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   LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05   

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https://dejure.org/2006,8473
LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05 (https://dejure.org/2006,8473)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 Sa 127/05 (https://dejure.org/2006,8473)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 Sa 127/05 (https://dejure.org/2006,8473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot bei Vereinbarung eines Rentenverlustausgleichs für Flugdatenbearbeiterinnen und Fluglotsinnen; Anforderungen an die Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten unter der Berufungsschrift und der ...

  • Judicialis

    ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VI § 237 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten - unzulässige Zahlungsklage bei unbeziffertem Klageantrag - keine Ungleichbehandlung von Verwaltungsangestellten durch tariflichen Rentenverlustausgleich für Flugdatenbearbeiterinnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 621/95

    Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Es genügt vielmehr, dass ein Dritter, der den Namen des Unterzeichners kennt, diesen Namen aus dem Schriftzug noch herauslesen kann (BAG, Urteil vom 10. Oktober 1996, 2 AZR 621/95).

    Da Herr Dr. Z. immer so unterschreibt, kann der Schriftzug auch nicht bloß als Paraphe, also als eine bewusste und gewollte Namensabkürzung, mit dem lediglich der Entwurf eines Schriftsatzes gekennzeichnet werden soll (dazu etwa BAG, Urteil vom 10. Oktober 1996, 2 AZR 621/95, und BAG, Urteil vom 27. März 1996, 5 AZR 576/94), angesehen werden.

  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Mit diesem Antrag mussten nicht noch einmal die Berufungsschrift und die Berufungsbegründungsschrift vorgelegt werden, denn die versäumte Prozesshandlung ist dann nicht nachzuholen, wenn sie bereits zuvor, wenn auch unwirksam, vorgenommen wurde (dazu etwa, BGH, Urteil vom 18. Mai 2000, VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Durch das Rentenreformgesetz 1996 wurde diese Entwicklung nur verstärkt, mit der Folge, dass die Abschläge höher ausfielen (ausführlich zur zeitlichen Entwicklung der Altersrente für Frauen: BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2004, 1 BvR 2491/97).
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 598/96

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags - Vortrag eines den Antrag

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Zahlungsanträge sind daher grundsätzlich zu beziffern (dazu etwa BAG, Urteil vom 11. November 1997, 9 AZR 598/96, und BGH, Urteil vom 15. Oktober 1993, V ZR 19/92, NJW 1994, 586 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 2006 (6 AZR 631/05) für eine Überbrückungsbeihilfe mit gleicher Zielsetzung entschieden und ausführlich begründet.
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Denn Sinn und Zweck des Unterschrifterfordernisses ist die äußere Dokumentation der vom Gesetz geforderten eigenverantwortlichen Prüfung des Inhalts der Berufungs- und Berufungsbegründungsschrift durch den Anwalt, die gewährleistet ist, wenn feststeht, dass die Unterschrift von dem Anwalt stammt (BGH, Beschluss vom 27. September 2005, VIII ZB 105/04 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96

    Unterzeichnung mit Paraphe

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Herr Dr. Z. konnte daher ohne Verschulden davon ausgehen, dass seine Unterschrift den Anforderungen des § 130 Nummer 6 ZPO genüge und daher auch weiterhin akzeptiert werde (zu diesem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch: BFH, Urteil vom 16. März 1999, X R 41/96, NJW 1999, 2919 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Dadurch soll unter anderem eine Fortsetzung des Streits im Zwangsvollstreckungsverfahren verhindert werden (dazu beispielsweise BGH, Urteil vom 14. Dezember 1998, II ZR 330/97, NJW 1999, 954 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Zahlungsanträge sind daher grundsätzlich zu beziffern (dazu etwa BAG, Urteil vom 11. November 1997, 9 AZR 598/96, und BGH, Urteil vom 15. Oktober 1993, V ZR 19/92, NJW 1994, 586 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Auszug aus LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05
    Da Herr Dr. Z. immer so unterschreibt, kann der Schriftzug auch nicht bloß als Paraphe, also als eine bewusste und gewollte Namensabkürzung, mit dem lediglich der Entwurf eines Schriftsatzes gekennzeichnet werden soll (dazu etwa BAG, Urteil vom 10. Oktober 1996, 2 AZR 621/95, und BAG, Urteil vom 27. März 1996, 5 AZR 576/94), angesehen werden.
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Sie hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 (6 AZR 631/05) sowie des Landesarbeitsgericht Saarland vom 22. November 2006 (2 Sa 127/05; Bl. 85-100 d. A.) die Auffassung vertreten, dass die Differenzierung aufgrund der unterschiedlichen Renteneintrittsalter allein auf der typisierenden Betrachtungsweise des Gesetzgebers beruhe und sie daher schon nicht verpflichtet sei, überhaupt einen Ausgleich zu schaffen.
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Sie hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 (6 AZR 631/05) sowie des Landesarbeitsgericht Saarland vom 22. November 2006 (2 Sa 127/05; Bl. 73-88 d. A.) die Auffassung vertreten, dass die Differenzierung aufgrund der unterschiedlichen Renteneintrittsalter allein auf der typisierenden Betrachtungsweise des Gesetzgebers beruhe und sie daher schon nicht verpflichtet sei, überhaupt einen Ausgleich zu schaffen.
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