Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014

Rechtsprechung
   LAG München, 15.05.2014 - 2 Sa 1/14   

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https://dejure.org/2014,15325
LAG München, 15.05.2014 - 2 Sa 1/14 (https://dejure.org/2014,15325)
LAG München, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 Sa 1/14 (https://dejure.org/2014,15325)
LAG München, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 Sa 1/14 (https://dejure.org/2014,15325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsvereinbarung zur Ableistung von sieben Rufbereitschaften pro Jahr; Feststellungsantrag einer Beschäftigten am "Ticket Counter" bei fehlender Benachteiligung aufgrund Teilzeitbeschäftigung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG
    Rufbereitschaft und Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Betriebsvereinbarung zur Ableistung von sieben Rufbereitschaften pro Jahr; unbegründeter Feststellungsantrag einer Beschäftigten am "Ticket Counter" bei fehlender Benachteiligung aufgrund Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten durch jährlich festgelegte Anzahl von Rufbereitschaften

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.08.2014)

    Nicht weniger Rufbereitschaften für Teilzeit-Beschäftigte

  • arztrecht.de (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft - Teilzeitbeschäftigte können in vollem Umfang herangezogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weniger Rufbereitschaften für Teilzeitkräfte?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Volle Rufbereitschaft für Teilzeitkräfte rechtens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten

    Auszug aus LAG München, 15.05.2014 - 2 Sa 1/14
    Auch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 (5 AZR 108/00 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) sagt nicht aus, dass eine unzulässige Ungleichbehandlung vorliegt, wenn der Arbeitgeber von einem teilzeitbeschäftigten Lehrer in einem Umfang Tätigkeiten außerhalb der Unterrichtserteilung erlangt, die den Umfang einer Vollzeitbeschäftigung haben.
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 312/08

    Tariflicher Anspruch auf freie Tage bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG München, 15.05.2014 - 2 Sa 1/14
    Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2009 (5 AZR 312/08 - Juris) können schon deshalb keine Folgerungen für den vorliegenden Fall gezogen werden, da sich dieses Urteil nicht mit § 4 Abs. 1 TzBfG befasst, sondern mit der Auslegung des Manteltarifvertrages Nr. 5 a für das Cockpitpersonal der Beklagten.
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 501/94

    Teilzeitarbeit - Verbot der Ungleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 15.05.2014 - 2 Sa 1/14
    Im Urteil vom 01.12.1994 (6 AZR 501/94 - NZA 1995, 590) hat das Bundesarbeitsgericht eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeit verneint, wenn eine hälftig teilzeitbeschäftig-.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30550
LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14 (https://dejure.org/2014,30550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2014 - 2 Sa 1/14 (https://dejure.org/2014,30550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 2 Sa 1/14 (https://dejure.org/2014,30550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 119 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 164 Abs 1 BGB, § 167 Abs 1 BGB
    Zusage einer Abfindungszahlung bei Ausspruch einer Eigenkündigung - selbständiges Garantieversprechen - Vertretungsmacht

  • IWW

    § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB, § ... 164 BGB, § 177 BGB, § 119 BGB, § 64 Abs. 1, 2b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, § 164 Abs. 1 BGB, § 119 Abs. 1 1. Fall BGB, § 119 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unbegründete Rückzahlungsklage gegen einen Bankangestellten wegen Zahlung eines überhöhten Abfindungsbetrages bei Garantiezuage durch zuständigen Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Rückzahlungsklage gegen einen Bankangestellten wegen Zahlung eines überhöhten Abfindungsbetrages bei Garantiezuage durch zuständigen Mitarbeiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14
    Diese Risikoverteilung zulasten des Erklärenden gilt auch dann, wenn der Erklärungsempfänger den Kalkulationsirrtum des Erklärenden hätte erkennen können ( BAG 21. November 2000 - 3 ARZ 13/00 - Rn. 30, NZA 2002, 618; BGH 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 - Rn. 13 und 14, NJW 1998, 3192 ).

    Im Hinblick darauf, dass gemäß den obigen Ausführungen im Streitfall nicht angenommen werden kann, dass der Beklagte einen Kalkulationsirrtum auf Seiten der Klägerin positiv erkannt hat, kann dahingestellt bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen in einem solchen Fall etwas anderes gilt ( vgl. hierzu BGH 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 - NJW 1998, 3192 ).

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14
    Erforderlich ist weiterhin, dass der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass ein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden konnte, und dass der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat ( BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 59, juris ).

    Aus Sicht des Beklagten konnte diese Erklärung nur so verstanden werden, dass ihm von Seiten der Klägerin die von ihr selbst errechnete Abfindungszahlung, wie sie ihm im bezeichneten Anhang zur E-Mail vom 5. März 2012 übermittelt worden ist, für den Fall des Ausspruchs der Eigenkündigung zum 31. Dezember 2012 verbindlich zugesichert wird ( vgl. zur Auslegung einer Erklärung als bindende Zusage BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 56-61, juris ).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09

    Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14
    Insbesondere hinsichtlich der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe im Falle einer Eigenkündigung ein Abfindungsanspruch entsteht, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass eine hierzu von Herrn G - als der hierfür zuständige Ansprechpartner der Klägerin - auf seine entsprechende Bitte abgegebene Garantieerklärung auch verbindlich ist ( vgl. zur Annahme einer konkludent erteilten Außenvollmacht eines benannten Ansprechpartners LAG Baden Württemberg 2. November 2010 - 15 Sa 95/09 - Rn. 74 ff. ).

    Darin würde aber nur ein nicht unter § 119 Abs. 1 BGB fallender Rechtsfolgenirrtum liegen ( vgl. LAG Baden-Württemberg 2. November 2010 - 15 Sa 95/09 - Rn. 90, juris ).

  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14
    Diese Risikoverteilung zulasten des Erklärenden gilt auch dann, wenn der Erklärungsempfänger den Kalkulationsirrtum des Erklärenden hätte erkennen können ( BAG 21. November 2000 - 3 ARZ 13/00 - Rn. 30, NZA 2002, 618; BGH 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 - Rn. 13 und 14, NJW 1998, 3192 ).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07

    Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14
    Nicht nach § 119 Abs. 1 BGB anfechtbar sind dagegen Erklärungen, die auf einem im Stadium der Willensbildung unterlaufenen Irrtum im Beweggrund - Motivirrtum - oder auf einer Fehlvorstellung über die Rechtsfolgen beruhen, die sich nicht aus dem Inhalt der Erklärung ergeben, sondern kraft Gesetzes eintreten - Rechtsfolgenirrtum ( BGH 5. Juni 2008 - V ZB 150/07 - BGHZ 177, 62 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18

    Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige

    Erforderlich ist weiterhin, dass der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass ein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden konnte, und dass der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat (LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 1/14 - Rn. 51; BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 59; 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 - Rn. 30, juris).
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