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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10   

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https://dejure.org/2010,10086
LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10 (https://dejure.org/2010,10086)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10 (https://dejure.org/2010,10086)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 (https://dejure.org/2010,10086)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle vorformulierter Arbeitsverträge; Benachteiligungswirkung von Kurzarbeitsklauseln

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag - Unwirksamkeit

  • Betriebs-Berater

    Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag

  • hensche.de

    AGB-Kontrolle, Kurzarbeit

  • Betriebs-Berater

    Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag

  • arbeitsrechtsiegen.de

    AGB-Kontrolle einer Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag - fehlende Ankündigungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle vorformulierter Arbeitsverträge; Benachteiligungswirkung von Kurzarbeitsklauseln

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Kurzarbeitsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 420
  • NZA-RR 2011, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 15.03.2010 - 7 Sa 1782/09

    Entgeltrahmenabkommen Metall- und Elektroindustrie Hessen - ERA-Anpassungsfonds -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    Hat die Gewährung von Urlaubsansprüchen in einem folgenden Arbeitsverhältnis aber keinerlei Einfluss auf Ansprüche der Klägerin gegenüber der Beklagten, kann diese auch keinen Auskunftsanspruch reklamieren (vgl. bereits LAG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2009 - 7 Sa 1782/09 -).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    Denn es ist anerkannt, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht alleine im Wege des Direktionsrechts anordnen könnte (BAG vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - NZA 2009, 689).
  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    Liegen die Voraussetzungen des § 307 Abs. 2 BGB vor, so wird eine unangemessene Benachteiligung vermutet (BAG vom 08.08.2007 - 7 AZR 855/06 - NZA 2008, 229).
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    Im Hinblick auf die existenzsichernde Funktion der Arbeitsvergütung ist in diesem speziellen Kontext auch nicht davon auszugehen, dass die ohnehin anzuwendende Regelung des § 106 GewO ein ausreichendes Korrektiv sei, so dass auf eine Ankündigungsfrist verzichtet werden könnte, wie es der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts für die Frage einer arbeitsvertraglichen Versetzungsklausel angenommen hat (BAG vom 13.04.2010 - 9 AZR 36/09 - BB 2010, 2432).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    Unangemessen ist dabei jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 - NZA 2004, 727 m.w.N.).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    Die Zulässigkeit der Klauseln wird beispielsweise unter dem Gesichtspunkt einer Analogie zu den "Änderungsvorbehalten" in Arbeitsverträgen gesehen, hinsichtlich derer das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - NZA 2006, 423) bei einem Prozentsatz von 25 % keine Bedenken geäußert hat (Bauer/Günther a.a.O).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass dann, wenn Kurzarbeit im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden soll, die Betriebsparteien Regelungen bezüglich dieser Punkte vornehmen müssen, wenn davon ausgegangen werden soll, dass der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht in dem ausreichenden Umfange Gebrauch gemacht hat, wie es für die einschneidende Wirkung einer solchen Betriebsvereinbarung auf das Einzelarbeitsverhältnis gefordert wird (vgl. beispielsweise LAG Baden-Württemberg vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 17 Sa 2153/10

    Vereinbarung zur einstweiligen Anordnung von Kurzarbeit - fehlende

    (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.10.2010 - 2 Sa 1230/10 ) (Rn.24).

    Unverzichtbar war vor allem die Vereinbarung einer angemessenen Ankündigungsfrist, damit die Klägerin Vorsorge für eine konkret abzusehende Herabsetzung der Vergütung treffen konnte (so bereits LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - EzA-SD 2010, Nr. 25, 11 Ls.).

    Die Berufungskammer schließt sich auch insoweit der genannten Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2023 - 8 Sa 392/21

    Unwirksame Anordnung von Kurzarbeit - AGB-Kontrolle - Ermessensüberschreitung

    66 Weitgehende Einigkeit besteht auch darüber, dass Individualvertragliche, vorformulierte Kurzarbeitsklauseln angemessen und transparent iSd. §§ 307, 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sein müssen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 21 ff. zitiert nach juris; Däubler/Deinert/Walser/Bonin/Walser AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 5. Aufl. § 307 Rn. 181).

    Bei der Angemessenheitsprüfung iSd. § 307 BGB ist zu berücksichtigen, dass eine Klausel, die der Arbeitgeberin die einseitige Einführung von Kurzarbeit ermöglicht, durch die damit einhergehende Herabsetzung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit und proportional auch der von der Arbeitgeberin geschuldeten Arbeitsvergütung eine Abweichung von den §§ 611, 611a BGB, von § 2 KSchG und von der in § 615 BGB enthaltenen Wertung, dass die Arbeitgeberin grundsätzlich das Betriebsrisiko zu tragen hat, darstellt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 27, 29, zitiert nach juris; Klocke, RdA 2020, 331, 338; BeckOGK/Bieback 1.5.2020 SGB III § 95 Rn. 135-138; aA Heinze, RdA 1998, 14 ff.).

    Das SGB III legt nur die Tatbestandsmerkmale fest, nach denen Kurzarbeitergeld als sozialversicherungsrechtlich flankierende Maßnahme ausgezahlt wird, es trifft keine Aussage darüber, in welchem Umfang der Eingriff in das Synallagma zulässig ist bzw. wann zwingende Kündigungsschutzvorschriften (§§ 1, 2 KSchG) umgangen werden (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 38; Klocke, RdA 2020, 331, 337; Müller/Deeg ArbRAktuell 2010, 209).

    Die Berufungskammer geht daher mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung davon aus, dass strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 38; ArbG Villingen-Schwenningen 7. Oktober 2021 - 1 Ca 163/21 - Rn. 91, ArbG München 19. Juli 2021 - 33 Ca 13634/20 - Rn. 28; ArbG Frankfurt (Oder) 10. Februar 2021 - 1 Ca 1076/20; Rn. 25 ff., alle zitiert nach juris).

    Insbesondere erwähnt sie nicht die Möglichkeit, dass auch Kurzarbeit "Null" angeordnet werden kann (solches wird aber wohl für notwendig gehalten von LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 34 ff.; ArbG Villingen-Schwenningen 7. Oktober 2021 - 1 Ca 163/21 - Rn. 91; ArbG München 19. Juli 2021 - 33 Ca 13634/20 - Rn. 28; ArbG Frankfurt (Oder) 10. Februar 2021 - 1 Ca 1076/20 - Rn. 27, alle zitiert nach juris; Gebel, BB 2015, 2485, 2486).

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