Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4973
LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02 (https://dejure.org/2002,4973)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.2002 - 2 SHa 5/02 (https://dejure.org/2002,4973)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 (https://dejure.org/2002,4973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfegesuch; Berufungsfrist nach ZPO-Reform ; Gesetzesänderung; Rechtsmittelbelehrung; Anschluss der Jahresfrist nach Ablauf der Fünfmonatsfrist; Notfrist auch in Neufassung; Zustellung des Urteils; Vertrauensschutz; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 9 Abs. 5 Satz 4, 66 Abs. 1 Satz 2 n.F. ArbGG
    Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung

  • Judicialis

    ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 4; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsfrist nach ZPO -Reform 2002, Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Darlegungs- und beweisbelastet für die tatsächlichen Behauptungen, auf die die Arbeitnehmereigenschaft gestützt wird, ist der Dienstnehmer (BAG vom 05.12.1999, 5 AZR 169/99 = AP Nr. 12 zu § 84 HGB zu B II 2 a, bb der Gründe).

    Hinsichtlich vorgetragener Weisungen des Dienstberechtigten ist zu differenzieren, ob die Weisung die "Gestaltung" der Tätigkeit oder den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit betrifft, da der Inhalt der geschuldeten Tätigkeit auch gegenüber Selbständigen vorgegeben werden kann (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., unter B II 2 b, cc der Gründe).

    Hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten, die der zur Dienstleistung Verpflichtete zur Begründung des Arbeitnehmerstatus anführt, kommt es darauf an, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der angesprochenen Tätigkeiten besteht (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 2 a, aa der Gründe).

    Der für die Beurteilung des Status maßgebliche wirkliche Geschäftsinhalt ergibt sich regelmäßig aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung (BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Damit setzt die beantragte Feststellung voraus, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand, andernfalls ist der Antrag schon deshalb unbegründet (BAG vom 19.12.2000, 5 AZB 16/00 = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1979 "Zuständigkeitsprüfung" unter Hinweis auf BAG AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG).

    Eine Gesamtwürdigung der Umstände im Streitfall ergibt, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Berufung der Klägerin nicht besteht, da die von der Klägerin beantragten Feststellungen voraussetzen, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien tatsächlich bestanden hat (BAG vom 19.12.2000, a.a.O.).

    Auf die sonstigen von der Klägerin vorgebrachten Gesichtspunkte, die einer Wirksamkeit der Kündigung entgegenstehen könnten, kommt es im Hinblick darauf, dass ihre Anträge voraussetzen, dass zum Kündigungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, nicht mehr an (vgl. BAG vom 19.12.2000, 5 AZB 16/00, a.a.O.).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93

    Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Dabei stellt sich die Frage des Verhältnisses der Vorschrift des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG n.F. zu § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG unterschiedlich, je nachdem, ob eine falsche oder keine Rechtsmittelbelehrung im Fall der Zustellung des Urteils vor Ablauf der Fünfmonatsfrist erfolgte oder nach Ablauf der Fünfmonatsfrist und schließlich danach, was gilt, wenn keine Urteilszustellung erfolgte innerhalb des bisher von der Rechtsprechung des BAG angenommenen Siebzehnmonatszeitraums (vgl. z.B. BAG vom 23.11.1994 - 4 AZR 743/93 = AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG 1979 sowie BAG vom 08.06.2000 - 2 AZR 584/99 = AP Nr. 21 zu § 66 ArbGG 1979), ferner bei Zustellung des Urteils zwischen fünf und sechs Monaten.

    Für diese Fallgestaltung hat das BAG unter Hinweis auf die Rechtslage im Zivilprozess bereits in der Entscheidung vom 23.11.1994 (a.a.O.) festgestellt, dass dort die Zustellung eines vollständigen Urteils nach fünf Monaten, aber noch vor Ablauf der einmonatigen Revisionsfrist nicht zu einer Verlängerung der insgesamt sechs Monate betragenden Frist führe.

