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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2007 - 2 Sa 121/07   

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https://dejure.org/2007,36576
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2007 - 2 Sa 121/07 (https://dejure.org/2007,36576)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.08.2007 - 2 Sa 121/07 (https://dejure.org/2007,36576)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. August 2007 - 2 Sa 121/07 (https://dejure.org/2007,36576)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2007 - 2 Sa 121/07
    Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes 25.04.2007 (5 AZR 627/06) stellt es eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, wenn ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine monatlich zu zahlende Leistungszulage unter Ausschluss eines jeden Rechtsanspruches vorsieht.

    Die unwirksame Vertragsklausel fällt bei dem hier vorliegenden Altfall (vgl. hierzu Entscheidung des BAG - 5 AZR 627/06 -) nicht ersatzlos weg.

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2007 - 2 Sa 121/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist auch ein Widerrufsvorbehalt hinsichtlich freiwilliger Leistungen unwirksam, wenn Voraussetzungen und Umfang der vorbehaltenen Änderungen nicht in der Klausel selbst konkretisiert worden sind (vgl. BAG vom 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 -).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2007 - 2 Sa 121/07
    Da der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages die §§ 307 f BGB nicht berücksichtigen konnte und die Klausel nur deswegen unwirksam ist, weil sie den neuen Anforderungen nicht genügt, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. BAG vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. August 2007 - 2 Sa 121/07 - aufgehoben.
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