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   LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15   

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LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15 (https://dejure.org/2015,48110)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2015 - 2 Sa 106/15 (https://dejure.org/2015,48110)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 2 Sa 106/15 (https://dejure.org/2015,48110)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 TVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 10 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Jährlicher Urlaubsanspruch - Urlaubsstaffelung - 50. Lebensjahr

  • IWW

    § 7 des MTV, § 7 Abs. 2 MTV, § 7 Abs. 1, 2 AGG, § ... 134 BGB, § 8 AGG, § 7 MTV, § 1, 3 AGG, § 33 Abs. 1 AGG, §1, 3 Abs. 1 AGG, § 10 AGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, §§ 287 S. 2, 249 Abs. 1 BGB, Abs. 2 AGG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG, §§ 1, 7 AGG, § 3 Abs. 1 S. 1 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 S. 1 AGG, Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG, § 22 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/78/EG, § 10 S. 3 Nr. 1 AGG, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 S. 1 BGB, § 10 Abs. 3 Nr. 1 AGG, §417 SGB III, § 417 SGB III, § 89 S. 3 SGB III, § 10 Satz 1 AGG, § 125 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersgerechte Urlaubsstaffelung im Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen-Anhalt; Unbegründete Feststellungsklage eines unter 50-jährigen Arbeitnehmers auf Gewährung weiterer Urlaubstage

  • hensche.de

    Diskriminierung, Urlaub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jährlicher Urlaubsanspruch

  • rechtsportal.de

    Altersgerechte Urlaubsstaffelung im Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen-Anhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Zur Begründung verwies er auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2012, Az. 9 AZR 529/10.

    Auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 -) zum Urlaubsanspruch nach dem TVöD sei nicht abzustellen.

    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt haben will, nicht entgegen, vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10- und vom 12.04.2011 -9 AZR 80/10-.

    Unter solchen Bedingungen sind alle Umstände zu verstehen, aufgrund derer und unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist, vgl. BAG, Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 - sowie vom 20.03.2012 -9 AZR 529/10 -.

    Da § 33 Abs. 1 AGG insoweit keine Übergangsregelung enthält, findet das AGG auch dann Anwendung, wenn die Benachteiligung auf einem vor Inkrafttreten des AGG abgeschlossenen Tarifvertrages beruht, denn es kommt allein auf den Zeitpunkt der Benachteiligungshandlung an, vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - sowie vom 20.03.2012 - aaO, die hier nach August 2006 eintrat.

    Nur dieser Teil der Regelung bezweckt bei Berücksichtigung eines Gestaltungs- und Ermessensspielraums der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2012 - aaO sowie Urteil vom 21.10.2014 - aaO) den Schutz älterer Arbeitnehmer und ist erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG.

    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert u. a. das legitime Ziel des Schutzes älterer Beschäftigter, wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - aaO und vom 20.03.2012 - aaO. § 10 AGG dient der Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABI. EG L 303 vom 2. Dezember 2000, S. 16) in das nationale Recht.

    Derjenige, der eine Ungleichbehandlung vornimmt, muss den nationalen Gerichten in geeigneter Weise die Möglichkeit der Prüfung einräumen, ob mit der Ungleichbehandlung ein Ziel angestrebt wird, das die Ungleichbehandlung unter Beachtung der Ziele der Richtlinie 2000/78/EG rechtfertigt (vgl. EuGH vom 05. März 2009 - C - 388/07 und BAG, Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 -).

    Wenn jedoch eine Tarifregelung die Urlaubsdauer nach dem Lebensalter staffele, liege zumindest die Annahme nahe, die Tarifvertragsparteien hätten damit einem mit dem zunehmenden Alter gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen wollen, vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 -, Rdnr. 23 und vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 - Rdnr. 30. Allerdings darf diese Annahme durch die konkrete Wahl der Altersgrenzen nicht selbst widerlegt werden.

    So hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 20.03.2012 - aaO - nicht angenommen, dass nur mit zunehmendem Alter das Erholungsbedürfnis von Arbeitnehmern steige.

    Anders als noch in der Entscheidung des BAG vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - haben die Tarifvertragsparteien sich nicht darauf beschränkt, nur solche Altersgrenzen festzulegen, die offensichtlich nicht dem Schutz älterer Arbeitnehmer i. S. v. § 10 S. 3 Nr. 1 AGG dienen können.