    Im angezogenen Fall erfolgte die Zustellung des LAG-Urteils kurz vor Ablauf der Siebzehnmonatsfrist, so dass die Rechtsmittelbelehrung hätte lauten müssen, dass die Revision innerhalb von 17 Monaten seit Verkündung bzw. bis zum 24.09.1993 (Ablauf der Siebzehnmonatsfrist) einzulegen ist (Urteil vom 23.11.1994, a.a.O., unter A II der Gründe).

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88

    Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Das BAG hat in der Entscheidung vom 03.04.1990, 3 AZR 258/88, AP Nr. 11 zu § 2 HAG bei der Abgrenzung eines Heimarbeitsverhältnisses zu einer selbständig unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt, falls die von der beklagten Partei behauptete Freiheit der Näherinnen, Aufträge und vorgegebene Preise abzulehnen, nur auf dem Papier gestanden hätte, dann wäre dies ein starkes Indiz für eine abhängige Lohnarbeit.
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Bestreitet der Dienstberechtigte eine vom Dienstverpflichteten bestimmte Anweisung, so ist der bestrittene Vortrag unsubstantiiert, wenn nicht dargelegt wird, wer wann welche Anweisungen erteilt hat (BAG vom 30.09.1998, 5 AZR 563/97 = AP Nr. 103 zu § 611 BGB "Anhängigkeit" unter IV 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Das BAG hat in der auch von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 27.03.1991, 5 AZR 194/90 AP Nr. 53 zu § 611 BGB "Abhängigkeit" ausgeführt, zeitliche Vorgaben oder die Verpflichtung, bestimmte Termine für die Erledigung der übertragenen Aufgaben einzuhalten, seien kein wesentliches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.1998, 1 BvL 22/93 = AP Nr. 18 zu § 23 KSchG 1969, ist ebenfalls auf Arbeitnehmer bezogen (B I der Gründe).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 34/94

    Mehrfache Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Im Fall der zweimaligen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt das BAG auf einen Vertrauensschutz auch dann nicht ab, wenn die zweimalige Verlängerung der Begründungsfrist insgesamt die an sich zulässige Dauer der Fristverlängerung von einem Monat nicht überschreitet (vgl. BAG vom 06.12.1994, Az. 1 ABR 34/94 = AP Nr. 7 zu § 66 ArbGG 1979 unter B I der Gründe).
  • BAG, 06.08.1997 - 2 AZB 17/97

    Berufungsfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Andernfalls wäre Rechtskraft eingetreten und hätte durch eine falsche Belehrung eine bereits abgelaufene Rechtsmittelfrist nicht erneut zu laufen begonnen (vgl. BAG vom 06.08.1997, 2 AZB 17/97 = AP Nr. 8 zu § 516 ZPO).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 15/02

    Rechtsweg - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit bei Klagen gegen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
    Zutreffend ist auch der Hinweis von Germelmann, a.a.O., dass der Vorschrift des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG weiterhin ein Anwendungsbereich verbleibt, nämlich für die sonstigen - Ausnahme Revisionsfrist § 74 Abs. 1 ArbGG - Entscheidungen, die mit einem befristeten Rechtsmittel angegriffen werden können (vgl. nunmehr Beschluss des BAG vom 26.09.2002, 5 AZB 15/02, wonach die Beschwerdefrist gemäß § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG ein Jahr seit Zustellung der Entscheidung beträgt, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht der geänderten Rechtslage, d.h. den Anforderungen des § 575 Abs. 1 und 2 ZPO entspricht).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZB 26/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Abwesenheit des

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Nach der überwiegenden Instanzrechtsprechung und anderen Vertretern des Schrifttums kann dagegen nach der Neufassung des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr aufrechterhalten werden (LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18; LAG München 27. August 2003 - 7 Sa 535/03 - LAG Köln 24. September 2003 - 3 Sa 232/03 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 20 = LAGReport 2004, 127 mit zust. Anm. Schwab; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 66 Rn. 15a; Hauck/Helml ArbGG § 66 Rn. 10; Ostrowicz/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozess Rn. 189a; Schwab FA 2003, 258 ff.; Schmidt/Schwab/Wildschütz NZA 2001, 1217, 1218; Schwab/Wildschütz/Heege NZA 2003, 999, 1004 Fn. 53).

