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   VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83   

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VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83 (https://dejure.org/1984,3333)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.1984 - 2 S 945/83 (https://dejure.org/1984,3333)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 1984 - 2 S 945/83 (https://dejure.org/1984,3333)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1984 - 2 S 591/83

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung - Bestandskraft einer früheren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83
    Zum Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 17.05.1984 - 2 S 591/83 -),.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96

    Gebühren für eine leitungsgebundene kommunale Einrichtung im Zuge einer

    Der Senat hat aus § 10 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß dieser Grundsatz für das Beitragsrecht kennzeichnend ist (vgl. etwa die Urteile vom 25.6.1984 - 2 S 945/83 -, vom 19.7.1990 - 2 S 412/90 - und vom 28.9.1995 - 2 S 3069/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89

    Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier:

    Die Erklärung vom August 1973, wonach "von der Erhebung eines Entwässerungsbeitrags für das Grundstück Lgb.Nr. 482/1 abgesehen" wird, ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) anhand der den Beteiligten bekannten Umstände unter Berücksichtigung der satzungsrechtlichen Bestimmungen vorzunehmen (vgl. zu letzterem Beschluß des Senats vom 15.1.1990 -- 2 S 2767/89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89

    Haftung für Gewerbesteuer bei Unternehmensübereignung - Einwendungen des neuen

    Der Inhalt des Aufhebungsbescheids vom 20.9.1985 ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) danach auszulegen, wie bei objektiver Würdigung der Empfänger die Erklärung der Behörde verstehen konnte und verstehen mußte, wobei Unklarheiten zu Lasten der erklärenden Behörde gehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 2 S 2767/89

    Abgabenrecht - Anlagen zur Schlammbehandlung als selbständige Teileinrichtungen

    Denn die Auslegung dieser Bescheide gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) dürfte ergeben, daß Teilbeiträge für die Schlammbehandlung gerade nicht erhoben wurden oder mitumfaßt sein sollten.
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