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   LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02   

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https://dejure.org/2003,2191
LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02 (https://dejure.org/2003,2191)
LAG Saarland, Entscheidung vom 02.07.2003 - 2 Sa 147/02 (https://dejure.org/2003,2191)
LAG Saarland, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 2 Sa 147/02 (https://dejure.org/2003,2191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Erteilung einer Lohnabrechnung; Sturz beim Inline-Skaten während der Arbeitszeit ; Verschulden der Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzungen einer "besonders gefährlichen Sportart"; Verstoß gegen die Verhaltensregeln der International ...

  • Judicialis

    EFZG § 3; ; EFZG § 3 Abs. 1; ; MTV § 16 Abs. 1; ; BGB § 276; ; LFZG § 3 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • RA Kotz

    Entgeltfortzahlungsanspruch - Verschulden eines Arbeitsunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unfall mit Inline-Skates

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Inline-Skating kein gefährlicher Sport

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Inline-Skating-Unfall?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportunfall in der Mittagspause Lohnfortzahlung - es sei denn, der Arbeitnehmer hat die Verletzung selbst verschuldet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall mit Inline-Skates: Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt - Inline-Skating ist keine besonders gefährliche Sportart

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Entgeltfortzahlung bei gefährlichen Sportarten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 638
  • NZA 2003, 1404 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 568
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79

    Drachenfliegen als gefährliche Sportart

    Auszug aus LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02
    Nach dieser Rechtsprechung ist ein Sport dann besonders gefährlich, wenn das Verletzungsrisiko bei objektiver Betrachtung so groß ist, dass auch ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann, wenn also der Sportler das Geschehen nicht mehr beherrschen kann, sondern sich unbeherrschbaren Gefahren aussetzt (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).

    b.EinVerschulden im Sinne von § 3 Abs. 1 LFZG kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall deshalb erleidet, weil er in besonders grober Weise und leichtsinnig gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart verstößt (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).

    c.Daraus folgt zugleich, dass der Klägerin auch nicht vorgeworfen werden kann, dass sie sich in einer ihre Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise (sportlich) betätigt habe (auch zu diesem Gesichtspunkt BAG, Urteil vom 7. Oktober 1981 in dem Verfahren 5 AZR 338/79, BAGE 36, 371).

  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    Auszug aus LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02
    Solche Vorschriften gibt es aber bislang noch nicht (dazu BGH, Urteil vom 19. März 2002 in dem Verfahren VI ZR 333/00, BGHZ 150, 201).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02
    Schuldhaft im Sinne dieser Vorschrift handelt vielmehr nur, wer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt (dazu etwa BAG, Urteil vom 1. Juni 1983 in dem Verfahren 5 AZR 536/80, BAGE 43, 54 mwN).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02
    Einen in erster Instanz noch anhängigen Teil des Rechtsstreits in die zweite Instanz zu ziehen und im Berufungsverfahren darüber mit zu entscheiden, kommt dann in Betracht, wenn ein Urteil nur über einen Teil der Streitgegenstände nicht ergehen durfte (dazu etwa BAG, NZA 1994, 133, und Schaub, Arbeitsgerichtsverfahren, 7. Aufl. 2001, § 43 Rdn. 9 mwN; außerdem: BGH, NJW-RR 1994, 379).
  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

    Auszug aus LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02
    Einen in erster Instanz noch anhängigen Teil des Rechtsstreits in die zweite Instanz zu ziehen und im Berufungsverfahren darüber mit zu entscheiden, kommt dann in Betracht, wenn ein Urteil nur über einen Teil der Streitgegenstände nicht ergehen durfte (dazu etwa BAG, NZA 1994, 133, und Schaub, Arbeitsgerichtsverfahren, 7. Aufl. 2001, § 43 Rdn. 9 mwN; außerdem: BGH, NJW-RR 1994, 379).
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