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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10 (https://dejure.org/2011,5029)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2011 - 2 S 93.10 (https://dejure.org/2011,5029)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 2 S 93.10 (https://dejure.org/2011,5029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 14 Abs 1 GG, § 212a Abs 1 BauGB, § 2 Abs 3 DSchG BB, § 9 Abs 1 Nr 4 DSchG BB, § 9 Abs 2 DSchG BB
    Neubau einer Sporthalle neben einem denkmalgeschütztem Herrenhaus; Abwehranspruch des Eigentümers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 14 Abs 1 GG, § ... 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 4 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB, § 2 Abs 3 DSchG BB, § 9 Abs 1 Nr 4 DSchG BB, § 9 Abs 2 DSchG BB, § 17 Abs 1 DSchG BB
    Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Neubau einer Einfeld-Sporthalle; Umgebung eines Denkmals; Gutshaus mit Hofanlage und Gutspark; Abwehranspruch des Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben; denkmalrechtlicher Umgebungsschutz; drittschützende Funktion; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals durch ein Vorhaben in der Umgebung; Abwehranspruch des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gutshauses mit Hofanlage und Gutspark in dörflich geprägter ...

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Abwehrrecht Sporthalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals durch ein Vorhaben in der Umgebung; Abwehranspruch des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gutshauses mit Hofanlage und Gutspark in dörflich geprägter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutz: Abwehranspruch gegen Neubau Sporthalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz vorläufig gestoppt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sporthalle neben denkmalgeschütztem Gutshaus? (IBR 2011, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 274 (Ls.)
  • BauR 2011, 889
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Ihre Auffassung, dass den Regelungen zum denkmalrechtlichen Umgebungsschutz in § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BbgDSchG eine - uneingeschränkt - drittschützende Funktion zu Gunsten des Denkmaleigentümers zukomme, lässt sich nicht auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stützen, der zufolge der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG jedenfalls dann berechtigt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, 351); denn das Bundesverwaltungsgericht hat in der erwähnten Entscheidung zugleich klargestellt, dass es eine Frage des Landesrechts ist, ob der denkmalrechtliche Drittschutz des Eigentümers eines Kulturdenkmals auf das grundrechtlich gebotene Mindestmaß beschränkt ist oder - möglicherweise jedenfalls innerhalb einer Denkmalzone - darüber hinaus geht (BVerwG, a.a.O., S. 357).

    Soweit in die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 BbgDSchG zu treffende Abwägungsentscheidung bei der nach der erwähnten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21. April 2009, a.a.O., S. 357) möglicherweise gebotenen verfassungskonformen Auslegung über den Gesetzeswortlaut hinaus auch die Interessen von Nachbarn einzubeziehen sein mögen, die sich als Denkmaleigentümer gegen ein Vorhaben in der Umgebung wenden, spricht auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens nichts dafür, dass insoweit mehr als das grundrechtlich gebotene Mindestmaß zu berücksichtigen ist.

    Auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens bestehen vielmehr gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass sich nachbarlicher Drittschutz im vorliegenden Fall jedenfalls unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt, da das Vorhaben des Beigeladenen in der Umgebung des geschützten Kulturdenkmals der Antragsteller dessen Denkmalwürdigkeit möglicherweise im Sinne der erwähnten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.) erheblich beeinträchtigt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2008 - 2 S 120.07

    Umgebungsschutz bei Baudenkmälern und Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (vgl. Beschluss des Senats vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, BRS 73 Nr. 202, zu § 10 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 2 DSchG Bln).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Denkmal hier nicht in einem innerstädtischen Bereich befindet, in dem Sichtbezüge zu anderen Gebäuden und Anlagen ebenso typisch wie unvermeidlich sind (vgl. zu diesem Gesichtspunkt den Beschluss des Senats vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, BRS 73 Nr. 202), sondern in einer aufgelockerten, traditionell dörflich geprägten Umgebung.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass in bauplanungsrechtlicher Hinsicht die prägende Wirkung des Altbestands fortdauert, solange mit einer Wiederbebauung nach der Verkehrsauffassung zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523, 525), kann eine denkmalrechtlich relevante Vorbelastung nicht ohne Rücksicht auf die konkrete Gestalt, Funktion und Wirkung der früheren Bebauung angenommen werden.
  • OVG Brandenburg, 13.09.1996 - 3 B 111/96

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten auf einem Grundstück; Stilllegung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Weshalb allein schon der Umstand, dass sich das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz zum Umgebungsschutz bekennt, die Annahme rechtfertigen soll, dass der Umgebungsschutz nicht nur den Belangen des Denkmalschutzes, sondern entgegen der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung u.a. des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vgl. Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 -, LKV 1998, 72) auch den privaten Interessen von Denkmaleigentümern dient, erschließt sich dem Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals kann anzunehmen sein, wenn über die erwähnten Voraussetzungen hinaus die Schutzwürdigkeit des Denkmals als besonders hoch zu bewerten ist oder dessen Erscheinungsbild durch das Vorhaben den Umständen nach besonders schwerwiegend beeinträchtigt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.1.2011 - OVG 2 S 93.10 -, NVwZ-RR 2011, juris Rdn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16

    Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen

    Zwar kann ein Denkmaleigentümer im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung und die Verhältnismäßigkeit der ihm auferlegten denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht mit den Anforderungen des Denkmalschutzes unvereinbare Beeinträchtigungen aus eigenem Recht abwehren, wenn ein Vorhaben in der Umgebung des Denkmals dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, jeweils bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

    Ohne Erfolg machen die Antragsteller geltend, das Verwaltungsgericht gehe im Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO von einem unzutreffenden Entscheidungsmaßstab aus, weil es meine, die begehrte Anordnung setze einen offensichtlichen Abwehranspruch des Dritten voraus, was von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 25. Januar 2011 (OVG 2 S 93.10, NVwZ-RR 2011, 274, juris Rn. 9) abweiche.