    Insbesondere das Bundesarbeitsgericht verweist vor dem Hintergrund des zum Ausgleich eingeschränkter Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt geltenden § 417 SGB III auf eine Grenze des vollendeten 50. Lebensjahres, vgl. LAG Rheinland-Pfalz, aaO, Rz. 198 sowie BAG, Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - Rdnr. 20. Die WHO- Studiengruppe "Altern und Arbeit" nahm 1991 aus arbeitsmedizinischer Sicht wegen auftretender Schwierigkeiten in Arbeit und Beruf bereits eine Grenze ab dem 45. Lebensjahr an.

    Die vorgenommene Staffelung unterscheidet sich stark von derjenigen, die das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 20.03.2012 - aaO - für den öffentlichen Dienst zu untersuchen hatte.

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Bei dem Klageantrag handelt es sich um einen gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag, für dessen Entscheidung es grundsätzlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ankommt, vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2013 -7 AZR 494/11 - NZA 2013, 1267, Rz. 15 ff und BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 -.

    Nur dieser Teil der Regelung bezweckt bei Berücksichtigung eines Gestaltungs- und Ermessensspielraums der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2012 - aaO sowie Urteil vom 21.10.2014 - aaO) den Schutz älterer Arbeitnehmer und ist erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG.

    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert u. a. das legitime Ziel des Schutzes älterer Beschäftigter, wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - aaO und vom 20.03.2012 - aaO. § 10 AGG dient der Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABI. EG L 303 vom 2. Dezember 2000, S. 16) in das nationale Recht.

    Dem Arbeitgeber steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen - wozu auch die Gewährung von übergesetzlichem Mehrurlaub gehört - ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 und vom 12.11.2013 - 3 AZR 356/12-und vom 12.02.2013-3 AZR 100/11 -.

    Wenn jedoch eine Tarifregelung die Urlaubsdauer nach dem Lebensalter staffele, liege zumindest die Annahme nahe, die Tarifvertragsparteien hätten damit einem mit dem zunehmenden Alter gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen wollen, vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 -, Rdnr. 23 und vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 - Rdnr. 30. Allerdings darf diese Annahme durch die konkrete Wahl der Altersgrenzen nicht selbst widerlegt werden.

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.10.2014 - aaO genannten Ausführungen gilt dieser Wirkungszusammenhang von erreichtem Lebensalter und Krankheitsanfälligkeit für alle privaten und öffentlichen Systeme der Kranken-, Renten- und Lebensversicherung.

    Dennoch zeigt die Studie weiterhin einen Anstieg der Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage sowie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit fortschreitendem Lebensalter, vgl. dort Ziffer 3.1 und Ziffer 4.2, Tabelle 2. Insbesondere bei belastenden Berufen nimmt danach die Anzahl krankheitsbedingter Fehltage im Alter überproportional zu und der Gesundheitszustand verschlechtert sich ebenfalls überproportional, vgl. Ziffer 4.2 der Studie, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12-.

    Auch die Gegner eines allgemeinen Erfahrungssatzes gestünden zu, dass bei gesundheitlich besonders belastenden Tätigkeiten ein gesteigerter Erholungsbedarf mit zunehmendem Alter angenommen werden könne, vgl. die Ausführungen in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 dort Rz. 26. Dem ist auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in der Entscheidung vom 07.09.2012 - 6 Sa 709/11, Rz. 198 ff. gefolgt.

    Unerheblich ist dabei, ob der gesteigerte Erholungsbedarf ganz oder nur partiell ausgeglichen wird, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12-Rn. 34).

    Auf den individuellen Bedarf musste deshalb nicht abgestellt werden, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 34; vgl. zum Ganzen auch LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.02.2015 - 5 Sa 80/14 -).

    Die Entscheidung des BAG vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 in der das Gericht eine Altersgrenze von 58 Jahren als sachgerechte Altersdifferenzierung ansah, steht nicht entgegen, weil darin eine geringfügig niedrigere Altersgrenze nicht ausgeschlossen wird.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 80/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Zudem findet eine Inhaltskontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB nicht statt, vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.02.2015 - 5 Sa 80/14-, Arbeitnehmer des Hotel- und Gaststättengewerbes in Sachsen-Anhalt, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sind jedenfalls ältere Arbeitnehmer i. S. d. § 10 Abs. 3 Nr. 1 AGG.

