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LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Personenbedingte Kündigung wegen Inhaftierung des Arbeitnehmers ist unwirksam; Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Inhaftierung des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Personenbedingte Kündigung wegen Inhaftierung des Arbeitnehmers ist unwirksam; Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Inhaftierung des Arbeitnehmers
- hensche.de
Kündigung: Personenbedingt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wkblog.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe möglich
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 24.06.2008 - 5 Ca 105/08
- LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94
Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08
Die Verbüßung einer längeren Haftstrafe ist an sich geeignet eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, wenn sich die Arbeitsverhinderung konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und für den Arbeitgeber zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten nicht bestehen ( BAG, Urteil vom 09.03.1995 - 2 AZR 497/94 - in AP Nr. 123 zu § 626 BGB). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2007 - 8 Sa 461/07
Keine Kündigung wegen Verbüßung einer Haftstrafe - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08
Aus der allgemeinen Führsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 242 BGB kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gehalten sein, bei der Erlangung des Freigängerstatus für einen Arbeitnehmer mitzuwirken (…BAG, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 461/07 - zitiert nach [...], Rdnr. 26). - LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05
Fristlose Kündigung eines städtischen Bediensteten wegen Drogenhandels mit …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08
Dies gilt zumindest für die Fälle, in denen die der Haft zugrunde liegende Straftat keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat ( LAG Köln, Urteil vom 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05 - in Ez TöD 100, § 34 Abs. 2 TVöD -AT, verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Mai 2009 - 2 Sa 1261/08 - aufgehoben.