    Bei dieser Normenkollision zwischen einem älteren und einem jüngeren Gesetz ist ein objektivierter Wille des Gesetzgebers zugrunde zu legen und anzunehmen, dass das später erlassene Gesetz (dh. § 66 Abs. 1 ArbGG) dem älteren vorgeht (LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18).

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg weist im Beschluss vom 28. Oktober 2002 (- 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18) richtig darauf hin, die von Holthaus/Koch vorangestellte These, dass bei Zustellung eines Urteils ohne Rechtsmittelbelehrung unzweifelhaft die 12-Monats-Frist gelte, stelle eine Prämisse dar, die gerade den Kern des Rechtsproblems bildet und damit nicht als Lösungsansatz dienen kann.

    In einem Fall ist seitens des Staates kein schützenswertes Vertrauen geschaffen worden, welches ggf. Berücksichtigung finden müsste, im anderen Fall ist das Vertrauen gegeben (vgl. hierzu näher LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18 ; Schwab FA 2003, 258, 260).

  • BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 531/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Nach der überwiegenden Instanzrechtsprechung und anderen Vertretern des Schrifttums kann dagegen nach der Neufassung des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr aufrechterhalten werden (LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18; LAG München 27. August 2003 - 7 Sa 535/03 - LAG Köln 24. September 2003 - 3 Sa 232/03 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 20 = LAGReport 2004, 127 mit zust. Anm. Schwab; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 66 Rn. 15a; Hauck/Helml ArbGG § 66 Rn. 10; Ostrowicz/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozess Rn. 189a; Schwab FA 2003, 258 ff.; Schmidt/Schwab/Wildschütz NZA 2001, 1217, 1218; Schwab/Wildschütz/Heege NZA 2003, 999, 1004 Fn. 53).

    Bei dieser Normenkollision zwischen einem älteren und einem jüngeren Gesetz ist ein objektivierter Wille des Gesetzgebers zugrunde zu legen und anzunehmen, dass das später erlassene Gesetz (dh. § 66 Abs. 1 ArbGG) dem älteren vorgeht (LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18).

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg weist im Beschluss vom 28. Oktober 2002 (- 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18) richtig darauf hin, die von Holthaus/Koch vorangestellte These, dass bei Zustellung eines Urteils ohne Rechtsmittelbelehrung unzweifelhaft die 12-Monats-Frist gelte, stelle eine Prämisse dar, die gerade den Kern des Rechtsproblems bilde und damit nicht als Lösungsansatz dienen könne.

    In einem Fall ist seitens des Staates kein schützenswertes Vertrauen geschaffen worden, welches ggf. Berücksichtigung finden müsste, im anderen Fall ist das Vertrauen gegeben (vgl. hierzu näher LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18; Schwab FA 2003, 258, 260).

  • LAG Köln, 24.09.2003 - 3 Sa 232/03

    Berufungseinlegungsfrist, Berufungsbegründungsfrist, Rechtsmittelbelehrung

    Richtigerweise stellt daher §§ 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG eine Spezialvorschrift zu § 9 Abs. 5 ArbGG dar (Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a. a. O., § 66 Rz. 15a; Schmidt/Schwab/Wildschütz, NZA 2001, 1217, 1218; Luczak, in: Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil L Rz. 474; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Der Arbeitsgerichtsprozess, 2. Aufl., Rz. 189a; LAG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2002 - 2 SHa 5/02, LAGE § 66 ArbGG Nr. 18).

    Vielmehr besteht insoweit regelmäßig ein Grund für eine Wiedereinsetzung im Sinne von § 233 ZPO (so im Ergebnis auch LAG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2002 - 2 SHa 5/02, LAGE § 66 ArbGG Nr. 18).

