Rechtsprechung
LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung eines selbstständigen Versicherungsvertreters von einem Angestellten; Verbot des Tätigwerdens des Versicherungsvertreters für weitere Unternehmen; Auswirkungen der Weisungsgebundenheit auf die Selbstständigkeit; Bestehen eins Arbeitsverhältnisses mit einem ...
- Judicialis
HGB §§ 84 ff; ; HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 86a Abs. 1; ; HGB § 92; ; HGB § 92 Abs. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 84; HGB § 86
Selbstständigkeit eines Versicherungsvertreters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 84 Abs. 1 Satz 2 § 86 Abs. 1, 2 § 92 Abs. 1
Wirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrages - unsubstantiierte Geltendmachung eines Arbeitsverhältnisses im Versicherungsgewerbe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Scheinselbständigkeit, Abgrenzung VV / AN, wöchentlicher Jour-Fixe-Termin, Pensumprovisionen, Staffelprovisionen, Weisungen, Interessenwahrnehmungspflicht des VV, Pflicht des VU zur Stellung von Hardware
Verfahrensgang
- ArbG München, 17.11.2000 - 3 Ca 3988/00
- ArbG München, 17.12.2000 - 3 Ca 3988/00
- LAG München, 04.12.2001 - 8 Sa 42/01
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
- LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1175
- VersR 2004, 1175 N
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03
Dieser ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - NZA 2000, 1162).Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben vereinbaren, wenn dem Vertreter im Hinblick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Weisungen im Einzelfall sind wegen der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus §§ 92, 86 Abs. 1 HGB und wegen des "im wesentlichen" bleibenden Selbstbestimmungsrechts nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Status eines Selbständigen zu vereinbaren (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Interwallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Außerdem kann sich ein Selbständiger gegen ihm vom Unternehmen auferlegte Verpflichtungen zur Wehr setzen, wenn diese Verpflichtungen ihm für seinen Status zu weit gehen und sie sich nicht klar aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben (BAG v. 15.12.1999 aaO).
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Auszug aus LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03
Diese Weisung geht über die nach § 86 Abs. 1 HGB eingeräumte Befugnis, vom selbständigen Handelsvertreter das Bemühen um Vermittlung und Abschluss von Geschäften verlangen zu können, hinaus (BAG v. 20.08.2003 - 5 AZR 610/02).