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   LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09   

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LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09 (https://dejure.org/2009,23808)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2009 - 2 Sa 146/09 (https://dejure.org/2009,23808)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2 Sa 146/09 (https://dejure.org/2009,23808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Erlöschen gesetzlicher oder tariflicher Ansprüche auf Erholungs- sowie Zusatzurlaub im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Anforderungen an die sachliche Begründetheit einer Ungleichbehandlung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflichem Zusatzurlaub bei Arbeitsunfähigkeit; Feststellungsklage zum Umfang des Resturlaubes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Außerdem verweist der Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.3.2009 ( 9 AZR 983/07), das für das Vorliegen des klägerischen Anspruches spreche.

    Diese Auslegungsgrundsätze sind für die bundesdeutschen Arbeitsgerichte inhaltlich verbindlich, wie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 24.3.2009 ( 9 AZR 983/07, NZA 2009, S. 538ff.) ausdrücklich festgestellt hat.

    Auch wenn der Wortlaut des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz der Auslegung des EuGH entgegensteht, kann diese Vorschrift jedoch richtlinienkonform fortgebildet werden (BAG vom 24.3.2009, aaO.).

    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die nationalen Gerichte die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung zu diesem Zweck einschränken müssen (BAG vom 24.3.2009, aaO.).

    Das entspricht Wortlaut, Systematik und Zweck der innerstaatlichen Regelungen, wenn die Ziele des Artikels 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (BAG vom 24.3.2009, aaO.).

    Doch hat das Gericht in der Entscheidung vom 24.3.2009 (aaO.) bereits anlässlich einzelvertraglicher Regelungen erkennen lassen, inwieweit es Verfallklauseln bei zusätzlichem Tarifurlaub zum Zuge kommen lassen will.

    Denn jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 in der Sache Schultz-Hoff (LAGE BurlG § 7 Nr. 43; NZA-RR 2006, S. 628 ) besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 24.3.2009, aaO.).

    Denn das mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit verbundene Hindernis, den Urlaubsanspruch zu verwirklichen, ist zugleich ein Sachgrund für die Ungleichbehandlung der arbeitsfähigen Arbeitnehmer, deren Anspruch zeitlich begrenzt ist (BAG vom 24.3.2009, aaO.).

  • ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08

    Kein Verfall des im Jahr der Entstehung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Doch sprechen nach Auffassung der Berufungskammer die besseren Argumente dafür, dass auch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX nicht verfällt, wenn der Schwerbehinderte bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist und den Zusatzurlaub nicht hat nehmen können (so auch: LAG Düsseldorf vom 2.2.2009, 12 Sa 486/06; ArbG Lörrach vom 6.2.2009, 3 Ca 161/08; Rummel, ArbuR 2009, S. 160, 163; Kohte/Beetz, jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1; a.A.: ArbG Berlin vom 22.4.2009, 56 Ca 21280/08; Subatzus, DB 2009, S. 510, 512).

    Auch das Arbeitsgericht Lörrach hat zutreffend darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vorschrift des § 7 Bundesurlaubsgesetz auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt (BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986) und von daher ein Verfall nicht eintritt (ArbG Lörrach vom 6.2.2009, aaO.).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Dem Arbeitgeber ist es dann aber nur verwehrt einzuwenden, er schulde den Urlaub in dieser Höhe nicht (BAG vom 10.3.1987 - 8 AZR 610/84, AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Dieses Vorgehen hindert ihn grundsätzlich aber nicht daran, sich nach Ablauf des Urlaubsjahres beziehungsweise des Übertragungszeitraums auf das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu berufen (BAG vom 10.3.1987, aaO.).

  • ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Doch sprechen nach Auffassung der Berufungskammer die besseren Argumente dafür, dass auch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX nicht verfällt, wenn der Schwerbehinderte bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist und den Zusatzurlaub nicht hat nehmen können (so auch: LAG Düsseldorf vom 2.2.2009, 12 Sa 486/06; ArbG Lörrach vom 6.2.2009, 3 Ca 161/08; Rummel, ArbuR 2009, S. 160, 163; Kohte/Beetz, jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1; a.A.: ArbG Berlin vom 22.4.2009, 56 Ca 21280/08; Subatzus, DB 2009, S. 510, 512).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Entscheidend ist hier, dass der gesundheitspolitische Zweck des allgemeinen Urlaubsanspruchs und des Zusatzurlaubs für schwer behinderte Menschen identisch ist, so dass nach dem Grundsatz der urlaubsrechtlichen Akzessorietät (BAG vom 26.6.1986, 8 AZR 75/83, NZA 1987, S. 98, 99; Düwell in LPK- SGB IX , 2. Aufl., § 125 Rn. 19) Entstehung und Erlöschen des Zusatzurlaubsanspruchs dem § 7 Bundesurlaubsgesetz folgen, so dass auch der Anspruch auf Zusatzurlaub bei Arbeitsunfähigkeit nicht spätestens am 31. März des Folgejahres erlischt.
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Auch das Arbeitsgericht Lörrach hat zutreffend darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vorschrift des § 7 Bundesurlaubsgesetz auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt (BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986) und von daher ein Verfall nicht eintritt (ArbG Lörrach vom 6.2.2009, aaO.).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Denn jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 in der Sache Schultz-Hoff (LAGE BurlG § 7 Nr. 43; NZA-RR 2006, S. 628 ) besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 24.3.2009, aaO.).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Doch sprechen nach Auffassung der Berufungskammer die besseren Argumente dafür, dass auch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX nicht verfällt, wenn der Schwerbehinderte bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist und den Zusatzurlaub nicht hat nehmen können (so auch: LAG Düsseldorf vom 2.2.2009, 12 Sa 486/06; ArbG Lörrach vom 6.2.2009, 3 Ca 161/08; Rummel, ArbuR 2009, S. 160, 163; Kohte/Beetz, jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1; a.A.: ArbG Berlin vom 22.4.2009, 56 Ca 21280/08; Subatzus, DB 2009, S. 510, 512).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Denn der EuGH ist als gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG zur endgültigen Entscheidung über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts berufen (BVerfG vom 22.10.1986, BVerfGE 73, S. 339).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09
    Mit Urteil vom 20.1.2009 hat der EuGH (NZA 2009, S. 135 ) entschieden, dass Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dahingehend auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2009 - 2 Sa 146/09 - wird zurückgewiesen.
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