Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003

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   LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03   

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https://dejure.org/2004,9922
LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03 (https://dejure.org/2004,9922)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2004 - 2 Sa 118/03 (https://dejure.org/2004,9922)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2004 - 2 Sa 118/03 (https://dejure.org/2004,9922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf rückwirkende, vom tariflich festgelegten Gesamtsystem abweichende Rentenbewilligung; Vorbehalt der Änderung des Tarifvertrages; Geltung einer Jeweiligkeitsklausel nach Eintritt in den Ruhestand; Geltung des Gebots der Normenklarheit für tarifvertragliche ...

  • Judicialis

    TKT § 30 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • ArbG Hamburg, 23.09.2003 - 25 Ca 170/03

    Anspruch eines beurlaubten Arbeitnehmers auf Anpassung seiner Beurlaubungsbezüge

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2004 - 25 Ca 170/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23.9.2003 zum Az. 25 Ca 170/03 abzuändern und.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg vom 23.September 2003 zum Aktenzeichen 25 Ca 170/03 zurückzuweisen.

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Um eine derart weitreichende Zusage annehmen zu können, wären eindeutige Anzeichen erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937), da aus der Sicht eines redlichen Empfängers nicht ernsthaft damit gerechnet werden konnte, eine Organisation von der Größe der Beklagten wolle mit einzelnen Versorgungsempfängern Regelungen treffen, die vom tariflich festgelegten Gesamtsystem abwichen.

    Die im Arbeitsvertrag vereinbarte sog. Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Eine Änderung des Tarifvertrages, welche sich lediglich auf das Ausmaß künftiger Erhöhungen beschränkte, bedurfte daher nach dem dreistufigen System des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 18.9.2001 - 3 AZR 728/00 - DB 2002, 1114; BAGE 91, 310, 318 ff. = NZA 2000, 322; ähnlich bereits BAGE 65, 157, 160 f. = NZA 90, 813; BAGE 54, 261 = NZA 87, 855; BAGE 49, 57 = NZA 86, 57) weder eines triftigen noch eines sachlichen Grundes.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Der Grundsatz gilt auch für tarifvertragliche Regelungen (BAG, Urt. v. 4.12.1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210 = NZA 98, 431, zu II 3 d. Gr.; Urt. v. 29.1. 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Die Rechtsunterworfenen müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (BVerfG v. 23.4. 1974 - 1 BvR 6/74 - BVerfGE 37, 132 (142) = NJW 74, 1499; BAG v. 29.1.1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381 = NJW 80, 2724).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Nach dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG, v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104 = ZIP 82, 342) sind Rechtsnormen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG v. 26.9. 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168 (181) = NJW 78, 2446).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Wie beim Inhalt einer Regelung (vgl. BVerfG v. 18.11.2003 - 1 BvR 302/96 - NZA 04, 33) muss dem Normgeber auch bei deren gesetzestechnischer Umsetzung ein weites Gestaltungsermessen zugestanden werden.
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Eine Änderung des Tarifvertrages, welche sich lediglich auf das Ausmaß künftiger Erhöhungen beschränkte, bedurfte daher nach dem dreistufigen System des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 18.9.2001 - 3 AZR 728/00 - DB 2002, 1114; BAGE 91, 310, 318 ff. = NZA 2000, 322; ähnlich bereits BAGE 65, 157, 160 f. = NZA 90, 813; BAGE 54, 261 = NZA 87, 855; BAGE 49, 57 = NZA 86, 57) weder eines triftigen noch eines sachlichen Grundes.
  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Die betriebliche Altersversorgung darf auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückgeführt werden (vgl. BAG, Urt. v. 3.9. 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260 = NZA 92, 515).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
    Eine Änderung des Tarifvertrages, welche sich lediglich auf das Ausmaß künftiger Erhöhungen beschränkte, bedurfte daher nach dem dreistufigen System des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 18.9.2001 - 3 AZR 728/00 - DB 2002, 1114; BAGE 91, 310, 318 ff. = NZA 2000, 322; ähnlich bereits BAGE 65, 157, 160 f. = NZA 90, 813; BAGE 54, 261 = NZA 87, 855; BAGE 49, 57 = NZA 86, 57) weder eines triftigen noch eines sachlichen Grundes.
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04

    Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld;

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 82/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2004 - 2 Sa 118/03 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22584
LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03 (https://dejure.org/2003,22584)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.04.2003 - 2 Sa 118/03 (https://dejure.org/2003,22584)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. April 2003 - 2 Sa 118/03 (https://dejure.org/2003,22584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.1999 - 4 Sa 510/98

    Berufungserhebung durch ein Schreiben, das mit einer mit einem parapheähnlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03
    Auch sind entsprechende Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein, in denen die Berufung wegen der "Unterschrift" als unzulässig verworfen worden ist, veröffentlicht (z.B. Beschluss vom 10.9.1999 - 4 Sa 510/98 - vom 20.8.1990 - 4 Sa 210/90 - ; vom 6.7.1989 - 4 Sa 118/89 - sämtlich zitiert nach JURIS).

    Sie dienen vielmehr der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 10.9.1999 - 4 Sa 510/98 - ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.1989 - 4 Sa 118/89

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung wegen versuchten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03
    Auch sind entsprechende Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein, in denen die Berufung wegen der "Unterschrift" als unzulässig verworfen worden ist, veröffentlicht (z.B. Beschluss vom 10.9.1999 - 4 Sa 510/98 - vom 20.8.1990 - 4 Sa 210/90 - ; vom 6.7.1989 - 4 Sa 118/89 - sämtlich zitiert nach JURIS).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03
    Es muss sich aber um die Wiedergabe eines Namens handelt und es muss sich aus ihr die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen (BAG Beschluss vom 30.8.2000  5 AZB 17/00 - NZA 2000, 1248).
  • LAG Berlin, 12.10.2001 - 6 Sa 1727/01

    Berufung: Form - Unterschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03
    Es handelt sich damit nicht um einen Schriftzug, der als Unterschrift gewertet werden könnte, denn eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus (vgl. hierzu: LAG Berlin Beschluss vom 12.10.2001 - 6 Sa 1727/01 - NJW 2002, 989).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1990 - 4 Sa 210/90

    Unterschrift eines Rechtsanwalts; Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03
    Auch sind entsprechende Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein, in denen die Berufung wegen der "Unterschrift" als unzulässig verworfen worden ist, veröffentlicht (z.B. Beschluss vom 10.9.1999 - 4 Sa 510/98 - vom 20.8.1990 - 4 Sa 210/90 - ; vom 6.7.1989 - 4 Sa 118/89 - sämtlich zitiert nach JURIS).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03
    Im Gegenteil ergibt sich aus der angezogenen Entscheidung des BGH (vom 8.10.1991 - XI ZB 6/91 - NJW 1992, 243), dass es erforderlich ist, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen.
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