Rechtsprechung
LG Frankenthal, 17.10.2018 - 2 S 67/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 205 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 398 BGB, § 287 ZPO
Ersatzfähige Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Abtretung der Schadensersatzforderung an den Autovermieter und Verjährung des Mietzahlungsanspruchs; Schadensschätzung nach Schwacke-Liste; Eigenersparnisabzug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährungshemmende Geltendmachung der Mietwagenforderung gegen die Haftpflichtversicherung des Geschädigten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Anmietung außerhalb Öffnungszeiten; Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Abtretung/ Aktivlegitimation / RDG; Navigation; sonstiges; Internetangebote
- Wolters Kluwer
Verjährungshemmende Geltendmachung der Mietwagenforderung gegen die Haftpflichtversicherung des Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 07.03.2018 - 2h C 454/17
- LG Frankenthal, 17.10.2018 - 2 S 67/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen
Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 2 S 67/18
Nachdem allerdings der Geschädigte die Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten erfüllungshalber an die Klägerin abgetreten hat, ist dieser Freistellungsanspruch schon vor Eintritt einer eventuellen Verjährung in einen Geldanspruch umgewandelt worden (…Grüneberg in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 249 Rn. 4; BGH NJW 78, 1314). - BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91
Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing
Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 2 S 67/18
Mit der Leistung erfüllungshalber ist regelmäßig eine Stundung der "Grundforderung" verbunden, und der Gläubiger darf auf diese zurückgreifen, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus dem erfüllungshalber übertragenen Gegenstand fehlgeschlagen und damit die Stundung der Geldforderung entfallen ist (BGH, Urt. v. 11.12.1991, VIII ZR 31/91 m. w. N.).
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AG Frankenthal, 17.10.2018 - 2 S 67/18 |