Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 19.06.2013 - 2 Sa 171/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22624
LAG Sachsen, 19.06.2013 - 2 Sa 171/12 (https://dejure.org/2013,22624)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19.06.2013 - 2 Sa 171/12 (https://dejure.org/2013,22624)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 2 Sa 171/12 (https://dejure.org/2013,22624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    BFDG § 8 Abs. 1 Satz Nr. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines freiwilligen Dienstes auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienst-Gesetz (BFDG)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündbarkeit der Vereinbarung über die Ableistung des BFD gegenüber Minderjährigem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67

    Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.06.2013 - 2 Sa 171/12
    Dem muss hier nicht weiter nachgegangen werden, denn jedenfalls auf öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse ist § 113 BGB entsprechend anwendbar, worauf wiederum die Beklagte zu 2. wiederum bereits im ersten Rechtszug zutreffend hingewiesen hat (BVerwG vom 06.11.1969 - II C 110.67 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18

    Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis - Anforderungen und Folgen für

    Überwiegend wird im Einklang mit der Gesetzesbegründung vertreten, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung handelt (vgl. Sächsisches LAG 19. Juni 2013 - 2 Sa 171/12, Rn. 66 mwN.
  • LAG Thüringen, 01.03.2016 - 1 Sa 314/14

    Bundesfreiwilligendienst - Kündigung

    Insoweit sieht § 8 BFDG den Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung vor, die aber keinen Arbeitsvertrag sondern ein freiwilliges soziales Engagement gegen Zahlung eines Taschengeldes begründet (Schaub/Vogelsang, ArbHB, 16. Aufl. § 177 Rn. 23; Leube AuR 2014, 7, 8; aA insoweit: LAG Chemnitz NZA-RR 2013, 556, 558).
  • SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
    Denn ausweislich der Regelung in § 1 BFDG steht beim Bundesfreiwilligendienst ein Engagement für das Allgemeinwohl im Vordergrund (LAG Sachsen vom 19.6.2013 - 2 Sa 171/12).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45336
LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12 (https://dejure.org/2012,45336)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.11.2012 - 2 Sa 171/12 (https://dejure.org/2012,45336)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 2012 - 2 Sa 171/12 (https://dejure.org/2012,45336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - Equal-Pay-Ansprüche des Leiharbeitnehmers

  • IWW

    AÜG § 10 Abs. 1 AÜG § 9 Nr. 2 BGB § 307 Abs. 1 S. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Eine Ausschlussklausel, wonach Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen (vgl. BAG Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).

    Zweistufige Ausschlussfristen können geteilt werden, sodass die Unwirksamkeit der Geltendmachungsfrist der zweiten Stufe nicht die Wirksamkeit der ersten Stufe berühren würde (vgl. BAG Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Der Tarifvertragspartner CGB tritt somit an die Stelle der unter Ziffer 1. des geschlossenen Arbeitsvertrages genannten Tarifvertragspartei Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP)." Der Kläger machte, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, die vorbezeichnete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit des CGZP bestätigt hatte, gegenüber der Beklagten mit Schreiben vom 25.02.2011 rückwirkend ab 21.04.2008 Zahlungsansprüche aufgrund des bei dem Entleiher geltenden Manteltarifvertrages der Tarifgruppe R. in Verbindung mit den dort benannten Vergütungsordnungen geltend, ferner fordert er für die Jahre 2008 bis 2010 Weihnachts- und Sonderzuwendungen.

    Der Lauf der Ausschlussfristen ist nicht erst mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - angelaufen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009, 23 TaBV 1016/09, in welchem dieses der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit absprach, schloss der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) am 15.03.2010 mit der CGZP, der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der DHV, dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD), dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) sowie der Gesundheitsgewerkschaft medsonet auf Gewerkschaftsseite einen Manteltarifvertrag ab.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 -, allerspätestens aber die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat hinreichenden Anlass geboten, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen mit der Folge, dass evtl. Ansprüche aus dem Grundsatz Equal-Pay begründet sein könnten.

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00, LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Soweit es um die Tariffähigkeit geht, steht diese hinsichtlich der am MTV beteiligten CGM nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - fest.
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Es ist anerkannt, dass bei einem sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag, also einem solchen, der mit einheitlichen Wortlaut die rechtlich aber im Übrigen selbständigen Tarifverträge der beteiligten einzelnen Gewerkschaften zusammenfasst, die Rechtswirksamkeit der einzelnen Tarifverträge getrennt voneinander zu beurteilen ist und eine etwaige fehlende Tariffähigkeit bzw. Tarifzuständigkeit eines Verbandes nicht die Unwirksamkeit der von anderen Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge nach sich zieht (vgl. BAG Urteil vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00, LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11).
  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 -, allerspätestens aber die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat hinreichenden Anlass geboten, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge auszugehen mit der Folge, dass evtl. Ansprüche aus dem Grundsatz Equal-Pay begründet sein könnten.
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Dem steht nicht der Auslegungsgrundsatz entgegen, dass die Arbeitsvertragsparteien regelmäßig einen Tarifvertrag nur so in Bezug nehmen wollen, wie er auch tarifrechtlich gilt (vgl. BAG Urteil vom 07.12.1977, 4 AZR 474/76 = AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
    Für die Beurteilung der Intransparenz einer Bezugnahmeklausel kommt es darauf an, ob die in Bezug genommenen Regelungen im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung hinreichend bestimmbar sind (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 493/08).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 265/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. November 2012 - 2 Sa 171/12 - aufgehoben.
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