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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15   

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https://dejure.org/2015,43353
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15 (https://dejure.org/2015,43353)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.12.2015 - 2 Sa 105/15 (https://dejure.org/2015,43353)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 2 Sa 105/15 (https://dejure.org/2015,43353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei mangels Tarifbindung fehlender abweichender Vereinbarung zur Gleichbehandlung leihweise Beschäftigter

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Equal Pay"- Anspruch wird nicht durch einseitige Tarifbindung verhindert

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Equal Pay"- Anspruch wird nicht durch einseitige Tarifbindung verhindert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei mangels Tarifbindung fehlender abweichender Vereinbarung zur Gleichbehandlung leihweise Beschäftigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine konkludente Inbezugnahme eines Zeitarbeits-Tarifvertrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdrängung von "equal pay"-Anspruch durch abweichende Tarifregelung nur eingeschränkt möglich

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kein "equal pay" durch konkludente Inbezugnahme eines Zeitarbeit-Tarifvertrags?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kein "equal pay" durch konkludente Inbezugnahme eines Zeitarbeit-Tarifvertrags?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15
    (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - DB 2013, 1732 = NZA 2013, 1226).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15
    Soweit der Beklagte im Berufungsrechtszug gerügt hat, dass das Arbeitsgericht bei der Bestimmung des Tags des Beginns des Verzuges Wochenenden und Feiertage nicht berücksichtigt hat, hat das Berufungsgericht entsprechende Korrekturen auf Basis der Entscheidung des BAG vom 15.2.2001 (1 AZR 672/00) vorgenommen.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15
    Mit der bloßen Behauptung, ein bestimmter Tarifvertrag werde im Betrieb angewendet, wird der Anspruch auf die Differenzvergütung nicht schlüssig dargelegt (BAG 23. Oktober 2013, 5 AZR 667/12 - juris.de).
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 24. September 2014, 5 AZR 254/13; BAG 19. Februar 2014, 5 AZR 1048/12).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 24. September 2014, 5 AZR 254/13; BAG 19. Februar 2014, 5 AZR 1048/12).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2015 - 2 Sa 113/15

    Verrechnung eines negativen Saldos auf dem Arbeitszeitkonto mit den letzten

    Wegen der Einzelheiten des Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wird auf das Parallelverfahren der Parteien zum Aktenzeichen 2 Sa 105/15 Bezug genommen, in dem der Kläger zur Untermauerung seines Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach §§ 9, 10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) seine Einsätze als verliehener Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt hat.

    Insofern verweist das Gericht auf die zahlreichen Lohnabrechnungen, die der Kläger in dem Parallelrechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zum Aktenzeichen 2 Sa 105/15 vorgelegt hat, wo es um weitere Vergütungsanspruche des Klägers aus dem Gesichtspunkt des gleichen Entgelts (§§ 9, 10 AÜG) geht.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15

    Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter

    Diese arbeitsvertragliche Regelung gilt im Arbeitsverhältnis der Parteien unabhängig davon, dass die auf dieser Basis tatsächlich getroffene Regelung zur Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos wegen Unklarheiten und auch wegen Verstoß gegen § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG nicht wirksam vereinbart wurde (so richtig LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14; 13. Oktober 2015 - 2 Sa 113/15 und 22. Dezember 2015 - 2 Sa 105/15).

    Ergänzend wird auf die Urteile des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Februar 2015, vom 13. Oktober 2015 und vom 22. Dezember 2015 (aaO) Bezug genommen, die Sachverhalte betreffen, die sich auf den Beklagten bzw. auf ein Unternehmen beziehen, an dem er beteiligt ist und für bei denen inhaltsgleiche Regelungen zum Stundenkonto zu bewerten waren.

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