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 709/05

    Berufungsfrist - Fristversäumung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die fehlerhafte Rechtsansicht der Beklagten entsprach auch vor den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu der Neufassung des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht der herrschenden Meinung (vgl. LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18; LAG München 27. August 2003 - 7 Sa 535/03 - LAG Köln 24. September 2003 - 3 Sa 232/03 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 20; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 66 Rn. 15a; Hauck in Hauck/Helml ArbGG 2. Aufl. § 66 Rn. 10; Ostrowicz/Künzel/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozess 3. Aufl. Rn. 486; Schwab FA 2003, 258; Schmidt/Schwab/Wildschütz NZA 2001, 1217, 1218).
  • LAG Köln, 13.07.2005 - 8 Sa 796/04

    Wiedereinsetzung, versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist, 5 -

    Bei dieser Normenkollision zwischen einem älteren und einem jüngeren Gesetz ist ein objektiver Wille des Gesetzgebers zugrundezulegen und anzunehmen, dass das später erlassene Gesetz (dh. § 66 Abs. 1 ArbGG n.F.) dem älteren vorgeht (LAG Nürnberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 2 Sha 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18).

    Die unsichere Rechtslage ergibt sich insbesondere aber unter Berücksichtigung der Hinweise des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28.10.2004, wonach vor dieser Entscheidung nach der überwiegenden Instanzrechtsprechung nach der Neufassung des § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG die Auffassung vertreten worden ist, dass die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr aufrecht zu erhalten sei (LAG Nürnberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 2 Sha 5/02 - LAGE ArbGG 1969 § 66 Nr. 18; LAG München, Urteil vom 27. August 2003 - 7 Sa 735/03 - ; LAG Köln, Urteil vom 24. September 2003 - 3 Sa 232/03 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 20).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 35/04

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Diese Rechtsansicht entsprach auch vor den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht der herrschenden Meinung (vgl. LAG Nürnberg 28. Oktober 2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 18; LAG München 27. August 2003 - 7 Sa 535/03 - LAG Köln 24. September 2003 - 3 Sa 232/03 - LAGE ArbGG 1979 § 66 Nr. 20 = LAGReport 2004, 125 mit zust. Anm. Schwab; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 66 Rn. 15a; Hauck in Hauck/Helml ArbGG 2. Aufl. § 66 Rn. 10; Ostrowicz/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozess 2. Aufl. Rn. 189a; Schwab FA 2003, 258; Schmidt/Schwab/Wildschütz NZA 2001, 1217, 1218; Schwab/Wildschütz/Heege NZA 2003, 999, 1004 Fn. 53), so dass ein entschuldbarer Rechtsirrtum nicht vorliegt.
  • LAG Nürnberg, 05.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02

    Kosten des Betriebsrats; Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei Seminarteilnahme

    Hinsichtlich der Begründetheit des Wiedereinsetzungsgesuches folgt die erkennende Kammer der Rechtsansicht der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 28.10.2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE Nr. 18 zu § 66 ArbGG 1979).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02

    Kosten des Betriebsrats - Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei

    Hinsichtlich der Begründetheit des Wiedereinsetzungsgesuches folgt die erkennende Kammer der Rechtsansicht der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 28.10.2002 - 2 SHa 5/02 - LAGE Nr. 18 zu § 66 ArbGG 1979).
  • LAG Thüringen, 10.10.2005 - 7/4/7 Sa 196/04

    Berufungsbegründung bei verspäteter Urteilszustellung

    Während die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 20.02.2003 - 10 Sa 801/02, NJW-RR 2003, 602) noch annimmt, die innerhalb von 5 Monaten nicht zugestellte Entscheidung setze auch nach neuem Recht eine Rechtsmittelfrist von 17 Monaten in Gang, räumen die 3. Kammer des LAG Köln (Urteil vom 24.09.2003 - 3 Sa 232/03 = ArbRB 2003, 367) und das LAG Nürnberg (Beschluss vom 28.10.2002 - 2 SHa 5/02 - = LAGR 2003, 86) dem Wortlaut von § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG den Vorrang ein.
  • LAG München, 28.10.2010 - 11 Sa 852/10

    Berufungsfrist

    30 Lautet in einem solchen Fall die Rechtsmittelbelehrung dahingehend, dass innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung eingelegt werden kann, genießt der Berufungsführer regelmäßig Vertrauensschutz hinsichtlich der vom Gericht angegebenen Rechtsmittelbelehrung (vgl. BAG v. 16.12.2004, 2 AZR 611/03; LAG Nürnberg v. 28.10.2002, 2 SHa 5/02, zit. n. Juris; GK-Vossen, ArbGG, § 66 Rn. 39 a; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 66 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht