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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2014 - 2 Sa 100/14   

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https://dejure.org/2014,48459
LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2014 - 2 Sa 100/14 (https://dejure.org/2014,48459)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2014 - 2 Sa 100/14 (https://dejure.org/2014,48459)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2014 - 2 Sa 100/14 (https://dejure.org/2014,48459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 4 S 3 TVG, § 311 Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Reichweite einer Abgeltungsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung - Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist bei mangelnder Sprachkenntnis einer Vertragspartei

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 15 Nr. 1 MTV, § 108 Abs. 1 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GewO § 108 Abs. 1
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Arbeitnehmers nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag (Arbeitsrecht) und Abgeltungsklausel - gefährlich für Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GewO § 108 Abs. 1
    Abgeltungsklausel; Aufhebungsvereinbarung; Ausschlussfristen; Vergleichscharakter; Aufhebungsvereinbarung; Abgeltungsklausel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 661/03

    13. Monatsgehalt - Ausgleichsquittung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2014 - 2 Sa 100/14
    In einem Aufhebungsvertrag wollen die Parteien nämlich in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie an diese dachten oder nicht ( BAG 07. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11, zu I 2 c ff der Gründe; BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 661/03 - NZA 2004, 1097, zu II 2 der Gründe ).

    Gemäß den Ausführungen der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 25. April 2013 kommt der Aufhebungsvereinbarung danach als Individualvereinbarung Vergleichscharakter in dem Sinne zu, dass im Wege gegenseitigen Nachgebens die Beklagte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Kläger verzichtet und dieser sich im Gegenzug - im Anschluss an den noch ausgezahlten Betrag von 1.700,00 EUR zur Abgeltung der bezeichneten Ansprüche - mit einer umfassenden Anspruchserledigung einverstanden erklärt hat ( vgl. hierzu BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 661/03 - NZA 2004, 1097, zu II 2 der Gründe ).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2014 - 2 Sa 100/14
    In einem Aufhebungsvertrag wollen die Parteien nämlich in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie an diese dachten oder nicht ( BAG 07. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11, zu I 2 c ff der Gründe; BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 661/03 - NZA 2004, 1097, zu II 2 der Gründe ).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2014 - 2 Sa 100/14
    Entgegen der im Termin vom 18. August 2014 geäußerten Rechtsansicht des Klägers stehen seine fehlenden Sprachkenntnisse einer Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen nicht entgegen ( vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - NZA 2014, 1076 ), zumal hier der Arbeitsvertrag sogar in beiden Sprachen (deutsch und chinesisch) abgefasst ist.
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2014 - 2 Sa 100/14
    Für den Monat August 2010 hat die Beklagte keinen Lohn gezahlt, so dass für diesen Monat nach § 108 Abs. 1 GewO auch keine Abrechnung zu erteilen ist ( vgl. BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - Rn. 18, NZA 2007, 679 ).
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