Weitere Entscheidung unten: ArbG München, 13.08.2004

Rechtsprechung
   LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04   

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https://dejure.org/2005,1779
LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04 (https://dejure.org/2005,1779)
LAG München, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04 (https://dejure.org/2005,1779)
LAG München, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 Sa 1169/04 (https://dejure.org/2005,1779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BGB § 613a ZPO § 325 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Betriebsübergangs; Verletzung der Unterrichtungspflicht; Anspruch auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis; Zeitmoment und Umstandsmoment

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; ZPO § 325 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; ZPO § 325 Abs. 1
    Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils - Verwirkte Geltendmachung des Betriebsübergang bei Verletzung der Unterrichtungspflicht - Übergang eines Hotelschwimmbades

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04
    Allerdings setzt der Betriebsübergang die tatsächliche Weiterführung des Betriebes durch den Verpächter voraus (BAG vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - NZA 99, 704).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04
    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04
    Eine subjektive Klagehäufung in dieser Weise ist unzulässig, denn es darf nicht bis zum Ende des Rechtsstreits in der Schwebe bleiben, ob gegen eine von mehreren Beklagten überhaupt Klage erhoben wird (BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - NZA 98, 534).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem

    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (3) Sa 542/06

    Unterrichtung und Widerspruch gemäß § 613a Abs. 5, 6 BGB, Abschluss eines

    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 (9) Sa 1096/06

    Fehlerhafte Unterrichtung über Unwirksamkeit von Kündigungen bei Betriebsübergang

    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
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Rechtsprechung
   ArbG München, 13.08.2004 - 13 Ca 9830/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,35926
ArbG München, 13.08.2004 - 13 Ca 9830/03 (https://dejure.org/2004,35926)
ArbG München, Entscheidung vom 13.08.2004 - 13 Ca 9830/03 (https://dejure.org/2004,35926)
ArbG München, Entscheidung vom 13. August 2004 - 13 Ca 9830/03 (https://dejure.org/2004,35926)
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Wird zitiert von ...

  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.08.2004 - 13 Ca 9830/03 - abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 13.08.2004, Az.: 13 Ca 9830/03 wird abgeändert und festgestellt, dass das zuletzt mit der Firma W. bestehende Arbeitsverhältnis ununterbrochen mit der Beklagten fortbesteht und im Falle des Obsiegens, die Beklagte verurteilt wird, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Bademeister und Mitarbeiter für den Servicebereich im Schwimmbad weiterzubeschäftigen.

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