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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93   

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1993, 262 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2006 - 11 S 2613/05  

    Ohne Vorverfahren keine Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen des

    Sein Anwendungsbereich wird teilweise auf sonstige förmliche Vorschaltverfahren erstreckt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1993 - 2 S 893/93 -, BWGZ 1993, 620; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 162 Rn. 16).

    Außerhalb eines Vorverfahrens im Verwaltungsverfahren entstandene Kosten haben daher grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1993, a.a.O. für das einer Leistungsklage vorausgehende Verfahren; Beschluss vom 05.06.1991 - 5 S 923/91 -, UPR 1992, 33 betreffend Aufwendungen für ein Privatgutachten während eines Planfeststellungsverfahrens; Beschluss vom 18.08.1982 - 8 S 1049/82 -, VBlBW 1983, 168; BVerwG, Beschluss vom 01.09.1989 - 4 B 17/89 -, NVwZ 1990, 59 zu § 80 VwVfG; BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 9a/9RVs 13/89 -, NVwZ-RR 1992, 286 zu § 63 Abs. 2 SGB X).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2009 - 3 S 1592/08  

    Rechtsanwälte - Bebauungsplan: Erstattungsfähige Gebühren für Tätigkeit?

    Sein Anwendungsbereich wird darüber hinaus teilweise auch auf sonstige förmliche Vorschaltverfahren erstreckt, wenn sie in gleicher Weise wie das Widerspruchsverfahren nach den §§ 68 ff. VwGO der Überprüfung eines Verwaltungsakt dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.06.2006 - 11 S 2613/05 -, NJW 2006, 2937, 2938; Beschluss vom 12.05.1993 - 2 S 893/93 -, BWGZ 1993, 620; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 162 Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 2 S 2012/00  

    Behördliches Aussetzungsverfahren kein Vorverfahren iSd VwGO § 162 Abs 2 S

    Im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO kommt dagegen die von der Antragstellerin beantragte Entscheidung, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, nicht in Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.5.1993 - 2 S 893/93 - m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.5.1989, DVBl. 1989, 892; Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 162 Rdnr. 62; Eyermann/Jörg Schmidt, § 162 Rdnr. 12).

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts und der fehlenden Regelungslücke ist für eine analoge Anwendung des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO auf die Fälle des behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO kein Raum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.5.1993 - 2 S 893/93).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 4 O 43/10  

    Wahlprüfungsverfahren nach § 50 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (

    Kennzeichnend für das Vorverfahren in diesem Sinne ist, dass es der Nachprüfung eines bereits ergangenen oder eines abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Verwaltung dienen soll; nicht dazu gehört das mit der Stellung eines Antrages bei der Ausgangsbehörde eingeleitete Verwaltungsverfahren ( VGH BW, Beschl. v. 12.05.1993 - 2 S 893/93 -, zitiert nach [...]).
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