669/94 (https://dejure.org/1998,24502)
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Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Kurtaxesatzung der Stadt Bad Mergentheim wegen fehlender Kalkulationsgrundlage ungültig

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    Denn allein auf der Basis einer solchen Kalkulation, in der u.a. in nachvollziehbarer Weise darzustellen ist, welcher kurtaxefähige Aufwand für die Herstellung und Unterhaltung bestimmter Einrichtungen oder die Durchführung bestimmter Veranstaltungen während des Kalkulationszeitraums voraussichtlich entstehen wird, kann der Ortsgesetzgeber ermessensfehlerfrei entscheiden, in welcher Höhe dieser Aufwand durch eine Kurtaxe abgedeckt werden soll (Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O. Rn. 85, vom 21.03.2012, a.a.O. Rn. 54, und vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16

    Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung

    Da die Haftung akzessorisch ist, setzt die Rechtmäßigkeit eines auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG i.V. m. § 191 AO und § 3 Abs. 1 Nr. 5 a KAG i.V.m. § 219 Satz 2 AO beruhenden Haftungsbescheids voraus, dass die fremde Abgabenschuld, für die gehaftet wird, besteht und können gegen den Haftungsbescheid alle Einwände geltend gemacht werden, die die Entstehung der fremden Abgabenschuld betreffen (Senatsurteil vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 - s.a. OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Denn allein auf der Basis einer solchen Kalkulation, in der u.a. in nachvollziehbarer Weise darzustellen ist, welcher kurtaxefähige Aufwand für die Herstellung und Unterhaltung bestimmter Einrichtungen oder die Durchführung bestimmter Veranstaltungen während des Kalkulationszeitraums voraussichtlich entstehen wird, kann der Ortsgesetzgeber ermessensfehlerfrei entscheiden, in welcher Höhe dieser Aufwand durch eine Kurtaxe abgedeckt werden soll (Senatsurteile vom 21.03.2012 - 2 S 1418/11 -, juris Rn. 54 und vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 -).

    Dies setzt die vollständige Erfassung derjenigen Personen voraus, die nach der satzungsrechtlichen Regelung als Abgabenschuldner in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266 zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags und vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Der Gemeinderat als zuständiger Ortsgesetzgeber kann den für die Erhebung einer Kurtaxe geltenden Kurtaxesatz fehlerfrei nur auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festsetzen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 669/94 - unveröff.).

    Denn nur auf der Basis einer solchen Kalkulation, in der u.a. in nachvollziehbarer Weise darzustellen ist, welcher kurtaxefähige Aufwand für die Herstellung und Unterhaltung bestimmter Einrichtungen oder die Durchführung bestimmter Veranstaltungen während des Kalkulationszeitraums voraussichtlich entstehen wird, kann der Ortsgesetzgeber ermessensfehlerfrei entscheiden, in welcher Höhe dieser Aufwand durch eine Kurtaxe abgedeckt werden soll (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 669/94 - unveröff.).

    Dies setzt die vollständige Erfassung derjenigen Personen voraus, die nach der satzungsrechtlichen Regelung als Abgabenschuldner in Betracht kommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997, aaO, zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags; Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 669/94 - unveröff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Dies gilt auch dann, wenn die Satzung keine entsprechende Befreiungsregelung enthält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2002, aaO juris Rn. 27; Beschluss vom 25.02.2002, aaO juris Rn. 4; Urteil vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 - n.v; Erläuterungen zum Muster einer Kurtaxesatzung des Gemeindetages, BWGZ 2000, 607, 609).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Kurtaxesatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Kurtaxesatz eine Kalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.03.2018, aaO juris Rn. 108, vom 14.09.2017, aaO juris Rn. 85, vom 21.03.2012, aaO juris Rn. 54 und vom 28.02.2002, aaO juris Rn. 19; für die Kurtaxe grundlegend Urteil vom 19.03.1998, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

    Das Verwaltungsgericht hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil des Senats vom 19.3.1998 - 2 S 669/94 -) weiter richtig dargelegt, dass die zuvor erlassene Kurtaxesatzung der Beklagten vom 27.11.1997 nicht als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kurtaxe in dem Zeitraum vor Inkrafttreten der Kurtaxesatzung vom 11.2.1999 dienen kann.

    Die Gemeinde darf bei ortsfremden Personen, bei denen ein offensichtlicher Ausschluss der Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben ist, von der widerlegbaren Vermutung ausgehen, dass es ihnen rechtlich und tatsächlich möglich ist, die Kur- und Erholungseinrichtungen, zu deren Aufwandsdeckung die Kurtaxe erhoben wird, zu benutzen (vgl. zu den Insassen von Krankenanstalten: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.2.2002 - 2 S 277/02 - und vom 19.3.1998 - 2 S 669/94 - sowie Urteil des 14. Senats vom 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPr. 1987, 86; Seeger/Gössl, Kommentar zum KAG, § 11 Anm. 4 b).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00

    Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 2 S 277/02

    Kurtaxepflichtigkeit der Patienten eines Krankenhauses

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist geklärt, dass auch die Insassen von Krankenanstalten grundsätzlich kurtaxepflichtig sind (Urteil des 14. Senats vom 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPR 1987, 86; Beschluss des erkennenden Senats vom 19.3.1998 - 2 S 669/94 -).
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