    Auch die allgemeinen Hinweise auf mögliche Erkrankungen von Kellnern und sonstigen Beschäftigten sowie deren überwiegende Tätigkeiten im Gehen und Stehen rechtfertigen die Differenzierung ohne konkrete Anknüpfungspunkte an das Lebensalter nicht, vgl. insoweit auch: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.02.2015 - 5 Sa 80/14 -.

    Auf den individuellen Bedarf musste deshalb nicht abgestellt werden, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 34; vgl. zum Ganzen auch LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.02.2015 - 5 Sa 80/14 -).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Unter solchen Bedingungen sind alle Umstände zu verstehen, aufgrund derer und unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist, vgl. BAG, Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 - sowie vom 20.03.2012 -9 AZR 529/10 -.

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, ein Arbeitnehmer sei nach Vollendung des 31. Lebensjahres offensichtlich noch kein älterer Beschäftigter i. S. v. § 10 S. 3 Nr. 1 AGG, vgl. BAG, Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 -.

    Das ist immer dann der Fall, wenn das verfolgte Interesse auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen und die Ungleichbehandlung nicht nur von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird, vgl. BAG, Urteil vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 64).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Auch die Gegner eines allgemeinen Erfahrungssatzes gestünden zu, dass bei gesundheitlich besonders belastenden Tätigkeiten ein gesteigerter Erholungsbedarf mit zunehmendem Alter angenommen werden könne, vgl. die Ausführungen in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 dort Rz. 26. Dem ist auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in der Entscheidung vom 07.09.2012 - 6 Sa 709/11, Rz. 198 ff. gefolgt.

    Einem solchen Erfahrungsgrundsatz liegt auch die arbeitsmedizinische Erkenntnis zu Grunde, dass ab dem 50. Lebensjahr von einem um ca. 30 % verminderten Belastungs- und Gesundheitszustand, namentlich aufgrund von Skelett-, Muskel-, Lungen-, Herz- und Sinnesfunktionseinbußen auszugehen sei, WHO Technical Report Series 835 Aging and Working Capacity - Altern und Arbeit 1994 S. 20 ff.; Dunkel-Benz, NZA Beilage 1, 2008, S. 25 ff.; Lehr ebenda, S. 3, 7; Winkels, Demografischer Wandel: Herausforderungen und Chancen für Personalentwicklung und betriebliche Weiterbildung, S. 63 ff.; Lange, Verhaltensdispositionen älterer Arbeitnehmer im Zeichen des demografischen Wandels, S. 35 f.; sämtlichst zitiert nach LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.09.2012, aaO, Rz. 202. Trotz individueller Unterschiede handle es sich insoweit um einen für jede Person lebensbegleitenden Prozess, der die Fähigkeit zu körperlicher Höchstleistung verringere, Hör- und Sehfähigkeit schmälere und Reaktionsfähigkeiten, Bewegungskoordination und Geschicklichkeiten mindere (vgl. Kollmer/Klindt/Schmidt, Arbeitsschutzgesetz, Syst A Rdnr. 72 ff.).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Diese beruhen sämtlichst auf jener Erwartung, vgl. BAG, Urteil vom 06.11.2008 - 2 AZR 523/07 -.
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Dem Arbeitgeber steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen - wozu auch die Gewährung von übergesetzlichem Mehrurlaub gehört - ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu, vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 und vom 12.11.2013 - 3 AZR 356/12-und vom 12.02.2013-3 AZR 100/11 -.
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    In der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass die Mitgliedsstaaten und ebenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zur Zielerreichung über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügen, vgl. EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 -.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Derjenige, der eine Ungleichbehandlung vornimmt, muss den nationalen Gerichten in geeigneter Weise die Möglichkeit der Prüfung einräumen, ob mit der Ungleichbehandlung ein Ziel angestrebt wird, das die Ungleichbehandlung unter Beachtung der Ziele der Richtlinie 2000/78/EG rechtfertigt (vgl. EuGH vom 05. März 2009 - C - 388/07 und BAG, Urteil vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 -).
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
    Aufgrund der feststehenden unstreitigen Ungleichbehandlung ist der Kläger der ihm gemäß § 22 AGG obliegenden Darlegungs- und Beweislast zunächst nachgekommen (vgl. zu den Anforderungen nur: BAG, Urteil vom 16.10.2014 - 6 AZR 661/12.
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2015 - 2 Sa 106/15 - aufgehoben.
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