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   VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03   

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VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03 (https://dejure.org/2003,5179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2003 - 2 S 793/03 (https://dejure.org/2003,5179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2003 - 2 S 793/03 (https://dejure.org/2003,5179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erschlossensein eines Grundstücks - unbeplanter Innenbereich - teilweise Unbebaubarkeit - Tiefenbegrenzung unanwendbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; Erschließungssvorteil durch beitragsfähige Erschließungsanlage; Maßgeblichkeit der Möglichkeit der Inanspruchnahme; Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung bei Grundtücken des unbeplanten ...

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; BauGB § 131 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag - unbeplante Grundstücke, Erschlossensein, Tiefenbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 82
  • VBlBW 2004, 106
  • DÖV 2004, 258
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 3 K 1997/00

    Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf Grundstücke des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. August 2002 - 3 K 1997/00 - teilweise geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. August 2002 - 3 K 1997/00 - zu ändern und die Klage auch im Übrigen abzuweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2001 - 15 A 5184/99

    Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Ob der in Rede stehenden satzungsrechtlichen Regelung eine "innere Rechtfertigung" in den Fällen zukommt, in denen es um flächenmäßig verhältnismäßig große Grundstücke in unbeplanten Randgebieten der Gemeinde und das dort namentlich durch § 133 Abs. 1 BauGB begründete Gebot des Ausscheidens von Außenbereichsflächen geht (dies bejaht Driehaus, aaO, Rdnr. 36), oder ob in diesem Zusammenhang Satzungsrecht auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht die bundesrechtlichen Vorgaben in §§ 34 und 35 BauGB zu überwinden vermag (dazu etwa OVG NW, Urteil vom 30.10.2001 - 15 A 5184/99 - Thielmann KStZ 2002, 201, 208), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Für das Erschließungsbeitragsrecht besteht der durch die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ausgelöste Erschließungsvorteil für ein Grundstück auf der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanlage, richtet sich das Ausmaß des Erschließungsvorteils nach dem Ausmaß der von einem erschlossenen Grundstück aus zu erwartenden (wahrscheinlichen) Inanspruchnahme der Anlage und ist diese abhängig von dem Umfang der zugelassenen Ausnutzbarkeit des Grundstücks (BVerwG, U. v. 8.12.1995, BVerwGE 100, 104, 112 = NVwZ 1996, 803; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 9 Rdnr. 5, § 17 Rdnr. 33; für das Ausbaubeitragsrecht s. § 29 Rdnr. 11, je m.w.N).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Nichts anderes als für die rückwärtige Teilfläche eines Grundstücks, für das die bauplanungsrechtliche Festsetzung "private Gründfläche" erfolgt ist und auf die sich infolge der einheitlichen Nutzung des Grundstücks dennoch die Erschließungswirkung erstreckt (BVerwG, Beschluss vom 29.11.1994, DÖV 1995, 468), hat für rückwärtige Teilflächen eines einheitlichen Buchgrundstücks im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zu gelten.
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Es handelt sich bei diesem Grundstück auch nicht um eine insgesamt dem "Außenbereich" zuzuordnende Fläche, die deshalb der Beitragspflicht entzogen wäre (vgl. § 133 Abs. 1 BauGB und zum Außenbereich in diesem Zusammenhang vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14.2.1986, KStZ 1986, 90 und ständig).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Ein sachlich tragender Grund, Grundstücke im Plangebiet mit nicht baulich nutzbarem rückwärtigen Teil als uneingeschränkt erschlossen, die Erschließungswirkung bei vergleichbaren Grundstücken des unbeplanten Innenbereichs indes nur begrenzt erschlossen anzusehen, ist im Regelfall nicht erkennbar (zu sog. übertiefen Grundstücken s. Reif 235; BVerwG, U. v. 10.6.1981, BVerwGE 62, 308, 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Die satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung ist Teil der Entscheidung über das "Erschlossensein" und nicht der Verteilungsregelung zuzuordnen; daher führt ihre Unwirksamkeit nicht zu einer Nichtigkeit der satzungsrechtlichen Verteilungsregelung (so bereits der Senat, U. v. 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - ferner Driehaus, aaO, Rdnr. 35 aE.) und schließlich auch nicht der Beitragssatzung (vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 413a).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
    Der Senat folgt im Übrigen der Ansicht, dass die Anwendung einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf uneingeschränkt im unbeplanten Innenbereich liegende Grundstücke "systemwidrig" ist, da diese Grundstücke einheitlich zu Bau- und Wohnzwecken nutzbar sind, und die satzungsrechtliche Regelung daher zu einer mit dem Gleichheitssatz unvereinbaren Benachteiligung kleinerer Grundstücke führen muss, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen (so OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 23.3.2000 - 2 A 226/98 -).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 26. September 2003 (KStZ 2004, S. 18) das erstinstanzliche Urteil teilweise geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 3 A 4430/02

    Tiefenbegrenzungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung

    Auch die an dieser Rechtsprechung geäußerte Kritik, vgl. Driehaus, DVBl. 2005, 58; ders., ZMR 2005, 81; Sauthoff, NVwZ 2005, 743; Klausing, NSt-N 2005, 33; Waibl, BayVBl. 2005, 250; vgl. andererseits auch Storost, DVBl. 2005, 1004, und Thielmann, KStZ 2005, 11, gibt dem Senat keinen Anlass, von seiner Auffassung abzurücken, zumal die gegen die Entscheidung des BVerwG vorgebrachten Argumente - jedenfalls in ihrem Kern - bereits im Zeitpunkt dieser Entscheidung bekannt waren, vgl. die vorangegangene Berufungsentscheidung des VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.9.2003 - 2 S 793/03 -, KStZ 2004, 18; ferner Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, seit der 5. Aufl. 1999, § 17 Rz 30 ff., m.w.N., und auch das BVerwG sie sich nicht zu eigen gemacht hat.
  • VG Aachen, 29.07.2004 - 9 K 1994/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Anwendung von

    Die gegenteilige Auffassung, derzufolge Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind, regelmäßig auch dann insgesamt erschlossen und bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen sind, wenn Teilflächen einer Bebauung mit Blick auf § 34 BauGB nicht zugänglich sind und eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzungsregelung wegen eines Widerspruchs zu der Vorgabe des § 131 Abs. 1 BauGB bei solchen Grundstücken regelmäßig keine Anwendung findet, vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2003 - 2 S 793/03 - , Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ) 2004, 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 9 M 3626/98 - , NVwZ-RR 2000, 249 f.; für das Straßenbaubeitragsrecht OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 - , NVwZ-RR 2000, 822, 823; Driehaus, a. a. O., § 17 Rn. 34.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2003 - 2 S 793/03 - , KStZ 2004, 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 9 M 3626/98 - , NVwZ-RR 2000, 249 f.; Driehaus, a. a. O., § 17 Rn. 31 ff.

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 9 K 1994/01

    Zulässigkeit von satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzungsregelungen im unbeplanten

    Die gegenteilige Auffassung, derzufolge Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind, regelmäßig auch dann insgesamt erschlossen und bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen sind, wenn Teilflächen einer Bebauung mit Blick auf § 34 BauGB nicht zugänglich sind und eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzungsregelung wegen eines Widerspruchs zu der Vorgabe des § 131 Abs. 1 BauGB bei solchen Grundstücken regelmäßig keine Anwendung findet, vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2003 - 2 S 793/03 - , Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ) 2004, 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 9 M 3626/98 - , NVwZ-RR 2000, 249 f.; für das Straßenbaubeitragsrecht OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 - , NVwZ-RR 2000, 822, 823; Driehaus, a. a. O., § 17 Rn. 34.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2003 - 2 S 793/03 - , KStZ 2004, 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 9 M 3626/98 - , NVwZ-RR 2000, 249 f.; Driehaus, a. a. O., § 17 Rn. 31 ff.

  • VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat damit ein entgegenstehendes Urteil der Vorinstanz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2003 -2 S 793/03 -, KStZ 2004, 18) aufgehoben.
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