Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11177
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,11177)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.03.2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,11177)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. März 2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,11177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit - häufige Kurzerkrankungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen; Berücksichtigung von Unfallverletzungen bei der anzustellenden Prognose; Berücksichtigung von Ausfallzeiten aufgrund einer Lebenskrise

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Verlorener Lebensmut nach Scheidung lässt keine negative Gesundheitsprognose zu

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Krankheitsbedingte Kündigung; Fehlzeitenprognose; Negativprognose; Krankheitsanfälligkeit; Scheidung; Lebenskrise; Unfall; Bandscheibe; Rücken; Nerv; Ellbogen; Skelett - Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung trotz erheblich hoher und erheblich häufiger Ausfallzeiten

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1
    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz - Krankheitsbedingte Ausfälle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Krankheitsanfälligkeit und Fehlzeitenprognose

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Das Leben geht weiter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16
    Soll die Fehlzeitenprognose auch mit der Krankheitsanfälligkeit des Arbeitsnehmers gestützt werden, verlangt das zunächst die gerichtliche Feststellung, dass sich die Anzahl der Krankheitsereignisse und deren Dauer signifikant über dem zu erwartenden Durchschnitt des Auftritts gleicher oder vergleichbarer Krankheiten bei anderen Beschäftigten bewegt (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2006, 655).

    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 1. März 2007 aaO; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2005, 655).

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 10. November 2005 aaO).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 10. November 2005 aaO).

    Hier bedarf es der positiven Feststellung, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer konstitutionellen Schwäche oder aus sonstigen feststellbaren Gründen dazu neigt, krank zu werden (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2006, 655).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16
    Der Prüfungsmaßstab für häufige (Kurz-)Erkrankungen ist auch dann anzulegen, wenn sich unter den medizinischen Ausfallursachen einzelne Krankheiten befinden, die zu längeren Ausfallzeiten geführt haben (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612).

    Vorliegend ist der Prüfungsmaßstab für häufige (Kurz-)Erkrankungen anzulegen, denn der ist auch dann anzulegen, wenn sich - wie hier - unter den medizinischen Ausfallursachen Krankheiten befinden, die zu längeren Ausfallzeiten geführt haben (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 20. November 2014 aaO; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2010, 398; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - AP Nr. 2 zu § 90 SGB IX = NZA 2008, 302 = DB 2007, 1702).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16
    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 20. November 2014 aaO; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2010, 398; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - AP Nr. 2 zu § 90 SGB IX = NZA 2008, 302 = DB 2007, 1702).

    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 1. März 2007 aaO; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2005, 655).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 2 Sa 158/16
    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 20. November 2014 aaO; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 2010, 398; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - AP Nr. 2 zu § 90 SGB IX = NZA 2008, 302 = DB 2007, 1702).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    50 verschiedenen Fehlzeiten ausgefallen ist (LAG SchlH 14.10.2002 ARST 2003.190 LS: s. LAG MV 7.3.2017 - 2 Sa 158/16 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 50 BeckRS 2017, 107875 ) .

    Insbesondere kann sich bei einer Kündigung wegen häutiger Kurzerkrankungen im Rahmen der Feststellung der Gesundheitsprognose aus der Gesamtheit des Krankheitsbildes auch eine persönliche konstitutionelle Schwäche und damit eine besondere Krankheitsanfälligkeit des konkret betroffenen Arbeitnehmers ergeben (s. LAG MV 7.3.2017 - 2 Sa 158/16 I.AGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 50 BeckRS 2017.107875 ) .

    dass der Arbeitnehmer auf Grund der entsprechenden Erkrankungen wieder ausfallen wird (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655; s.LAG MV 7.3.2017 2 Sa 158/16 LAGE § 1I KSchG Krankheit Nr. 50 = BeckRS 2017.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 5 Sa 54/17

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen -

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 29, juris = NJW 2016, 588; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16, juris = NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07. März 2017 - 2 Sa 158/16 - Rn. 41, juris = NZA-RR 2017, 347; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2016 - 5 Sa 77/16 - Rn. 30, juris = AuA 2017, 178).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17, juris = NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07. März 2017 - 2 Sa 158/16 - Rn. 42 f., juris = NZA-RR 2017, 347).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18

    Krankheitsbedingte Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz

    Beruhen die Ausfallzeiten - wie vorliegend - sowohl auf Kurzerkrankungen als auch teilweise auf Langzeiterkrankungen, sind die Regeln für die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen anzuwenden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 - 2 Sa 158/16 - NZA-RR 2017, 347 ).

