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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04   

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https://dejure.org/2005,14411
LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04 (https://dejure.org/2005,14411)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04 (https://dejure.org/2005,14411)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 2 Sa 1037/04 (https://dejure.org/2005,14411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltungsanspruch von Resturlaub; Nachweis der Zahlung von Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber; Anspruch auf Auszahlung von Überstundenvergütungen in der bisherigen Form bei der Neubegründung des Arbeitsverhältnisses; Folgen eines unterlassenen Angebots der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

    Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04
    Nach der Rechtsprechung des BAG, der die Kammer folgt, entfällt ein Anspruch auf eine solche Leistung nicht dadurch, dass die Parteien in betrügerischer Absicht unter Umgehung der Steuerbehörden gewisse Vergütungsbestandteile vereinbart und auch dementsprechend das Arbeitsverhältnis praktiziert haben (vgl. BAG vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01 und vom 24.03.2004 - 5 AZR 233/03).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03

    Arbeitnehmerbegriff - Schwarzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04
    Nach der Rechtsprechung des BAG, der die Kammer folgt, entfällt ein Anspruch auf eine solche Leistung nicht dadurch, dass die Parteien in betrügerischer Absicht unter Umgehung der Steuerbehörden gewisse Vergütungsbestandteile vereinbart und auch dementsprechend das Arbeitsverhältnis praktiziert haben (vgl. BAG vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01 und vom 24.03.2004 - 5 AZR 233/03).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04
    Der Kläger hat selbst nicht behauptet, dass diese Arbeitnehmer in gleicher Weise wie er im Juni 2003 neu eingestellt wurden und dass sich die übrigen Arbeitnehmer somit in vergleichbarer Lage mit ihm befunden haben (vgl. zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung: BAG Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04, BAGR 2005, 140).
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