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   LAG Saarland, 28.03.2001 - 2 Sa 18/2000   

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https://dejure.org/2001,10769
LAG Saarland, 28.03.2001 - 2 Sa 18/2000 (https://dejure.org/2001,10769)
LAG Saarland, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 Sa 18/2000 (https://dejure.org/2001,10769)
LAG Saarland, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 Sa 18/2000 (https://dejure.org/2001,10769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Urlaubsanspruchs bei Vollzeitbeschäftigung; Bestimmung des § 13 Abs. 4 des Manteltarifvertrages für den saarländischen Einzelhandel ist keine abschließende Umrechnungsregelung; Fünf-Tage-Woche als Regel-Woche; Umrechnungsformel des Bundesarbeitsgerichts von ...

  • Judicialis

    TVG § 4; ; MTV § 13 Abs. 4; ; BetrVG § 38; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 72 II Nr. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Auszug aus LAG Saarland, 28.03.2001 - 2 Sa 18/00
    Der Kläger ist der Ansicht, für die Anwendung einer Umrechnungsformel, wie sie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14.01.1992 - Aktenzeichen 9 AZR 148/91 - u.a. veröffentlicht in NZA 1992 Seite 759 - aufgestellt habe, gebe der Manteltarifvertrag des saarländischen Einzelhandels keinen Raum.

    Es bleibt damit Raum für Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Januar 1992, Aktenzeichen 9 AZR 148/91, veröffentlicht unter anderem in NZA 1992, Seite 759 ff. aufgestellte Umrechnungsformel von Werktagen in Arbeitstage, da eine Regelungslücke im Tarifvertrag enthalten ist, die entgegen der Rechtsansicht der Berufungsklägerseite gerade keine klare Aussage zu den Fällen enthält, in denen trotz vollzeitiger Beschäftigung mit 37, 5 Wochen-Stunden die Arbeitszeit wechselnd auf vier oder fünf Werktage pro Woche verteilt ist.

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 28. März 2001 - 2 Sa 18/2000 - wird zurückgewiesen.
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