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   LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19   

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LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2021,9715)
LAG Bremen, Entscheidung vom 14.01.2021 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2021,9715)
LAG Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2021,9715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 5 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a Körperschaftssteuergesetz, § ... 342 ZPO, § 343 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 2, 3 ZPO, § 130a Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 ZPO, § 1 b BetrAVG, § 1 b Abs. 1 BetrAVG, §§ 1, 3 Abs. 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung Risikobegrenzung und Kalkulierbarkeit der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei der Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung; Risikobegrenzung und Kalkulierbarkeit der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei der Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19
    Eine Auslegung dieser Regelung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt ergibt, dass unter einem "Mitarbeiter" i.S.d. §§ 2, 4 und 6 des Leistungsplanes nur der bis zum Leistungsfall betriebszugehörige, in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten stehende Anwärter zu verstehen ist (siehe zur Auslegung ähnlicher Versorgungsordnungen BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 48 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 18).

    Die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf dem die Versorgungszusage beruht, kann der Arbeitgeber bei der Abgrenzung seiner Leistungspflichten unberücksichtigt lassen (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 38).

    Eine solche Regelung steht weder im Widerspruch zu der gesetzlichen Unverfallbarkeitsbestimmung des § 1 b Abs. 1 BetrAVG (BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 58) noch verstößt sie gegen das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts nach §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2 , § 7 Abs. 1 AGG (BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 -, juris Rn. 52; Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 60 ff.).

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19
    Ob eine solche Regelung in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung wirksam ist (zur entsprechenden Beschränkung der Witwenrente in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 -, juris Rn. 32 ff.; Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 AZN 954/19 -, juris Rn. 5 ff.), kann dahinstehen.

    Eine solche Regelung steht weder im Widerspruch zu der gesetzlichen Unverfallbarkeitsbestimmung des § 1 b Abs. 1 BetrAVG (BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 58) noch verstößt sie gegen das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts nach §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2 , § 7 Abs. 1 AGG (BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 -, juris Rn. 52; Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 60 ff.).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19
    Eine Auslegung dieser Regelung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt ergibt, dass unter einem "Mitarbeiter" i.S.d. §§ 2, 4 und 6 des Leistungsplanes nur der bis zum Leistungsfall betriebszugehörige, in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten stehende Anwärter zu verstehen ist (siehe zur Auslegung ähnlicher Versorgungsordnungen BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 48 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 18).

    Eine solche Regelung steht weder im Widerspruch zu der gesetzlichen Unverfallbarkeitsbestimmung des § 1 b Abs. 1 BetrAVG (BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 58) noch verstößt sie gegen das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts nach §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2 , § 7 Abs. 1 AGG (BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 -, juris Rn. 52; Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, juris Rn. 60 ff.).

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 21. Januar 2020 - 3 AZR 565/18 -, juris Rn. 14 f.).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19
    Ob eine solche Regelung in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung wirksam ist (zur entsprechenden Beschränkung der Witwenrente in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 -, juris Rn. 32 ff.; Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 AZN 954/19 -, juris Rn. 5 ff.), kann dahinstehen.
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 14. Januar 2021 - 2 Sa 123/19 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 14. Januar 2021 - 2 Sa 123/19 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19   

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https://dejure.org/2019,51292
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2019,51292)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.10.2019 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2019,51292)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2019,51292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 626 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 1 KSchG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 10 Abs 2 S 1 KSchG
    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmers - Beleidigung

  • IWW

    § 23 KSchG, § 9 KSchG, § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG, § 626 BGB, § 1 KSchG, Art. 103 Absatz 1 GG, § 256 ZPO, § 622 Absatz 2 BGB, § 10 KSchG, § 10 Absatz 2 Satz 1 KSchG, § 92 ZPO, § 72 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Arbeitsverweigerung; Beleidigung; Rücksichtsnahmepflicht - Kündigung wegen Arbeitsverweigerung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Prozessverhalten des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Zurückbehaltungsrecht und beharrliche Arbeitsverweigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auflösung des Arbeitsvertrags nach Arbeitsverweigerung und Beleidigung des Arbeitgebers ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - AP Nr. 72 zu § 9 KSchG 1969 = NJW 2018, 3131 unter Bezugnahme auf BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60).

    Zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. Mai 2018 aaO mit weiteren Nachweisen).

    Der Vortrag des Arbeitgebers dazu muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (BAG 24. Mai 2018 aaO mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Das gilt nicht nur für die Weigerung, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 29), sondern auch für die Verletzung von Nebenpflichten (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - AP Nr. 72 zu § 9 KSchG 1969 = NJW 2018, 3131 unter Bezugnahme auf BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60).
  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Ein Arbeitnehmer weigert sich beharrlich, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt noch BAG 28. Juni 2018 - 2 AZR 436/17 - AP Nr. 270 zu § 626 BGB = NZA 2018, 1259).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Das gilt nicht nur für die Weigerung, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 29), sondern auch für die Verletzung von Nebenpflichten (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29).
  • LAG Köln, 21.09.2020 - 3 Sa 599/19

    Arbeitsvertrag vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess aufgelöst

    Auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.10.2019 - 2 Sa 123/19, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des

    Den unternehmerischen Interessen läuft es zuwider, wenn das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder seinen Repräsentanten durch eine persönliche Feindschaft oder einen persönlichen Machtkampf (vgl. dazu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Oktober 2019 - 2 Sa 123/19 - Rn. 105 ff., juris) geprägt ist und die Unternehmensinteressen nicht mehr im Vordergrund stehen.
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 25.06.2020 - 2 Sa 123/19   

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https://dejure.org/2020,80330
LAG Bremen, 25.06.2020 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2020,80330)
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