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LAG Hamm, 10.05.2000 - 2 Sa 1669/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entfernung einer schriftlichen Abmahnung aus der Personalakte ; Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines geistig behinderten Arbeitskollegen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ; Dokumentationsfunktion der Abmahnung; Verletzung der Anhörungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 25.08.1999 - 2 Ca 806/99
- ArbG Paderborn, 10.05.2000 - 2 Ca 806/99
- LAG Hamm, 10.05.2000 - 2 Sa 1669/99
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 238
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02 Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht ergangen ist, kommt es zunächst allein darauf an, ob der in ihr erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Hess. LAG vom 6. Mai 2002 - 16/9 Sa 1879/01 n.v.; LAG Hamm vom 10. Mai 2000 - 2 Sa 1669/99 , NZA-RR 2001, 239).