Rechtsprechung
LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitige Geltendmachung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber bei Betriebsübergang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242 613a
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.03.1999 - 31 Ca 25587/98
- ArbG Berlin, 21.05.1999 - 31 Ca 25587/98
- LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99
Unabhängig von den Voraussetzungen einer Verwirkung erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Gebot der Rechtssicherheit, dass ein Arbeitnehmer noch während des Bestehens seines bisherigen Arbeitsverhältnisses bzw. zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen die sich aus dem Übergang ergebenden Rechtsfolgen gegenüber dem Erwerber geltend macht (BAG vom 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95 sowie BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97).Wie sich aus der Begründung der Entscheidung des BAG vom 12.11.1998 (8 AZR 265/97) ergibt, gelten diese Grundsätze nicht nur in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis zu dem früheren Arbeitgeber beendet worden ist.
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99
Unabhängig von den Voraussetzungen einer Verwirkung erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Gebot der Rechtssicherheit, dass ein Arbeitnehmer noch während des Bestehens seines bisherigen Arbeitsverhältnisses bzw. zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen die sich aus dem Übergang ergebenden Rechtsfolgen gegenüber dem Erwerber geltend macht (BAG vom 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95 sowie BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97).
- LAG Berlin, 11.10.2002 - 6 Sa 961/02
Betriebsteilübergang; prozessuale Verwirkung
Soweit mit Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben ein Fortsetzungsverlangen nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung und anschließend doch noch vollzogenem Betriebsübergang aus Gründen der Rechtssicherheit unverzüglich, in Anlehnung an § 4 Satz 1 KSchG spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden muss (dazu BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe), lässt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (ebenso LAG Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00 - zu 2.2.2; a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99 - zu II 2 der Gründe). - LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung
Der Arbeitnehmer ist anders als im Falle eines Betriebsübergangs nach zunächst wirksam erklärter Kündigung (dazu BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe) nicht gehalten, vom Betriebserwerber binnen drei Wochen ab Betriebsübergang und Kenntnis hiervon Fortsetzung seines bei Betriebsübergang ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu verlangen (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99).Soweit mit Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben ein Fortsetzungsverlangen nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung und anschließend doch noch vollzogenem Betriebsübergang aus Gründen der Rechtssicherheit unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden muß (BAG, Urteil vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe), läßt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 -- zu II 2 der Gründe).
- LAG Berlin, 10.11.1999 - 17 Sa 1350/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers -Verwirkung
Diese Grundsätze, denen die Kammer folgt, sind auf weitere Fallgestaltungen zu übertragen, in denen Rechtsunsicherheit bezüglich eines Betriebsübergangs und seiner Rechtsfolgen besteht (ebenso LAG Berlin, Urt. vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --).
- LAG Berlin, 21.01.2000 - 8 Sa 2308/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - zeitliche Begrenzung - …
Es kann vorliegend dahinstehen, ob auch für die Geltendmachung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses -- in Anlehnung an §§ 4, 7 KSchG , 1 Abs. 5 BeschFG -- eine Erklärungsfrist von höchstens drei Wochen nach Kenntnis der rechtserheblichen Umstände anzunehmen ist (so LAG Berlin, Urteil vom 08.10.99, 2 Sa 1352/99; LAG Berlin Urteil vom 10.11.99, 17 Sa 1350/99), denn auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (§ 242 BGB ) ist es dem Kläger nach Auffassung des Berufungsgerichts vorliegend verwehrt, das Bestehen des Arbeitsverhältnisses -- noch -- geltend zu machen. - LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
Betriebsübergang: Widerspruch - Verwirkung
Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits). - LAG Berlin, 23.06.2000 - 8 Sa 256/00
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - zeitliche Begrenzung - …
Es kann vorliegend dahinstehen, ob auch für die Geltendmachung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses - in Anlehnung an §§ 4, 7 KSchG , 1 Abs. 5 BeschFG - eine Erklärungsfrist von höchstens drei Wochen nach Kenntnis der rechtserheblichen Umstände anzunehmen ist (so LAG Berlin, Urteil vom 8.10.1999, 2 Sa 1352/99, LAG Berlin, 17 Sa 1350/99), denn auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (§ 242 BGB ) ist es dem Kläger nach Auffassung des Berufungsgerichts vorliegend verwehrt, das Bestehen des Arbeitsverhältnisses - noch - geltend zu machen. - LAG Berlin, 10.02.2000 - 17 Sa 2300/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
Diese Grundsätze, denen die Kammer folgt, sind auf weitere Fallgestaltungen zu übertragen, in denen Rechtsunsicherheit bezüglich eines Betriebsübergangs und seiner Rechtsfolge besteht (ebenso LAG Berlin, Urteil vom 08.10.99 -- 2 Sa 1352/99 --). - LAG Berlin, 09.12.1999 - 16 Sa 1349/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitsnehmers - Verwirkung
Die Kammer schließt sich insoweit der Bewertung der zweiten Kammer des LAG Berlin an, die diese im gleichgelagerten Rechtsstreit der Kollegin der Klägerin ... in ihrem Urteil vom 8.10.99 (2 Sa 1352/99) vorgenommen hat. - LAG Berlin, 02.03.2000 - 7 Sa 2307/99
Betriebsübergang: Ausschluss des § 613a BGB - Gesamtvollstreckungsverfahren
Hinsichtlich der erforderlichen Rechtssicherheit weist diese Fallgestaltung keine rechtserheblichen Unterschiede zu derjenigen Gestaltung auf, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.98 zugrunde lag; denn es ist letztlich ohne Bedeutung, ob sich der Betriebserwerber nach wirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den späteren Betriebsveräußerer einem Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen unter Anrechnung der früheren Beschäftigungsdauer ausgesetzt sieht oder ob das Arbeitsverhältnis zuvor nach § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, die Beteiligten jedoch uneinig darüber sind, ob ein Betriebsübergang vorliegt bzw. ob trotz eines Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB nicht auf den Betriebserwerber übergegangen ist (LAG Berlin, Urteil vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 --, jetzt BAG -- 8 AZR 93/00 --; LAG Berlin, Urteil vom 8.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, jetzt BAG -- 8 AZN 25/00 --).