Rechtsprechung
LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsklage einer Ärztin zum Umfang der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund individualrechtlicher Zusage; Kriterien zur Auslegung der Tarifbegriffe "Beschäftigungszeit" und "Beginn des Arbeitsverhältnisses" im Rahmen des Manteltarifvertrages für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsklage einer Ärztin zum Umfang der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund individualrechtlicher Zusage; Tarifbegriffe der "Beschäftigungszeit" und "Beginn des Arbeitsverhältnisses"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 392/08
- LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 697/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 392/08
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu 26 Wochen zu leisten.Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.01.2009 - 21 Ca 392/08 (Bl. 56ff. d.A.) - die Klage abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu 26 Wochen zu leisten.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20.01.2009 - 21 Ca 392/08 - ist auch begründet.
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Deshalb gilt nach der Rechtsprechung im Zweifel der Grundsatz des Normenvollzugs, weil der Arbeitnehmer davon ausgehen müsse, dass sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG v. 11.10.1995, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG v. 14.09.1994, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 46; BAG v. 14.01.2004, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19; BAG v. 29.09.2004, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67).Hier muss der Arbeitnehmer mit einer Korrektur der fehlerhaften Rechtsanwendung rechnen (BAG v. 24.03.1993, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38; BAG v. 14.09.1994, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 46).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Dieser darf jedoch nicht überbetont werden, maßgeblich ist der wirkliche Wille der Parteien, wie er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (grundlegend BAG v. 12.09.1984, 4 AZR 336/82, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135;… s. auch Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz , 2. Auflage 2004, § 1 Rn 554).
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur korrigierenden Rückgruppierung im öffentlichen Dienst (BAG v. 15.03.1991, 2 AZR 582/90) -auf die sich die Beklagte beruft - steht nicht entgegen. - BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Hier muss der Arbeitnehmer mit einer Korrektur der fehlerhaften Rechtsanwendung rechnen (BAG v. 24.03.1993, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38; BAG v. 14.09.1994, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 46). - BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03
Erschwerniszulage für Wagenmeister
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Deshalb gilt nach der Rechtsprechung im Zweifel der Grundsatz des Normenvollzugs, weil der Arbeitnehmer davon ausgehen müsse, dass sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG v. 11.10.1995, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG v. 14.09.1994, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 46; BAG v. 14.01.2004, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19; BAG v. 29.09.2004, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67). - BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03
Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Deshalb gilt nach der Rechtsprechung im Zweifel der Grundsatz des Normenvollzugs, weil der Arbeitnehmer davon ausgehen müsse, dass sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG v. 11.10.1995, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG v. 14.09.1994, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 46; BAG v. 14.01.2004, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19; BAG v. 29.09.2004, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67). - BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 555/06
Tarifauslegung
Auszug aus LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Die Auslegung eines Tarifvertrages erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen folgenden Regeln (z.B. BAG v. 29.08.2007, 4 AZR 555/06;… s. auch Däubler, Tarifvertragsgesetz , 2. Auflage 2006, Einl Rn 490).
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 697/09
Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. August 2009 - 2 Sa 128/09 - aufgehoben.