Rechtsprechung
LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- LAG Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer Eigenkündigung als Vorfrage für eine Kündigungsschutzklage; Einheitliche Klagefrist für alle Fälle der Rechtsunwirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung ; Bezug von § 4 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf die arbeitnehmerseitige "Eigen"-Kündigung; ...
- Betriebs-Berater
Klagefrist bei Eigenkündigung
- Betriebs-Berater
Klagefrist bei Eigenkündigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 4 Satz 1; BGB § 123 Abs. 1
Keine Klagefrist bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers - unsubstantiierte Darlegungen zur widerrechtlichen Kündigungsdrohung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Dreiwochenfrist - nicht bei Eigenkündigung!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Dreiwöchige Klagefrist gilt nicht für Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- advogarant.de (Kurzinformation)
Außerordentliche fristlose "Eigen"-Kündigung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Drei-Wochen-Frist für Klage gegen Kündigung gilt nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber
- anwalt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche fristlose Eigen-Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 22.12.2006 - 5 Ca 5162/06
- LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
Auszug aus LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07
a) Die Ankündigung einer arbeitgeberseitigen Maßnahme - etwa einer Kündigung, einer Abmahnung oder einer Versetzung - kann sich in der Tat als "Drohung" erweisen (vgl. für Kündigungen zusammenfassend etwa BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 - EzA § 123 BGB Nr. 53).Die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des Anfechtungstatbestandes trägt der anfechtende Arbeitnehmer; der Arbeitnehmer hat die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, die die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 - EzA § 123 BGB Nr. 53).
- BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 408/91
Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung
Auszug aus LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07
Dies streitet dafür, dass der Kläger in Wirklichkeit wegen eines rechtlich prinzipiell unbeachtlichen Motivs- bzw. Rechtsfolgenirrtums angefochten hat (vgl. dazu etwa BAG vom 06.02.1992 - 2 AZR 408/91 - EzA § 119 BGB Nr. 16: Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung durch die werdende Mutter). - BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen …
Auszug aus LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07
Dies wird nach einer vom Bundesarbeitsgericht ständig verwendeten Formel angenommen, wenn ein verständiger Arbeitgeber aufgrund des vorliegenden Sachverhalts seinerseits eine Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 39 m. w. N.). - Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
Auszug aus LAG Sachsen, 16.11.2007 - 2 Sa 100/07
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 15/1204 S. 25) sollte damit für alle Fälle der Rechtsunwirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung eine einheitliche Klagefrist gelten.
Rechtsprechung
LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Mitglieds des Betriebsrates auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 08.06.2007 - 64 Ca 110/07
- LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07
- BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Auszug aus LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07
Allerdings ist das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 14. Oktober 1982 (2 AZR 568/80, NJW 1984, 381) - wenn auch eher beiläufig und ohne diese Frage zu vertiefen - davon ausgegangen, dass Mitglieder des Betriebsrates, die nach der Schließung des Betriebes und nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Zeit für Betriebsratstätigkeit aufwenden, von ihrem früheren Arbeitgeber in entsprechender Anwendung von § 37 Absatz 3 Satz 3 BetrVG eine Vergütung beanspruchen können. - LAG Düsseldorf, 20.03.1997 - 15 Ta 304/96
Rechtsweg: Klage eines Beamten, der Betriebsratsmitglied ist
Auszug aus LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07
Beamte sind jedoch, wie sich aus § 5 Absatz 2 ArbGG ergibt, keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (zu der sich daraus ergebenden Problematik in Bezug auf Postbeamte: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 1997, 15 Ta 304/96, Leitsatz abrufbar bei [...], Volltext abrufbar in der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen). - BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74
Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit
Auszug aus LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07
Zu bedenken ist weiter, dass in dem hier zu entscheidenden Fall nicht einmal klar wäre, welche "Entschädigung" für den Verlust von "Freizeit" (zu diesem Charakter des Anspruchs nach § 37 Absatz 3 Satz 3 BetrVG: BAG, Urteil vom 19. Juli 1977, 1 AZR 376/74, AP Nummer 29 zu § 37 BetrVG 1972) während des Ruhestandes zu leisten wäre.
- BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 14. Mai 2008 - 2 Sa 100/07 - wird zurückgewiesen.