    Der Antrag hat dann Erfolg, wenn das Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Ausführung des mit der Baugenehmigung genehmigten Vorhabens verschont zu bleiben, das Interesse des von der Baugenehmigung Begünstigten an der unverzüglichen Ausnutzung desselben sowie ein gegebenenfalls bestehendes (gleichgerichtetes) öffentliches Interesse überwiegt (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. September 2012, a.a.O., juris Rn. 3; Beschluss vom 25. Januar 2011, a.a.O., juris Rn. 9; Beschluss vom 2. Mai 2008, a.a.O., juris Rn. 5 m.w.N.).

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welches dieses Denkmal verkörpert (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Januar 2011, a.a.O., juris Rn. 12; Beschluss vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, BRS 73 Nr. 202, juris Rn. 5).

  • VG Aachen, 28.05.2013 - 3 K 271/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 48 ff.; = juris, Rn. 94 ff.; ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris, Rn. 21 f. und 28.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 56 ff., und vom 30. August 2012 - 2 D 81/11.NE -, juris, Rn. 43; ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris, Rn. 21 f. und 28.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 59 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12.

  • VG Köln, 20.07.2011 - 4 K 3146/10

    Drittschutz von die Zulässigkeit eines Vorhabens in der Umgebung eines

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, a.a.O.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, a.a.O., Rn. 16.

    Angesichts der hohen Bedeutung und herausragenden Qualität des zu schützenden Denkmals, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, a. a. O., Rn. 12, stellt nach Auffassung der Kammer jede bleibende Veränderung des Erscheinungsbildes, welche die Erkennbarkeit und Ablesbarkeit historischer Gegebenheiten erschwert - wie hier die Geschichte als Stiftskirche mit ihren abgestuften Bauhöhen -, eine erhebliche Veränderung dar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Eine die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende - und damit einen Abwehranspruch des Denkmaleigentümers auslösende - erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Schutzwürdigkeit des Denkmals als besonders hoch zu bewerten ist oder dessen Erscheinungsbild durch das Vorhaben den Umständen nach besonders schwerwiegend beeinträchtigt wird (OVG BBg, Beschl. v. 25.01.2011 - 2 S 93.10 -, OVGE BE 32, 1, RdNr. 12 in juris, für möglich gehalten beim Neubau einer Sporthalle neben einem im Jahr 1765 errichteten Herrenhaus mit Nebengebäuden).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Soweit sich die Antragstellerin zu 2. sich hinsichtlich der Frage der Abwehrrechte aus Gründen des Denkmalschutzes auf neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruft (Beschl. v. 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 ), ist diese in der fachgerichtlichen Rechtsprechung bislang ohne abschließende Klärung der Reichweite aufgenommen worden (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 = BauR 2009, 1281 ; Beschl. v. 1.7.2009 - 7 B 50.08 -, BauR 2009, 1720 ; Beschl. v. 16.11.2010 - 4 B 28.10 -, ZfBR 2011, 159 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.8.2009 - 1 LB 337/07 -, NdsVBl 2010, 13 ; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, NuR 2010, 649 ; Beschl. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl. 2010, 1039; OVG Koblenz, Urt. v. 16.9.2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84 ; OVG Münster, Beschl. v. 21.9.2010 - 7 B 727/10 -, BauR 2010, 1817 (Leitsatz); OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 25.1.2011 - 2 S 93.10 -, juris; vgl. auch Müller, BauR 2009, 1536 ).
  • VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11

    Drittschutz aus denkmalrechtlichem Umgebungsschutz

    Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensform bedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten dagegen nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung nur dann Raum, wenn jedenfalls gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung bestehen und eine Folgenabwägung den Ausschlag für das überwiegende Aussetzungsinteresse der Antragsteller gibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 B 275.10 -, juris Rn. 11).

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, a.a.O., Rn. 12).

  • OVG Hamburg, 16.12.2015 - 2 Bs 218/15

    Fassade als Baudenkmal; Rechte des Denkmaleigentums auf Schutz seines Denkmals

    Allerdings kann eine die Schutzbedürftigkeit des Denkmals relativierende Vorbelastung nur dann angenommen werden, wenn diese Bebauung das Denkmal in zumindest annähernd vergleichbarer Weise beeinträchtigt hat wie das nunmehrige Vorhaben (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.1.2011, OVG 2 S 93.10, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welches dieses Denkmal verkörpert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris Rn. 8, vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris Rn. 12, und vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

  • VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19

    Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) wegen Baugenehmigung für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18

    Bebauungsplan; Denkmal; Denkmalbereich; Antragsbefugnis; Denkmaleigentümer;

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch,

  • VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13

    Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs in Weißensee

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für

  • VG Halle, 15.11.2021 - 2B169/21
  • VG Cottbus, 09.07.2019 - 3 L 84/19

    Verpflichtung zum Entfernen von Losungsbannern aufgrund denkmalschutzrechtlicher

  • VG Berlin, 22.05.2019 - 13 K 91.18

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen und erhaltungsrechtlichen Genehmigung für ein

  • VG Berlin, 18.05.2017 - 13 L 178.17

    Zulässigkeit eines Neubau bzw. Umbaus eines in der Nachbarschaft eines

  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 3 L 632/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen denkmalrechtliche Verfügung

  • VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
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