    Beruhen die Ausfallzeiten - wie vorliegend - sowohl auf Kurzerkrankungen als auch teilweise auf Langzeiterkrankungen, sind die Regeln für die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen anzuwenden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 2015, 1290 = NZA 2015, 612; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 - 2 Sa 158/16 - NZA-RR 2017, 347 ).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung (dritte Stufe der Prüfung) ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - NJW 2016, 588; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - NJW 2015, 1979; LAG Mecklenburg-Vorpommern 28. November 2017 - 5 Sa 54/17 - PflR 2018, 310 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. März 2017 aaO).

  • ArbG Bocholt, 19.12.2017 - 2 Ca 689/16

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen häufiger Kurz- erkrankungen und

    Dem steht aufgrund der Vielzahl der hier in Rede stehenden Erkrankungen nicht entgegen, dass sich unter den medizinischen Ausfallursachen Krankheiten befinden, die zu längeren Ausfallzeiten geführt haben (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 07.03.2017 - 2 Sa 158/16, juris; BAG, Urt. v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 07.03.2017 - 2 Sa 158/16, juris; BAG, Urt. v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35502
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,35502)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,35502)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2017 - 2 Sa 158/16 (https://dejure.org/2017,35502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 126 Abs 1 BGB, § 126 Abs 2 BGB, § 14 Abs 4 TzBfG, § 16 S 1 TzBfG, § 130 Abs 1 BGB
    Zugang eines von der Arbeitgeberseite als zweiten Vertragspartner unterzeichneten befristeten Arbeitsvertrags - Schriftform bei Befristung

  • IWW

    § 14 Abs. 4 TzBfG, § ... 151 Satz 1 BGB, § 17 TzBfG, § 6 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 14 Abs. 4 TzBfG, 125 Satz 1 BGB, § 16 Satz 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 125 Satz 1 BGB, §§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 145 BGB, § 126 Abs. 2 BGB, § 130 Abs. 1 BGB, § 151 BGB, § 16 S. 1 TzBfG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages einer angestellten Lehrerin; Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages einer angestellten Lehrerin; Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 4 ; BGB § 126 Abs. 1
    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages einer angestellten Lehrerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer Willenserklärung, Voraussetzung für die Annahme einer Empfangseinrichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28, NZA 2017, 638 ).

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 31, NZA 2017, 638 ).

    Damit konnte noch nicht von einem endgültigen Bindungswillen ausgegangen werden ( vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 34 und 35, NZA 2017, 638 ).

    Daher ist dieses Verhalten aus Sicht des Arbeitnehmers nicht dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG ergebenden Schriftformgebot entsprechen will ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 38 und 39, NZA 2017, 638 ).

    Zeigt nämlich jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (sog. protestatio facto contraria) und hat durch sein tatsächliches Verhalten die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 40, NZA 2017, 638 ).

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin ihre Tätigkeit mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters aufgenommen hat (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 42, NZA 2017, 638 ).

    aa) Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger vor Vertragsbeginn ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 44 ff. , NZA 2017, 638 ).

    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt ( BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 53, NZA 2017, 638 ).

  • BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 19/00

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Die schriftliche Erklärung muss die allgemeinen oder für den Einzelfall bestimmten Empfangseinrichtungen des Adressaten erreichen ( BAG 23. Januar 2001 - 1 ABR 19/00 - Rn. 23, juris ).

    Eine Empfangseinrichtung läge nur vor, wenn das Schriftstück mit dem Einlegen in das Fach nach regelmäßigem Verlauf dem Zugriff des Absenders oder Beförderers entzogen wäre ( BAG 23. Januar 2001 - 1 ABR 19/00 - Rn. 24, juris ).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 142/15

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 142/15 - habe eine andere Fallkonstellation betroffen, bei der dem Arbeitnehmer ein vom Beklagten noch nicht unterschriebener Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung zur Unterzeichnung vorgelegt worden sei.
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16
    Der noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung gestellte, auf die Unwirksamkeit der (gesamten) Befristungsabrede vom 13. Oktober 2014 zielende, Befristungskontrollantrag wahrt in entsprechender Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG ( vgl. hierzu BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - NZA 2012, 1148 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht