Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 Sa 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, verhaltensbedingt, Ultima-Ratio-Prinzip, Abmahnungserfordernis, Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Unzumutbarkeit, Verhalten, Arbeitgeber, Zusammenhang, Kündigung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialwidrige verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung; Anspruch des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- hensche.de
Auflösungsantrag, Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 9
Sozialwidrige verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung und Anspruch des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Abfindung - Unwahre ehrverletzende Kündigung: Auflösung gegen Abfindungszahlung möglich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abfindung wegen ehrverletzender Kündigungsgründe
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unwahre ehrverletzende Kündigungsgründe - Abfindung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Unwahre, ehrverletzende Kündigungsgründe: Auflösung und Abfindung
- streifler.de (Kurzinformation)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung bei unwahren ehrverletzenden Kündigungsgründen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Abfindung nach falscher Anschuldigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer kann nach ehrverletzender Kündigung Abfindung verlangen - Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses nach erhobenen Vorwürfen nicht zumutbar
- 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Unwahre ehrverletzende Kündigungsgründe // Arbeitnehmer kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Unwahre ehrverletzende Kündigungsgründe // Arbeitnehmer kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 24.02.2009 - 3 Ca 2813/08
- LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 Sa 105/09
Papierfundstellen
- BB 2009, 2477
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79
Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 Sa 105/09
Nicht erforderlich ist, dass ein wichtiger Grund i.S. des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, wonach der Arbeitnehmer angesichts der vorliegenden Gründe zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt wäre (BAG vom 26.11.1981 2 AZR 509/79 - ). - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 9/02
Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 Sa 105/09
Dabei kann das Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der sozialwidrigen Kündigung je nach den Umständen geeignet sein, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu begründen (BAG Urteil vom 27.03.2003 2 AZR 9/02 EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 9).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Ebenso ist es dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu Unrecht Spesenbetrug vorwirft; durch diese unzutreffende ehrverletzende Behauptung ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet und deshalb aufzulösen (LAG Nds. 04.06.2004 LAG Report 2005, 103), sowie dann, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht (LAG SchlH 15.09.2009 AuR 2010, 82 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Ebenso ist es dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu Unrecht Spesenbetrug vorwirft; durch diese unzutreffende ehrverletzende Behauptung ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet und deshalb aufzulösen (LAG Nds. 04.06.2004 LAG Report 2005, 103), sowie dann, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht (LAG SchlH 15.09.2009 AuR 2010, 82 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 362/13
Anforderungen an den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Ebenso ist es dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu Unrecht Spesenbetrug vorwirft; durch diese unzutreffende ehrverletzende Behauptung ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet und deshalb aufzulösen (LAG Nds. 04.06.2004 LAG Report 2005, 103), sowie dann, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht (LAG SchlH 15.09.2009 AuR 2010, 82 LS).